Beschreibung
Die Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt schreibt „Projektträger für das Investitionsprogramm Sanierung von Frauenhäusern" als öffentlichen Auftrag aus in Bonn. Es handelt sich um eine Dienstleistung. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren (EU) durchgeführt. Wichtigstes Zuschlagskriterium: Qualität. Angebote können bis zum 28. September 2026 eingereicht werden. Die Angebotsbindefrist beträgt 2 Monate.
Ausschreibung ansehen ↗Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht06. September 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist28. September 2026
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
- Bindefrist endet30. September 2026
Bis hierhin sind Sie an Ihr Angebot gebunden (2 Monate). In diesem Zeitraum wird der Zuschlag erteilt.
Zuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Problem- und Aufgabenverständnis20%
Interpretation der Zielstellung des Projektes, Umsetzung der Aufgabenstellung, Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und rechtlichen Vorgaben, Risikoeinschätzung, Adressatenorientierung.
- Konzept zur effizienten und qualitätsgesicherten Fallbearbeitung40%
Darstellung des Bearbeitungskonzepts für Prüfung, Erstellung und Bekanntgabe von Bescheiden: typische Fallbearbeitung, Bearbeitungsprozess mit zeitlicher Abfolge, Arbeitsorganisation und Ressourceneinsatz (Rollenverteilung, Qualitätssicherung, Vertretungsregelungen, Kommunikation mit AG), voraussichtlicher Stundenaufwand je Funktion sowie angebotene Stundensätze je Funktion gemäß Preisblatt.
- Angebotspreis (netto)40%
Wertungssumme (netto) gemäß Preisangebot. Lineare Interpolation: 4 Punkte = niedrigster (auskömmlicher) Preis, 0 Punkte = 1,5-facher Satz des niedrigsten Preises. Angebote über der Höchstsumme von 6.302.521,00 € netto werden ausgeschlossen.
Bewertung mit 0 bis 4 Bewertungspunkten je Kriterium (auch halbe Punkte möglich). Gesamtpunktzahl = Summe der Produkte aus Bewertungspunkten und Gewichtungspunkten je Kriterium. Maximal 400 Punkte erreichbar. Ausschluss bei weniger als 1 Punkt pro Kriterium oder Überschreitung des Kostenrahmens (6.302.521,00 € netto). Preisinterpolation: 4 Punkte = niedrigster auskömmlicher Preis; 0 Punkte = 1,5-facher Satz des niedrigsten Preises (oder darüber); dazwischen lineare Interpolation auf 2 Nachkommastellen.