Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Bottrop schreibt Objekts- und Wachschutz für die Flüchtlingsunterkunft „Alter Postweg (Schacht X)" aus.
Vergabenummer: S-BOT-ZV-2026-0148
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenEinsatzzeiten und Personal
Kernleistungen vor Ort
1. Zugangskontrolle an den Unterkünften.
2. Bestreifung des gesamten Geländes zu Fuß im Zeitfenster 20:00–06:00 Uhr.
3. Regelmäßige Kontrollgänge innerhalb der Unterkunft.
4. Unterstützung des Auftraggebers bei Ausübung des Hausrechts.
5. Deeskalierendes Einschreiten im Konfliktfall, ggf. Kontaktherstellung zum Ordnungsamt oder zur Polizei.
6. Präsenz zeigen.
7. Überprüfen der Unterkunft auf Verschluss.
8. Dokumentation und Meldung festgestellter Auffälligkeiten an die Stadt.
9. Führen eines Wachbuches.
Organisation, Ausstattung und Dokumentation
Laufzeit, Verlängerung und Reaktionsfähigkeit
Personalstruktur und Tariftreue
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage / Befähigung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Fachliche / technische Leistungsfähigkeit
Referenzen
Bonusregelung Werkstätten für behinderte Menschen
Werkstätten für Behinderte erhalten einen 15 %-Bonus auf die Wertungssumme; bei wirtschaftlicher Gleichwertigkeit wird der Zuschlag an die Werkstatt erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
Sicherheitsdienstleistungen in kommunalen Einrichtungen (möglichst artgleich zur ausgeschriebenen Leistung)
mind. 2 unterschiedliche Auftraggeber; mind. 1 artgleiche Referenz; je mind. 12 Monate durchgängige Leistungserbringung. Keine vorzeitig vom Bieter zu vertretenden Kündigungen. Ausnahme: Wer 2023, 2024 oder 2025 bereits Bewachungsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte des hiesigen Auftraggebers erbracht hat (keine selbst zu vertretende Kündigung), ist von der Referenzpflicht befreit. Fehlende/unzureichende Referenzen werden gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV nicht nachgefordert.