Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragsparteien zur Pflanzenlieferung und Bestandesbegründung im Landeseigenen Forstbetrieb
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvereinbarung mit mehreren Vertragsparteien für die Lieferung von Forstpflanzen zur Wiederaufforstung, Erstaufforstung und Umgestaltung bestehender Waldbestände.
Je nach Einzelauftrag können Pflanzung sowie die Lieferung und Anbringung von Einzelschutz hinzukommen. Die konkreten Pflanzenarten, Mengen, Lieferorte und Leistungstermine werden später in Miniwettbewerben festgelegt.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Gesamtpreis Pflanzen netto nach dem LV)100%
Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich nach dem Gesamtpreis Pflanzen netto gemäß Leistungsverzeichnis ermittelt. Skonto hat keine Auswirkung auf die Preisauswertung.
Preiswertung mit 100 % auf Basis des Gesamtpreises Pflanzen netto nach Leistungsverzeichnis; bei unvollständigem Pflanzenangebot werden fehlende Mengen mit einem Wettbewerbspreis (Durchschnitt der Angebotspreise der anderen wertungsfähigen Bieter) hypothetisch angesetzt. Angebote unter 80 % der Gesamtzahl der abgefragten Pflanzen sind auszuschließen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPflanzenlieferung und Einzelaufträge
Lieferung von Forstpflanzen an die im jeweiligen Auftrag genannten Forstämter für Wiederaufforstung, Erstaufforstung unbewaldeter Flächen und die Umgestaltung bestehender Waldbestände in standortgerechte, klimaresiliente Mischwälder.
Pflanzenarten, Mengen, Lieferorte und Leistungstermine werden später in Miniwettbewerben anhand des jeweiligen Leistungsverzeichnisses festgelegt. Die Rahmenvereinbarung begründet allein noch keinen unmittelbaren Lieferauftrag.
Optionale Pflanzung und Einzelschutz
Wenn der jeweilige Einzelauftrag dies vorsieht, sind die gelieferten Pflanzen fachgerecht zu pflanzen. Bei entsprechender Beauftragung werden außerdem Einzelschutzmittel geliefert und angebracht.
Der Auftragnehmer muss die technische Pflanzausrüstung und geeignete Arbeitskräfte für die beauftragte Pflanzung bereithalten.
Transport und Übergabe
Transport der Pflanzen zum Erfüllungsort unter Einhaltung der Vorgaben zu Herkunft, Alter, Sortiment, Höhe und Qualität. Die Ladung ist zu sichern und so zu führen, dass die Wurzeln nicht austrocknen. Die Übergabe wird mit dem Übernahmeprotokoll für Forstpflanzen dokumentiert.
Pflanzqualität
Die Pflanzen müssen gesund, frisch und vital sein. Erfüllt werden insbesondere die Vorgaben zu Wurzelhalsdurchmesser, Wurzel-Spross-Verhältnis, Feinwurzelanteil, Wurzelschäden, Sproßform, Trieben und Knospen sowie ein funktionsfähiges Kambium.
Zertifiziertes Pflanzgut nach FfV oder ZüF und rückstellprobenbasiertes Pflanzgut werden bevorzugt.
Fachgerechte Pflanzung und Abnahme
Bei beauftragter Pflanzung sind Vorgaben der Revierleitung, der AGB Forst NRW und der Qualitätsstandards Bestandesbegründung zu beachten. Die Wurzeln dürfen nicht geknickt oder gedreht werden, die Pflanze muss fest im Boden sitzen und mangelhaftes Pflanzgut ist auszusondern.
Die Bestandesbegründung wird anhand des Abnahmeprotokolls bewertet. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
Anwuchsgarantie
Für beauftragte Pflanzungen gilt eine Anwuchsgarantie über eine Vegetationsperiode, sofern keine negativen Witterungsextreme oder biotischen Schäden den Anwuchs beeinträchtigen. Mindestens 80 Prozent der gepflanzten Pflanzen müssen angewachsen sein.
Bei Verstoß gegen die Garantie werden die betroffenen Pflanzen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber kostenlos ausgetauscht.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkunde und Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein und die Leistungsbeschreibung in Gänze erfüllen können. Die Angaben und Nachweise werden im Vordruck 1 – Fachkunde und Leistungsfähigkeit erbracht.
Forstvermehrungsbetrieb
Der Bieter muss als produzierender Betrieb im Sinne des Forstvermehrungsgutgesetzes eingetragen sein. Die entsprechende Erklärung und die Betriebsnummer sind im Vordruck 1 anzugeben.
Umsatz und Eigenproduktion
In jedem der Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 ist ein Mindestumsatz von 75.000 Euro netto aus dem Verkauf von Forstpflanzen aus eigener Produktion und der Pflanzung von Forstpflanzen nachzuweisen.
Mindestens 60 Prozent der in jedem dieser Jahre verkauften Forstpflanzen müssen aus eigener Produktion stammen. Als eigene Produktion gelten auch Pflanzen, die mit eigenem Saatgut in Lohnanzucht erzeugt wurden.
Personalqualifikation
Die vorgesehene projektverantwortliche beziehungsweise Hauptansprechperson muss mindestens eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
Die Person muss die Funktion bei Zuschlag tatsächlich beim Auftragnehmer wahrnehmen. Außerdem muss mindestens eine im Betrieb angestellte Person einen Sachkundenachweis für Pflanzenschutzmittel besitzen.
Versicherungsschutz
Der Bieter muss eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht nachweisen oder sich verpflichten, sie spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss abzuschließen. Der Versicherungsschutz ist über die gesamte Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten.
Die Deckungssummen betragen mindestens:
Die Deckung muss je Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
Register und Erklärungen
Mit dem Angebot sind ein aktueller Handels- oder Berufsregisterauszug, die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU einzureichen. Der Registerauszug darf bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate sein.
Ausschlussgründe
Es dürfen keine nicht bereinigungsfähigen Ausschlussgründe bestehen. Erfasst werden unter anderem rechtskräftige Verurteilungen oder rechtskräftige Geldbußen wegen der im Formular 521 EU genannten Delikte, nicht erfüllte Zahlungspflichten für Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge, relevante Verstöße gegen arbeits-, umwelt- oder sozialrechtliche Pflichten sowie Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit.
Zusätzlich ist das Sanktionspaket 5 EU zu beachten. Das gilt auch für relevante Unterauftragnehmer, Lieferanten und Kapazitätsgeber.
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
Bei einer Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder die Eignungsanforderungen erfüllen. Die Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter sind zu benennen.
Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, sind sie mit ihren übernommenen Leistungsbereichen anzugeben. Werden wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Kapazitäten eines anderen Unternehmens genutzt, ist dies mit den Formularen 534a und 534b einschließlich Haftungserklärung nachzuweisen.
Arbeits- und tarifrechtliche Anforderungen
Die Leistung muss unter Beachtung des Mindestlohngesetzes, der Melde- und Dokumentationspflichten sowie der einschlägigen tariflichen Mindestarbeitsbedingungen erbracht werden. Unterauftragnehmer müssen dieselben Pflichten einhalten. Bei forstlichen Arbeiten sind die Vorgaben der AGB Forst NRW zu Arbeitssicherheit, Qualifikation, Zertifizierung und etwaigen Referenzen zu beachten.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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