Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Bremen/Bremerhaven lädt pharmazeutische Unternehmen ein, Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über 44 verschiedene Wirkstoffe im sogenannten Open-House-Verfahren abzuschließen.
Was bedeutet Open-House? Es gibt keine klassische Ausschreibung mit Konkurrenzkampf. Jedes interessierte und geeignete pharmazeutische Unternehmen kann dem Vertrag zu einheitlichen Konditionen beitreten – jederzeit während der Vertragslaufzeit. Eine Exklusivität besteht nicht.
Wer kann mitmachen? Pharmazeutische Unternehmen im Sinne des Arzneimittelgesetzes, die Arzneimittel mit den ausgeschriebenen Wirkstoffen vertreiben.
Was ist ausgeschlossen? Arzneimittel, die in der BfArM-Kinderarzneimittel-Liste (§ 35 Abs. 5a SGB V) geführt werden.
Wie teilnehmen? Den bereitgestellten Rabattvertrag ausfüllen, in 2-facher Ausfertigung unterschreiben und über die Vergabeplattform oder per E-Mail einreichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Rabattverträge
Geschlossen werden Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über 44 verschiedene Wirkstoffe. Jeder Vertrag bezieht sich auf genau einen Wirkstoff (ein Los).
Open-House-Verfahren – Ablauf und Prinzip
Das Verfahren ist als Open-House-Modell angelegt: Jedes geeignete pharmazeutische Unternehmen kann dem Vertrag zu einheitlichen Konditionen beitreten. Es gibt keine Exklusivität und keinen klassischen Wettbewerb – die Teilnahme ist jederzeit während der Vertragslaufzeit (frühestens ab 01.03.2026, spätestens bis 29.02.2028) möglich.
Ausschluss von Kinderarzneimitteln
Arzneimittel, die in der BfArM-Kinderarzneimittel-Liste (§ 35 Abs. 5a SGB V) aufgeführt sind, sind vom Beitritt ausgeschlossen.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, frühester Vertragsbeginn ist der 01.03.2026, Vertragsende ist der 29.02.2028.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung: Pharmazeutischer Unternehmer
Bieter müssen pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG sein. Diese Eigenschaft muss sich auf das jeweilige angebotene Arzneimittel beziehen.
Wirtschaftliche / finanzielle Eignung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Erklärung abzugeben, dass die Versicherung innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird.
Eigenerklärungen (auf Nachfrage)
Folgende Eigenerklärungen sind auf Verlangen des Käufers vorzulegen:
Technische Eignung
Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank (DIMDI) für die Arzneimittel der ausgeschriebenen Wirkstoffe, die der pharmazeutische Unternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertreibt. Der Auszug muss enthalten:
Ergänzend können auf Nachfrage verlangt werden: Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung.
Anforderungen bei Firmensitz im Ausland
Bei Firmensitz außerhalb Deutschlands ist ein Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register des Herkunftslandes mit beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.