Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Das Beschaffungsamt des BMI (Bundesministerium des Innern) sucht im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Auftragnehmer für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Gepäckprüfanlagen (Röntgen-Durchleuchtungsgeräten) für die Bundespolizei – eingesetzt bei Rückführungsmaßnahmen – inklusive Zubehör, Schulungen und einem mehrjährigen Instandhaltungsvertrag.
Was ist zu tun?
Besonderheiten:
Einreichungsweg: Elektronisch über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenvereinbarung – Lieferung und Zubehör
Gegenstand: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Gepäckprüfanlagen (GPA RFM) inklusive Zubehör, Bildauswerteplätzen, Funktionstestobjekten, Gepäckwannen, Ein- und Auslaufbändern, Tischelementen sowie zentralen Schulungen.
Geschätzte Mengen (fiktiv):
Mindestabnahmemenge: je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätze und Funktionstestobjekte.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2.397.000 EUR netto.
Technische Merkmale der GPA RFM:
Lieferbedingung: DAP (geliefert benannter Ort) gem. Incoterms 2020; Lieferzeit 3 Monate nach Bestellung.
Instandhaltungsvertrag
Geschätzter Wert: 2.398.000 EUR (für die gesamte geplante Nutzungsdauer).
Im Pauschalpreis enthaltene Leistungen:
Gesondert zu vergütende Leistungen (§ 4 IV GPA RFM):
Zusätzliche Pflichten
Geheimschutz und Sicherheit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Kapazitäten und Personal
Sicherheitsanforderungen und Zulassungen
Qualitäts- und Umweltmanagement
Ausschlussgründe und sonstige Erklärungen
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Gepäckprüfanlagen an internationalen Verkehrsflughäfen oder vergleichbaren Kontrollstellen; mindestens eine Referenz mit 2-jähriger eigener Instandhaltung
Anlagen müssen gem. Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 (Kontrolle von Passagiergepäck) einsetzbar sein; je Referenz: Leistungsbeschreibung, Auftragswert, Zeitraum, Kontaktdaten der Referenzauftraggeberin; Bestätigung 2-jähriger Instandhaltung an mindestens einem Flughafen