Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundesstadt Bonn sucht für den Zeitraum vom 01.11.2026 bis 31.10.2027 einen Bestattungsdienstleister, der ordnungsbehördlich angeordnete Bestattungen (Pflichtbestattungen) im Stadtgebiet Bonn übernimmt.
Es geht ausschließlich um Bestattungen von christlichen und konfessionslosen Verstorbenen. Der Auftragnehmer handelt im Auftrag der Ordnungsbehörde zuverlässig und diskret. Die Leistung umfasst Erdbestattungen, Feuerbestattungen (mit und ohne Beisetzung), Urnenbeisetzungen, Überführungen, Kühlung, Aufbewahrung und Urnenversand – jeweils inklusive aller Formalitäten und Abschiednahme.
Der Zuschlag geht an das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW bis spätestens 06.10.2026 um 10:00 Uhr einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Auftraggeberrolle
Der Auftragnehmer übernimmt ordnungsbehördlich angeordnete Bestattungen (Pflichtbestattungen) im Stadtgebiet Bonn und tritt dabei als verlängerter, praktischer Arm der Ordnungsbehörde auf. Das Handeln hat zuverlässig und diskret zu erfolgen. Bestattungen betreffen ausschließlich christliche und konfessionslose Verstorbene.
Erfüllungsort: Raum Bonn (Berliner Platz 2, 53111 Bonn) einschließlich aller umliegenden Ortsteile.
Vertragslaufzeit: 01.11.2026 bis 31.10.2027 (1 Jahr).
Art der Bestattungsleistungen (Preisblatt-Positionen)
Folgende Leistungspositionen sind im Leistungsverzeichnis hinterlegt (Mengen = voraussichtlicher Jahresbedarf):
Transport und Logistik
Überführungen sind im 50-km-Umkreis um Bonn enthalten. Darüber hinausgehende Fahrten werden mit 0,38 €/km abgerechnet.
Bei Sofortvollzug ist der Verstorbene in eine Leichenhalle/Kühlzelle zu überführen. Bei verlängerten Aufbewahrungszeiten erfolgt die Lagerung ohne besondere Anweisung durch den Auftraggeber.
Es ist ein würdevolles Abschiednehmen der Trauergäste zu ermöglichen.
Abrechnung und Mengen
Die angegebenen Mengen stellen einen voraussichtlichen Jahresbedarf dar; Abweichungen sind möglich. Abrechnungsgrundlage sind ausschließlich die tatsächlich geleisteten Bestattungen.
Die Abrechnung erfolgt monatlich per Sammelrechnung mit Deckblatt (Auflistung und Gesamtbetrag) und Einzelrechnungen als Anhang.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Es gelten die Bestattungsfristen gemäß § 13 BestG NRW (konkrete Fristwerte sind vom Bieter einzuhalten).
Verbindlich sind die Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512), die Besonderen Vertragsbedingungen TVgG NRW (Formular 513) sowie die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW (Formular 511).
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Haftpflichtversicherung: Der Bieter muss eine angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR nachweisen.
Akzeptiert werden:
Kapazitäten können mittels Eignungsleihe nach § 34 UVgO ergänzt werden (Formular 534a/534b).
Ausschlussgründe
Der Bieter muss mit dem Formular 521 erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Dies betrifft u. a.:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Erforderliche Kapazitäten sind vom Bieter nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften: Alle Mitglieder müssen benannt werden, ein bevollmächtigter Vertreter ist zu bestimmen; die Mitglieder haften als Gesamtschuldner; die Eignungskriterien müssen in der Summe erfüllt werden (Formular 531).
Bei Unteraufträgen: Die beabsichtigten Leistungsteile sind zu benennen; auf Verlangen sind Nachweise der Unterauftragnehmer zu erbringen (Formulare 533a/533b).
Präqualifikation und Nachweisführung
Präqualifizierte Unternehmen können ihre Registrierungsnummer (aus amtlichem Verzeichnis der IHK oder beim PQ-Verein) angeben und ersetzen damit einzelne Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg vorlegen.