Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird ausgeschrieben?
Der Landkreis München (vertreten durch die MVV GmbH) vergibt im offenen Verfahren den Betrieb der MVV-Regionalbuslinie 234 (Hauptlinie) und der Verstärkerlinie 234V mit Batteriebussen.
Worum geht's konkret?
Was ist zu beachten?
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Betriebskosten75%
Bewertet wird die Höhe der angebotenen Betriebskosten (Kostenkriterium).
- Garantierte Zeit für die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen5%
Bewertet wird die zugesagte Reaktionszeit bzw. Bereitstellungsdauer von Ersatzfahrzeugen bei Fahrzeugausfällen.
- Zusätzlich angebotene Fahrzeugqualität10%
Bewertet wird die über die Mindestanforderungen hinausgehende Qualität der angebotenen Fahrzeuge.
- Zugesagter Zeitpunkt für die Lieferung der Neufahrzeuge10%
Bewertet wird der zugesagte Lieferzeitpunkt der Neufahrzeuge.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLinien und Bediengebiet
Zu bedienen sind die MVV-Regionalbuslinie 234 (Messestadt West [U] – Feldkirchen (S) – Aschheim – Unterföhring (S) und zurück) sowie die Verstärkerlinie 234V (Messestadt Ost [U] – Feldkirchen – Aschheim, Realschule und zurück). Insgesamt sind ca. 26 Haltestellen mit 48 Haltestellenmasten zu bedienen. Von den Masten sind 27 vom bisherigen Betreiber abzulösen (Ablösekosten 19.168,75 €), 6 stehen im Eigentum der Stadtwerke München (Nutzungsentgelt 2.057,72 €/Jahr), 1 im Eigentum der Kommune und 14 im Eigentum anderer Auftragnehmer.
Fahrzeuge und Antrieb
Eingesetzt werden 7 Neufahrzeuge als 12-Meter-Niederflur-Batteriebusse (Regelfahrzeuge, Kategorie A). Die Fahrzeuge müssen u. a. folgende Mindestausstattung aufweisen:
Es ist zwingend eine reine Batteriebus-Kalkulation abzugeben; eine Diesel-Kalkulation ist nur als Fallback-Variante (Anlage B 12.2) zusätzlich einzureichen – Mischkalkulationen sind nicht zulässig.
Ladeinfrastruktur und Energie
Der Auftragnehmer errichtet und betreibt die Ladeinfrastruktur auf eigene Kosten. Die Ladung der Batteriebusse darf ausschließlich mit Ökostrom erfolgen (Nachweis bei Inbetriebnahme und jährliche Wiederholung). Ab dem 01.06.2028 ist der Betrieb – auch der Übergangsfahrzeuge – ausschließlich mit Batteriebussen Pflicht. Der Bieter muss ein Ladekonzept und eine energetische Umlaufsimulation vorlegen (Anlage B 21).
Verkehrsleistung und Fahrplan
Die pauschalierte Betriebsleistung beträgt ca. 589.031 Nutzwagenkilometer pro Jahr bei 365 Einsatztagen (186 Schultage, 63 schulfreie Werktage, 53 Samstage, 52 Sonntage, 11 Feiertage). Ein Betriebstag dauert von 4:00 Uhr bis 3:59 Uhr des Folgetages; Heiligabend und Silvester werden wie Samstage bedient (sofern nicht Sonntag). Die Fahrpläne stellt die MVV GmbH auf, der Auftragnehmer prüft sie nach Zuschlag binnen 4 Wochen auf Durchführbarkeit.
Förderung Batteriebusbeschaffung
Für die Beschaffung der 7 Batteriebusse wurde eine Bundesförderung beantragt (Zuwendung max. 1.359.750 €, Mittelabfluss 2028/2029). Mit Angebotsabgabe übernimmt der Bieter die Pflichten aus dem Zuwendungsbescheid (Zweckbindung 5 Jahre, Mindesthaltezeit 2 Jahre), die Veröffentlichung der Fahrzeugausschreibung bis 01.10.2026 und die verbindliche Bestellung der Busse bis 01.04.2027.
Vertrieb und Fahrgeldmanagement
Anzuwenden ist der MVV-Gemeinschaftstarif. Jedes Fahrzeug ist mit elektronischem Fahrausweisdrucker und Entwerter auszustatten; außerdem ist ein Notfallkontingent an Blockfahrkarten mitzuführen. Die Verwaltung und Abrechnung der Blockfahrkarten und Thermorollen erfolgt nach definierten Verfahren (monatliche Abrechnung bis 15. des Folgemonats, jährliche Inventur). Verkaufsdaten sind über die EFM-Schnittstelle ins Hintergrundsystem der MVV GmbH zu übertragen; Wahl zwischen Eigenem RBL+EFM, Eigenem EFM mit Teilnutzung ISE oder Vollnutzung ISE/EFM der MVV GmbH.
Fahrgastinformation und Echtzeitdaten
Der Auftragnehmer liefert täglich Echtzeitdaten (GPS, Fahrplanlage, Haltestellen, Türkriterien) und stellt statistische Daten (u. a. Fahrgastzahlen, Fahrplanstatistiken) bereit. Schnittstellen für ISE, RBL (VDV 453/454), Statistik (IVU.fleet.control), Verkaufsdaten (EFM, XML) und Tarifdaten (IVU.fare) sind nach Anlage A 09 umzusetzen. Der Fahrgast-WLAN wird über einen Rahmenvertrag des Freistaats Bayern von der MVV GmbH beigestellt (Router, Antennen, SIM-Karten); der Auftragnehmer übernimmt Ein-/Ausbau, Fehlerdiagnose und Dokumentation.
Störungs- und Qualitätsmanagement
Vor Betriebsaufnahme sind Genehmigung nach PBefG, Fahrzeugbestellung, Haltestellenaufbau, Teilnahme an der Verkehrsschau und ein Betriebsaufnahmegespräch (innerhalb 2 Wochen nach Zuschlag) durchzuführen. Im Betrieb sind Ersatzfahrzeuge innerhalb von 45 Minuten am Einsatzort bereitzustellen, Reservepersonal und -fahrzeuge vorzuhalten, Betriebsstörungen bis zum folgenden Werktag zu melden und Fahrgastinformationen (Durchsagen, Aushänge) sicherzustellen. Verstöße gegen die MVV-Qualitätsstandards lösen Vertragsstrafen aus.
Haltestelleninfrastruktur
Bestand, Aufbau und Pflege der Haltestellenmasten richten sich nach Anlage A 07 (Design Typ 2/Typ 3, Bodenhülsen, Fundamente Güteklasse B25, jährliche Reinigung). Es sind 27 bestehende Masten vom Vorgänger abzulösen; neu zu errichtende Masten sind nach Anlage B 19 mit Liefertermin zu hinterlegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (zwingend)
Nachweis der fachlichen Eignung gemäß § 3 PBZugV i.V.m. § 13 PBefG (Anlage B 07) für den verantwortlichen Verkehrsleiter (in der Regel Geschäftsführer/Prokurist). Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzeln zu führen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Abzugeben ist die Bietererklärung (Anlage B 04). Auf Anforderung sind aktuelle Führungszeugnisse sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vor Zuschlag vorzulegen. Im ESPD-Antrag (Anlage B 08.1) sind die EU-Ausschlussgründe (Beteiligung an kriminellen Organisationen, Bestechung, Betrug, Terrorismus, Geldwäsche, Kinderarbeit/Menschenhandel, Steuer-/Sozialversicherungsverstöße, Insolvenz, schwere Berufsverfehlung, Wettbewerbsabsprachen, Interessenkonflikte, Falschangaben) zu erklären.
Mindestlohn und arbeitsrechtliche Anforderungen
Erklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 19 MiLoG; in den letzten 24 Monaten vor Angebotsfrist darf keine Geldbuße nach § 21 MiLoG von mehr als 2.500 € verhängt worden sein. Verpflichtung zur Einhaltung der Fahrpersonalverordnung und EG 561/2006. Anwendung eines Tarifvertrags (LBO/Ver.di, TVöD oder sonstiger) bzw. Erklärung, dass kein Tarifvertrag angewendet wird. Diese Anforderungen gelten gleichermaßen für Subunternehmer und Zeitarbeitsfirmen.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Es darf kein laufendes oder beantragtes Insolvenzverfahren vorliegen. Für die Förderabwicklung nach Zuschlag sind aktueller Handelsregisterauszug (max. 6 Monate alt), die letzten zwei testierten Jahresabschlüsse (oder eine Liquiditäts- und Wirtschaftsplanung über ca. 5 Jahre mit Finanzierungsübersicht), eine Hausbankauskunft und ggf. eine Finanzierungszusage des Kreditgebers vorzulegen. Die Bonitätsprüfung erfolgt durch den Projektträger.
Russland-Sanktionen (EU-VO 2022/576)
Erklärung, dass weder unmittelbar noch mittelbar über Unterauftragnehmer/Lieferanten/Eignungsverleiher ein Bezug zu Russland im Sinne der EU-Verordnung 2022/576 besteht (Anlage B 06). Bei Eignungsleihe sowie bei Nachunternehmern und Lieferanten mit Russlandbezug gilt eine 10 %-Grenze des Auftragswerts.
Referenzen und Betriebsangaben
Vorlage von Referenzen über erbrachte Busverkehrsleistungen (Anlage B 09); ausdrücklich keine Referenzen für Leistungen im MVV-Regionalbusverkehr erforderlich. Bei Bietergemeinschaften sind die Referenzen je Mitglied, bei Subunternehmern ebenfalls nach Anlage B 09 beizubringen. Fehlende Eignung eines Mitglieds kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen. Daneben sind Informationen zum Betrieb (Anlage B 10) zu Standorten, Ausstattung, Ladeinfrastruktur, Fahrzeug- und Personalbestand sowie KMU-Status vorzulegen.
Sonstige Eignungsgesichtspunkte
Es dürfen keine wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen werden. Berücksichtigt werden Erfahrungen aus früheren Vertragsverhältnissen mit der MVV GmbH und Auskünfte anderer Auftraggeber. Der Bieter muss über außerordentliche Kündigungen in den letzten 3 Jahren Erklärung abgeben. Optional kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, Anlage B 08) eingereicht werden – sie ist nicht zwingend, entbindet aber bei vollständiger Angabe von der Vorlage einzelner Eignungsnachweise.
Referenzen zu erbrachten Busverkehrsleistungen (Anlage B 09); ausdrücklich keine Referenzen für Leistungen im MVV-Regionalbusverkehr erforderlich
Musterformular mit Angaben zu Linienverlauf, Verkehrsart, Auftraggeber, Jahresleistung, Jahresumsatz, Vertragslaufzeit, Ansprechpartner