Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Land Nordrhein-Westfalen (vertreten durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, LZPD) schreibt zwei Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für die Infrastruktur von BOS-Funkstandorten (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste etc.) in NRW aus.
Die Leistungen umfassen bautechnische Begehungen, Entwurfs- und Ausführungsplanung, Standsicherheitsnachweise, Baugenehmigungsverfahren und Abschlussdokumentation. Angebote werden ausschließlich nach dem Preis bewertet. Für die Auftragsausführung ist eine Sicherheitsüberprüfung nach § 17 RA erforderlich.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Die Angebote werden je Los anhand des einzigen Zuschlagskriteriums 'Preis' bewertet. Der wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGemeinsamer Leistungsrahmen
Lieferformate und Dokumentation
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignungsanforderungen (beide Lose)
Berufliche Befähigung und Registrierung
Sicherheitsüberprüfung und Geheimschutz
Personalqualifikation für Ortstermine an hochgelegenen Arbeitsplätzen
Zuschlagskriterium
Generalplanungsleistungen für Infrastruktur an mind. 60 Mobilfunkstandorten (BOS-Funk und/oder Netzbetreiber Telekom/Telefonica/Vodafone); an mind. 10 der 60 Standorte Baugenehmigungsverfahren oder Einholung von Genehmigungen beteiligter Fachbehörden; Repeaterstandorte gelten als vergleichbar
Eigenständige Erbringung durch Bieter oder Bietergemeinschaftsmitglied; Eignungsleihe und Nachunternehmer unzulässig
Generalplanungsleistungen für Infrastruktur an mind. 60 Mobilfunkstandorten (BOS-Funk und/oder Netzbetreiber Telekom/Telefonica/Vodafone); Repeaterstandorte gelten als vergleichbar
Eigenständige Erbringung durch Bieter oder Bietergemeinschaftsmitglied; Eignungsleihe und Nachunternehmer unzulässig