Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landesbetrieb Wald und Holz NRW schreibt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmerpool für maschinelle Forstpflege mittels Kleinharvester in sieben Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamts Rhein-Sieg-Erft aus. Der Auftrag umfasst die voll- und hochmechanisierte Pflege in Kyrill-Flächen (Feinerschließung, Pflege in der Kranzone) sowie in Laubholz-Jungdurchforstungen, teilweise inklusive Rückung.
Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Für die Wirtschaftlichkeit ist allein der niedrigste Preis entscheidend.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWerkleistung Forstpflege und Holzernte
Zu erbringen ist die voll- und hochmechanisierte Pflege mittels Kleinharvester in folgenden Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamts Rhein-Sieg-Erft:
Nach Absprache können auch weitere Forstbetriebsbezirke des Regionalforstamts bedient werden.
Wesentliche Tätigkeiten:
Jährliche Mengen
Garantiemenge pro Jahr:
Optionsmenge pro Jahr:
Maximalmenge inkl. Optionen: ca. 2.000 fm o.R.
Arbeitsflächen ohne Sortimentsanfall und Mittelblock-Pflege (außerhalb Kranzone) werden auf Stundenbasis abgerechnet. Pro Einsatzort werden mindestens 5 ha zusammenhängende Arbeits-/Pflegefläche bereitgestellt.
Technische Anforderungen an Maschinen
| Maschine | Max. Gesamtmasse | Weitere Anforderungen |
|---|---|---|
| Harvester | 17 t | 8-Rad oder Raupenfahrwerk, Kranauslage mind. 9 m |
| Forwarder | 30 t (inkl. Zuladung) | 8-Rad oder Raupenfahrwerk; max. 12 t Zuladung |
| Kombimaschine (Rungenkorb) | 25 t | 6-Rad; max. 10 t Zuladung |
Zeitlohn- und Optionsleistungen
Folgende Leistungen können auf Stundenbasis abgerufen werden (Optionsmenge, keine Garantie):
Anzugeben sind die entsprechenden Stundensätze im Preisblatt.
Ökologische und Naturschutzauflagen
Verfügbarkeit und Reaktionszeiten
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung – Ausschlussgründe
Das Unternehmen darf nicht ausgeschlossen sein gemäß §§ 123 und 124 GWB. Nachzuweisen über das Formular 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe).
Pflichtausschlussgründe (§ 123 GWB) umfassen u. a. einschlägige strafrechtliche Verurteilungen (z. B. §§ 129, 129a, 129b, 89c, 261, 263, 264, 299, 108e, 333, 334 StGB, §§ 232–233a StGB) sowie Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen.
Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 Abs. 2 GWB) betreffen u. a. Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz und schwere Verfehlungen, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen.
Zusätzlich sind die Sanktionsregelungen des EU-Sanktionspakets 5 zu beachten – nachzuweisen über 523 EU.
Sanktionspaket 5 EU
Bieter, seine Gesellschafter (> 50 %), Unterauftragnehmer und Lieferanten (> 10 % Auftragswert) dürfen keinen Bezug zu Russland haben – nachzuweisen über 523 EU.