Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Gemeinde Beuren (Eigenbetrieb Panorama Therme Beuren) zur Belieferung der Panorama Therme mit Erdgas.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis (in Eurocent je kWh, netto). Bei Preisgleichheit entscheidet die längere Vertragslaufzeit, ansonsten das Los.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand und Vollversorgung
Belieferung der Abnahmestelle Panorama Therme Beuren (Am Thermalbad 5, 72660 Beuren) mit Erdgas als Vollversorgung. Der Lieferant stellt die gesamte benötigte Energiemenge an den ausgewiesenen Abnahmestellen bereit und trägt die Kosten für Netznutzung, Messstellenbetrieb sowie alle staatlich veranlassten Abgaben, Umlagen und Steuern (z. B. Konzessionsabgabe, Energiesteuer, CO2-Kosten, Biogasumlage, Regelenergieumlage, Umlagen nach EnFG, § 19 StromNEV-Umlage).
Die Abnahmestelle ist ein RLM-Kunde (registrierende Leistungsmessung) mit Eigenversorgung durch ein BHKW. Die prognostizierte Jahresabnahmemenge beträgt ca. 10.012.000 kWh.
Preisgestaltung
Es ist genau ein einziger Arbeitspreis (Festpreis für den Energieanteil) in Eurocent/kWh (netto, 3 Nachkommastellen) anzubieten. Preismodelle mit Grund- oder Leistungspreis sowie eine HT/NT-Unterscheidung werden nicht akzeptiert.
Lieferzeitraum
Lieferbeginn frühestens am 01.01.2027 um 06:00 Uhr; spätestes Lieferende am 01.01.2029 um 06:00 Uhr. Bieter können Angebote für eine Vertragslaufzeit von einem Jahr oder zwei Jahren abgeben. Der Vertrag endet automatisch zum Ende der jeweiligen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Fahrpläne, Messung und Abrechnung
Der Lieferant erstellt und aktualisiert Fahrpläne auf Basis von 1-h-Leistungsmittelwerten. Fahrpläne sind 6 Wochen vor Aufnahme der Energielieferung zu erstellen; Abnahmestellen-Daten sind 14 Tage vor Lieferbeginn bereitzustellen.
Die Messung erfolgt über die vorhandenen Messeinrichtungen (RLM). Die Abrechnung für RLM-Kunden erfolgt monatlich, ergänzend eine Jahresrechnung zum 20. des dem Abrechnungsjahr folgenden Monats. Abschlagszahlungen sind am 20. des der Lieferung folgenden Monats fällig.
Eigenerzeugungsanlagen des Kunden
Der Kunde betreibt ein BHKW zur Eigenversorgung. Neue Eigenerzeugungsanlagen sind mindestens einen Monat im Voraus zu melden; Änderungen an Standort oder Leistung ebenfalls mindestens einen Monat im Voraus. Eine Einspeisung in das Netz des Lieferanten ist nicht zulässig. Verbrauchsabweichungen sind mindestens eine Woche vor Eintritt zu melden.
Lieferunterbrechung und Kündigung
Eine Androhung der Lieferunterbrechung erfolgt zwei Wochen vorher; eine Mahnung mit Nachfrist beträgt 14 Tage. Nach einem Lieferantenwechsel ist eine Kündigung mit Frist von zwei Wochen zum Ende des Folgemonats möglich.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenLieferberechtigung Erdgas
Bieter müssen ihre Lieferberechtigung nachweisen durch eines der folgenden Dokumente:
Ausschlussgründe
Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB): keine rechtskräftige Verurteilung wegen der genannten Straftaten, keine Geldbuße nach § 30 OWiG, vollständige Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.
Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB): keine Zahlungsunfähigkeit, kein Insolvenzverfahren, keine Masseunzulänglichkeit, nicht in Liquidation, Tätigkeit nicht eingestellt.
Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014)
Bieter sowie eingesetzte Unterauftragnehmer und Lieferanten (über 10 % des Auftragswerts) sowie Kapazitätsgeber dürfen keinen Bezug zu Russland haben:
Der Nachweis erfolgt durch die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage zum Angebotsschreiben).
Tariftreue und Mindestlohn
Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG/LTMG). In den letzten zwei Jahren darf keine Geldbuße von 2.500 EUR oder mehr wegen Verstoß gegen das MiLoG verhängt worden sein.
Auf Anforderung nachzureichende Eignungsnachweise
Folgendes kann die Vergabestelle gesondert anfordern:
Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung (Erdgaslieferungen)
nur auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen