Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland/Hamburg bietet pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen für diverse Arzneimittelwirkstoffe an.
Es handelt sich um ein offenes Verfahren (sogenanntes Open-House-Verfahren) gemäß § 130a Abs. 8 SGB V: Jedes geeignete pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Es gibt keine Exklusivität und keine individuellen Vertragsverhandlungen.
Die Wirkstoffliste umfasst rund 150 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. Die Regellaufzeit der Verträge beträgt 24 Monate (01.10.2024 bis 30.09.2026), einzelne Wirkstoffe können abweichende Vertragsstarts haben. Eine Angebotspflicht im klassischen Sinne besteht nicht – interessierte Unternehmen treten durch Einreichung der Teilnahmeunterlagen bei.
Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht07. Mai 2024
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist05. August 2026
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand des Open-House-Verfahrens
Gegenstand ist der Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Arzneimittelwirkstoffe. Jedes geeignete pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Eine Exklusivität wird nicht gewährt, individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt.
Wirkstoffe und Darreichungsformen
Die Vereinbarung umfasst rund 150 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in unterschiedlichen Darreichungsformen, u. a. aus den Bereichen Antiviralia, Immunologika, Onkologika, Herz-Kreislauf, ZNS, Hormone, Schmerzmittel sowie OTC-/Non-RX-Produkte. Für einzelne Wirkstoffe gelten produktspezifische Einschränkungen (z. B. ausgenommene Darreichungsformen, Verordnungsfähigkeit gemäß Anlage 1 AM-RL G-BA). Die jeweils aktuelle Wirkstoffliste mit den geltenden Einschränkungen steht im Projektraum des DTVP zur Verfügung.
Vertragslaufzeit und -start
Die Regellaufzeit beträgt 24 Monate vom 01.10.2024 bis 30.09.2026. Für einzelne Wirkstoffe (z. B. Budesonid 4 mg oral) gelten abweichende Vertragsstarts, die der Wirkstoffliste zu entnehmen sind. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.10.2024.
Belieferung
Die Unternehmen verpflichten sich zur ordnungsgemäßen und zweckmäßigen Lieferfähigkeit der vereinbarten Wirkstoffe bzw. Arzneimittel an Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung
Der Bewerber muss pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sein.
Zuverlässigkeit
Es dürfen keine Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf sich nicht in Liquidation befinden. Es dürfen keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Vertragspartner in Frage stellen. Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung müssen ordnungsgemäß erfüllt sein.
Wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen
Es dürfen keine wettbewerbsbeschränkenden Preisabsprachen oder sonstige wettbewerbsschädliche Abreden zu den angebotenen Wirkstoffen bestehen oder bestanden haben.
Lieferfähigkeit
Der Bewerber muss eine zweckmäßige Lieferfähigkeit für die angebotenen Wirkstoffe und Arzneimittel darstellen.
Wahrhaftigkeit der Angaben
Es dürfen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit abgegeben werden. Die Angaben sind im Eignungsnachweis (Formular W9) rechtsverbindlich zu erklären.