Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit, nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Secukinumab (ATC-Code L04AC10) abzuschließen.
Es handelt sich um ein Open-House-Modell: Es gibt keine Auswahlentscheidung der AOK – alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen können zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt.
Wichtige Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist der Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8 / 130c Abs. 1 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Secukinumab (ATC-Code L04AC10).
Es handelt sich um die Lieferung von Arzneimitteln (Hauptleistung: supplies).
Vertragsmodell: Open-House
Vertragslaufzeit
Lieferort
Eisenberg (PLZ 67304, Deutschland).
Ausschluss
Arzneimittel, die in der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) aufgeführt sind, sind vom Vertragsgegenstand ausgeschlossen.
Mögliche Vertragsablösung
Die AOK behält sich vor, während der Laufzeit des Open-House-Modells exklusive Rabattverträge (über europaweite Ausschreibung) zu schließen. In diesem Fall enden die Open-House-Verträge automatisch.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Adressaten sind pharmazeutische Unternehmen, die berechtigt und in der Lage sind, Arzneimittel mit dem Wirkstoff Secukinumab zu liefern.
Im Open-House-Modell gibt es keine Auswahlentscheidung – das bedeutet, dass grundsätzlich jedes pharmazeutische Unternehmen beitreten kann, sofern es die einheitlichen Voraussetzungen erfüllt.
Keine klassischen Eignungsanforderungen
Es sind keine konkreten Eignungskriterien wie Umsatzanforderungen, Mindestpersonalstärke, Referenzen oder Zertifizierungen ausgewiesen. Auch das Verfahren ist nicht speziell für KMU geeignet (SME-suitable: false).
Die maßgeblichen Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.