Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Erwitte schreibt den Neubau einer rund 1,5 km langen Geh- und Radwegeverbindung als Lückenschluss zwischen den Ortsteilen Eikeloh und Bad Westernkotten öffentlich aus. Die Maßnahme ist in drei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst den ersten Bauabschnitt des Fuß- und Radwegs, Los 2 den Neubau einer Aluminium-Fachwerk-Brücke (Spannweite ca. 25 m) über die Pöppelsche und Los 3 den zweiten Bauabschnitt entlang der B 1 mit zusätzlichen Sicherungselementen.
Die Arbeiten sind unter erschwerten Bedingungen im Wasser- und Naturschutzgebiet 'Eikeloh' auszuführen. Bieter können ein oder mehrere Lose anbieten; Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGemeinsame Rahmenbedingungen für alle Lose
Die gesamte Baumaßnahme ist unter erschwerten Bedingungen im Wasserschutzgebiet 'Eikeloh' und im Naturschutzgebiet auszuführen. Es gelten strenge Auflagen zum Grundwasserschutz, u. a. Einsatz von Bio-Hydrauliköl, Bereitstellung von Ölbindemittel und Verbot wassergefährdender Stoffe.
Vor Baubeginn ist ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen und eine Begehung mit dem Auftraggeber, dem Träger der Straßenbaulast und den Grundstückseigentümern vorzunehmen. Die Abstimmung mit Versorgungsträgern (Stadtwerke, Telekom u. a.) ist erforderlich. Verkehrssicherungsmaßnahmen sind mit dem Fachbereich und der Polizei abzustimmen.
Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen. Nach VOB ist eine verantwortliche Person für den Arbeitsschutz zu benennen. Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Die Vertragserfüllungsbürgschaft beträgt 5 % der Bausumme.
Archäologische Fundstellen sind zu beachten; bei Funden ist 4 Wochen vorher eine Abstimmung mit der LWL-Archäologie erforderlich.
Bauausführung und Abrechnung
Baustelleneinrichtung und -räumung sind in jedem Los enthalten. Es sind Bestandspläne/Abrechnungspläne zu erstellen (Maßstab 1:500/1:250, 2-fach Papier + 2-fach CD). Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und Lieferscheinen; Lieferscheine sind platzsparend aufzukleben oder abzuheften, Wiegekarten als Nachweis erforderlich.
Vorbereitende Arbeiten umfassen das Sichern von Grenzsteinen (Los 1: 50 Stück, Los 3: 25 Stück), das Fräsen und Schneiden bituminöser Befestigungen sowie Rodungsarbeiten (Hecken, Buschwerk, Wurzelwerk). Baumschutzmaßnahmen und Baumfällungen sind nach vorgegebenen Stückzahlen durchzuführen.
Die Streckenlänge der Gesamtmaßnahme beträgt ca. 1,5 km. Der Oberbau umfasst je nach Abschnitt 40–45 cm Gesamtaufbau (Asphalttragschicht AC 22 TN, kombinierte Schottertragschicht, Straßenbauvlies, Verformungsmodul EV2 ≥ 45 MN/m² auf Gründungsplanum bzw. EV2 ≥ 100 MN/m², Verdichtungsgrad Dpr ≥ 98 %). Die Entwässerung erfolgt über seitliche Bankette und Grünstreifen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignungsnachweise (alle Lose)
Bieter müssen ihre Eignung nachweisen, indem sie entweder im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. eingetragen sind oder die 'Eigenerklärung zur Eignung' (VVB 124) ausfüllen.
Eigenerklärung umfasst:
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Sozialkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft), Freistellungsbescheinigung § 48b EStG.
Für nicht-deutschsprachige Bescheinigungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Personelle und fachliche Anforderungen (alle Lose)
Es ist ein Bauleiter zu benennen, dessen fachliche Qualifikation dem Auftraggeber nachzuweisen ist und der jederzeit erreichbar sein muss. Ebenso ist eine verantwortliche Person für den Arbeitsschutz bzw. ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und RAB 30) zu benennen, inklusive Stellvertreter.
Die Bestätigung der Ortsbesichtigung erfolgt mit Abgabe des Angebots.
Nach Auftragserteilung ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen.
Bieter müssen in der Lage sein, die Baustelle mit erforderlichem Fachpersonal und ausreichender Kapazität (ggf. mehrere Kolonnen) zu besetzen und die Bauleistungen fach- und fristgerecht nach VOB auszuführen.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abgeben (VVB 234), einen bevollmächtigten Vertreter benennen und erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung nachzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind Art und Umfang der Leistungen im Angebot anzugeben; die Namen sind bereits bei Angebotsabgabe zu benennen (VVB 233). Nachunternehmer müssen präqualifiziert sein oder gleichwertige Voraussetzungen erfüllen.
Im Angebot keine konkreten Referenzprojekte gefordert; auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (bei engerer Wahl) sind 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Kalenderjahren einzureichen mit Angabe zu Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang, eingesetzten Arbeitskräften, technischen Anforderungen und Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung
vergleichbare Bauleistungen; Bestätigung des Auftraggebers erforderlich