Rahmenvereinbarung Tank- und Ladekarten
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Fraunhofer-Gesellschaft sucht Anbieter für ein integriertes Tank- und Ladekartensystem zur bargeldlosen Versorgung ihrer bundesweit verteilten Dienstfahrzeuge mit Kraftstoffen und/oder Ladestrom.
Das Angebot ist in drei Lose aufgeteilt:
Je Los sind das technische Detailformular, das Preisblatt und die Zuschlagskriterien auszufüllen. Zusätzlich sind Eignungsnachweise und unterschriebene Eigenerklärungen einzureichen. Angebote sind ausschließlich elektronisch bis zum 23.11.2026, 12:00 Uhr einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Los 1: Preis60%
Angebotspreis ohne MwSt. aus dem Preisblatt Los 1 (Kraftstoffe Ottokraftstoff E5 und Diesel, Referenzpreise und geschätzte Abnahmemengen), Bewertung nach Formel mit maximal 60 Punkten.
- Los 1: Akzeptanz Tankstellen40%
Anzahl der über das Kartensystem nutzbaren Tankstellen, Bezug Referenzgröße 14.000 Tankstellen, Mindestanforderung mehr als 65 %, Angabe im Formblatt Zuschlagskriterien Los 1. Maximal 40 Punkte laut Formblatt, im Text jedoch Interpolation auf 20 Punkte (siehe Kommentar).
- Los 2: Preis60%
Angebotspreis ohne MwSt. aus dem Preisblatt Los 2 (Strom DC, Referenzpreis 0,60 EUR/kWh und geschätzte Abnahmemengen), Bewertung nach Formel mit maximal 60 Punkten.
- Los 2: Akzeptanz Ladepunkte40%
Anzahl der über das Kartensystem nutzbaren öffentlichen Ladepunkte in Deutschland, Bezug Referenzgröße 200.000 Ladepunkte, Mindestanforderung mehr als 65 %. Maximal 40 Punkte laut Formblatt, im Text jedoch Interpolation auf 20 Punkte (siehe Kommentar).
- Los 3: Preis60%
Angebotspreis ohne MwSt. aus dem Preisblatt Los 3 (Kraftstoffe mit Referenzpreisen Ottokraftstoff E5 und Strom DC), Bewertung nach Formel mit maximal 60 Punkten.
- Los 3: Akzeptanz Ladepunkte20%
Anzahl der über das Kartensystem nutzbaren öffentlichen Ladepunkte in Deutschland, Bezug Referenzgröße 200.000 Ladepunkte, Mindestanforderung mehr als 65 %, maximal 20 Punkte.
- Los 3: Akzeptanz Tankstellen20%
Anzahl der über das Kartensystem nutzbaren Tankstellen in Deutschland, Bezug Referenzgröße 14.000 Tankstellen, Mindestanforderung mehr als 65 %, maximal 20 Punkte.
Preis (alle Llose gleich): Punkte = 60 x (2 - Angebotspreis / niedrigster wertungsfähiger Angebotspreis), d.h. niedrigster Preis erhält 60 Punkte, doppelt so hoher Preis 0 Punkte, dazwischen linear interpoliert. Akzeptanz: Akzeptanzgrad = nutzbare Akzeptanzstellen des Bieters / Referenzgröße (200.000 öffentliche Ladepunkte bzw. 14.000 Tankstellen = 100 %). Angebote mit 65 % oder weniger werden ausgeschlossen. Punkte zwischen 65 % (0 Punkte) und 100 % linear, kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen gerundet. Eine Übererfüllung führt nicht über die Höchstpunktzahl hinaus und kann keine geringere Erfüllung des anderen Akzeptanzkriteriums ausgleichen. Die Lose werden getrennt gewertet. Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Punkte je Los.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsrahmen und Organisation
Die Rahmenvereinbarung gilt für die bundesweit verteilten Institute und Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft. Die vertragliche Steuerung erfolgt zentral durch die Zentralverwaltung in München; die Nutzung erfolgt dezentral durch die Institute. Die Bestellung, Ausgabe, Verwaltung, Aktivierung, Sperrung, Abrechnung und Betreuung der Karten übernimmt der Auftragnehmer. Physische Karten werden auf Einzelabruf bereitgestellt und einzeln aktiviert; ihre Laufzeit beginnt mit der Aktivierung. Einzelne Karten können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Karten und Zuordnung
Es sind physische Tank- und/oder Ladekarten bereitzustellen. Die Karten sind eindeutig mit vierstelligem Institutscode und zehnstelliger Bestellnummer oder alternativ dem Kennzeichen zu kennzeichnen. Je Institut sind Flotten-PINs oder individuelle PINs einzurichten. Die für Kennzeichnung und Abrechnung erforderlichen Instituts- und Bestelldaten werden nach Zuschlagserteilung bereitgestellt. Individuelle, flexible Kartenlimits können angeboten werden.
Akzeptanz und Nutzungsumfang
Das Kartensystem muss im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz nutzbar sein und darf nicht auf einen einzelnen Mineralölkonzern beziehungsweise Ladeinfrastrukturbetreiber beschränkt sein. Für jeden Standort nach Anlage 1 muss mindestens eine Kraftstoff-Akzeptanzstelle beziehungsweise ein öffentlicher Ladepunkt innerhalb von 25 km verfügbar sein. Die Abrechnung erfolgt monatlich je abrufberechtigtem Standort.
Abrechnung und Rechnungsstellung
Die Abrechnung erfolgt monatlich je abrufberechtigtem Standort. Sie enthält mindestens Institutscode und Bestellnummer sowie einen transaktionsbezogenen Einzelnachweis aller abgerechneten Leistungen; Sammel- oder Pauschalbeträge allein genügen nicht. Rechnungen sind elektronisch nach EN 16931, insbesondere XRechnung oder ZUGFeRD, zu erstellen und an rechnungseingang@zv.fraunhofer.de zu übermitteln. ZUGFeRD ist das bevorzugte Format.
Service und Betreuung
Ein kompetenter Kundenservice ist bereitzustellen. Die Mindestservicezeit beträgt werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr. Eine Notfallhotline oder ein Service-Center muss verfügbar sein.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmensprofil und Umsatz
Mit dem Angebot ist ein Firmenprofil in Textform ohne Links oder Bilder einzureichen. Es umfasst Gründungsjahr, wichtige Meilensteine des Unternehmens, die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Angabe, was hergestellt beziehungsweise welche Leistungen erbracht werden. Außerdem sind die Umsätze für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 anzugeben. Ein Mindestumsatz ist nicht genannt.
Ausschlussgründe und Selbstreinigung
Die unterschriebene Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB ist beizubringen. Sie betrifft unter anderem einschlägige Verurteilungen, nicht gezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, schwerwiegende Pflichtverletzungen, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikte, unzulässige Einflussnahme, bestimmte Sanktionen und rechtskräftig festgestellte Geldbußen nach dem Lieferkettengesetz. Liegen Selbstreinigungsmaßnahmen vor, sind diese auf einer gesonderten Anlage darzulegen und nachzuweisen.
Russland-Sanktionen
Die unterschriebene Eigenerklärung nach EU-Verordnung Nr. 833/2014 ist einzureichen. Der Bieter und gegebenenfalls seine Mitglieder dürfen nicht zu den dort genannten Personen und Unternehmen gehören oder für sie handeln. Für Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten mit mehr als 10 Prozent des Auftragswerts in Anspruch genommen werden, muss die fehlende Russland-Verbindung abgedeckt sein.
Personell und Subunternehmer
Es ist nur entsprechend qualifiziertes Personal einzusetzen und über die vertraglichen Bestimmungen zu unterrichten. Der Einsatz von Subunternehmern, freien Mitarbeitern, Arbeitnehmern von Subunternehmern und deren Subauftragnehmern erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung von Fraunhofer. Teil- und Schlussrechnungen sowie Rechnungen mit der Fraunhofer-Auftragsnummer sind zu verwenden; Rechnungen ohne Auftragsnummer sind nicht fällig.
Versicherung, Haftung und Compliance
Eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 5,0 Mio. Euro Deckung für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden ist abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften muss der Schutz jedes Mitglieds in voller Höhe gelten. Die Haftung beträgt mindestens 5,0 Mio. Euro für Vorsatz und Fahrlässigkeit. einzuhalten sind insbesondere Antikorruptions-, Geldwäsche-, Kartellrecht-, Sanktionslisten- und Exportkontrollvorschriften, das Mindestlohngesetz und die Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der Fraunhofer-Gesellschaft.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Bei Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten ist eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO zu schließen; bei gemeinsamer Verantwortlichkeit zusätzlich eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO. Verpflichtungen zur Vertraulichkeit sind schriftlich mit den eingesetzten Arbeitnehmern und unterbeauftragten Dritten zu vereinbaren und auf Verlangen nachzuweisen. Daten dürfen nur entsprechend den Vorgaben verarbeitet werden.
Mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte mit Kurzbeschreibung und Kundenname
Die Projekte müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Falls eine namentliche Ansprechpartnerangabe datenschutzrechtlich nicht zulässig ist, kann der Auftraggeber nach Kategorien wie Forschung, Industrie oder andere öffentliche Auftraggeber angegeben und die Vergleichbarkeit bestätigt werden.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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