Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Bayerische Landesamt für Steuern schließt eine Rahmenvereinbarung über Netzwerk- und Sicherheitsprodukte der Firma Adva Network Security GmbH. Geliefert, installiert und gewartet werden hauptsächlich FSP3000 R7/R8-Systeme samt Karten, Optiken und Zubehör. Die Geräte können gekauft oder gemietet werden. Bis zu drei Rahmenvertragspartner erhalten den Zuschlag; nach der ersten Lieferung werden weitere Abrufe im Wettbewerb unter ihnen durchgeführt.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungspreis (günstigster Preis)100%
Der Zuschlag wird an den Bieter mit dem günstigsten Wertungspreis erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich als der günstigere Wert aus Kaufoption inkl. Wartung und Mietoption für 36 Monate multipliziert mit Faktor 1,5. Der Faktor 1,5 berücksichtigt Risiken und Nachteile der Mietoption (z.B. Restwert, Eigentumshoheit).
Wertungspreis = max(Kaufpreis, Mietoption × 1,5). Der Zuschlag wird an den Bieter mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Rahmenvereinbarung
Bezogen werden sämtliche Produkte des Herstellers Adva Network Security GmbH. Hauptprodukte sind FSP3000 R7/R8 Systeme inkl. Karten (1G bis 100G), Optiken und Zubehör. Zusätzlich umfasst die Vereinbarung FSP150, ALM sowie die Managementsoftware Mosaic.
Hardwareinstallation und Implementierungsservice
Für alle Produkte sind folgende Leistungen enthalten:
Wartung und Support
Für alle Produkte gilt:
Beschaffungsarten Kauf und Miete
Die Geräte können wahlweise gekauft oder gemietet werden. Beim Kauf ist der Kaufpreis einmalig fällig; die Wartung läuft 3 Jahre ab Lieferung. Bei der Mietoption gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren mit anschließender monatlicher Verlängerung; die Wartung ist in der Miete enthalten.
Rahmenvereinbarung und Abrufe
Die Rahmenvereinbarung wird mit bis zu drei Auftragnehmern geschlossen und läuft 48 Monate ab Zuschlag. Die Erstbeschaffung erhält der wirtschaftlich günstigste Bieter; alle weiteren Abrufe erfolgen im Wettbewerb (Miniwettbewerb) zwischen den Rahmenvertragspartnern.
Voraussichtliche weitere Abnahmen
Innerhalb der Laufzeit sind unter anderem folgende weitere Abnahmen geplant:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe
Der Bieter darf nicht von zwingenden Ausschlussgründen betroffen sein, insbesondere:
Fakultative Ausschlussgründe und Russland-Sanktionen
Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB dürfen nicht vorliegen; andernfalls ist eine gesonderte Begründung erforderlich.
Zusätzlich: Kein Bezug zu Russland gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014. Weder russische Staatsangehörigkeit noch Niederlassung in Russland, keine Beteiligung von mehr als 50 % durch russische Personen oder Unternehmen.
Formale Pflichtangaben zum Unternehmen
Folgende Angaben sind verpflichtend zu machen:
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
Bietergemeinschaften sind zulässig. Erforderlich sind die Erklärung aller Mitglieder (ARGE), die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, die gesamtschuldnerische Haftung sowie eine gemeinsame Kontoverbindung.
Unterauftragnehmer sind grundsätzlich zulässig. Namen und vorgesehene Leistungen sind im Angebot zu benennen; die Eignung ist nach denselben Regeln wie beim Bieter nachzuweisen.
Eine Eignungsleihe ist für wirtschaftliche/finanzielle und technische Leistungsfähigkeit zulässig. Verpflichtungserklärungen der Eignungsverleiher sind beizufügen.