Rahmenvertrag 2026-2028 Verglasungs- und Gerüstarbeiten
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für Zeitvertragsarbeiten in der Bauunterhaltung mit Verglasungs- und Gerüstleistungen in fünf Leistungsbereichen in Saarbrücken.
Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern für die Jahre 2026–2028 vorgesehen. Einzelaufträge umfassen unter anderem Gerüst-, Schutz-, Aufzugs-, Verglasungs- und Reparaturarbeiten sowie Stundenlohnleistungen. Das Angebot ist bis zum 23.11.2026 um 09:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis100%
Die Wertungssumme des Angebots wird aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, ermittelt. Bei gleichwertiger Wirtschaftlichkeit wird der Zuschlag auf das Angebot einer Werkstatt für Behinderte erteilt, für die ein Bonus von 15 Prozent berücksichtigt wird.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenleistungen und Einsatzbereiche
Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern für die Jahre 2026–2028 vorgesehen. Einzelaufträge werden an Vertragspartner erteilt und richten sich nach dem jeweiligen Reparaturbedarf. Die Leistungen verteilen sich auf Mitte 1, Mitte 2, West, Dudweiler und Halberg. Die Gebäudeliste nennt 361 potenzielle Objekte in Saarbrücken.
Gerüst-, Schutz- und Aufzugsleistungen
Das Leistungsverzeichnis umfasst Fassaden-, Raum-, fahrbare und mobile Gerüste, Schutz- und Fanggerüste, Schutzdächer, Fußgängertunnel, Gerüstbekleidungen, Gerüsttreppen, Baugüter- und Baustellenaufzüge sowie fahrbare Hubarbeitsbühnen. Die technische Ausführung richtet sich nach den im Leistungsverzeichnis genannten DIN-, EN- und DGUV-Vorgaben sowie den festgelegten Last- und Breitenklassen, Aufbauhöhen und konstruktiven Anforderungen.
Verglasungs- und Reparaturleistungen
Das Leistungsverzeichnis umfasst Reparaturverglasung mit Floatglas, Gussglas, ESG und VSG, Isolier-, Schallschutz- und Sicherheitsverglasung sowie das Bearbeiten, Bohren, Ausschneiden, Folieren, Satinieren und Strahlen von Glasscheiben. Außerdem sind Arbeiten an lichtdurchlässigen Kunststoffplatten, Modellscheiben und -platten, Profilbauglas, Dichtstoffen, Dichtprofilen, Glashalteleisten und Notverglasung vorgesehen.
Stundenlohn und Erweiterung des Leistungsumfangs
Zusätzliche, nicht in den Leistungsverzeichnissen enthaltene Leistungen werden als Stundenlohnarbeit erbracht und abgerechnet. Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlich geleisteter Arbeitszeit ohne Wegezeiten abgerechnet. Auf Verlangen können geringe Umfänge anderer Fachlose hinzukommen, sofern der Auftragnehmer hierzu in der Lage und befugt ist.
Lieferung, Einbau und Unterlagen
Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, für Lieferung und Einbau. Spätestens zur Abnahme sind Montage- und Revisionsunterlagen, Herstellerhinweise zur Verwendung und Pflege, Produktdatenblätter aller verwendeten Bauprodukte und gegebenenfalls eine Fachunternehmererklärung zu übergeben. Für Aufzüge und fahrbare Hubarbeitsbühnen ist das Bedienpersonal zusätzlich einzuweisen und dies zu dokumentieren.
Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen
Bei Ausbau-, Abnahme- oder Austauschleistungen sind nicht schadstoffbelastete Baustoffe und Bauteile grundsätzlich einzuladen, zu transportieren, zu lagern und zu sortieren. Abfälle sind zu vermeiden, getrennt zu erfassen, zu halten und sachgerecht zu entsorgen. Die für eine ordnungsgemäße Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege und sonstigen Nachweise sind vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPräqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nach. Gegebenenfalls sind auftragsspezifische Nachweise beizufügen. Eingesetzte Nachunternehmer müssen auf gesondertes Verlangen ihre Präqualifikation oder die Erfüllung ihrer Präqualifikationsvoraussetzungen nachweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen legen die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung bei. Darin sind vergleichbare Leistungen, Umsatz, verfügbares Personal, Register- und Insolvenzverhältnisse, Zuverlässigkeit, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu erklären.
Umsatz, Personal und Referenzen
Der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ist für Bauleistungen und vergleichbare Leistungen anzugeben; ein Mindestumsatz ist nicht festgelegt. Das Unternehmen muss über die erforderlichen Arbeitskräfte verfügen. Für nicht präqualifizierte Unternehmen sind bei Eintritt in die engere Wahl drei Referenznachweise vorzulegen; Bestätigungen und Bescheinigungen können auf gesondertes Verlangen nachgefordert werden.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Eine Bietergemeinschaft muss mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abgeben. Darin sind die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, die Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter, die rechtsverbindliche Vertretung und die Gesamtschuldnerhaftung zu bestätigen. Nachunternehmerleistungen sind mit ihren Namen und der Art und dem Umfang der Teilleistungen im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen anzugeben.
Tariftreue und faire Löhne
Mit der Verpflichtungserklärung ist die Einhaltung der anwendbaren Arbeitsbedingungen zu erklären. Das Unternehmen muss die Pflichten auch an Nachunternehmer und Verleiher weitergeben und deren gleichlautende Erklärungen nach Beauftragung unverzüglich und unaufgefordert vorlegen.
Zulässigkeit und weitere Nachweise
Eine Beteiligung an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung ist nicht zulässig. Eine aktuelle Freistellungsbescheinigung ist mit dem Angebot vorzulegen. Bei Inanspruchnahme des Zuschlagsbonus von 15 Prozent ist die Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte nachzuweisen. Jedes Hauptangebot muss für sich allein zuschlagsfähig sein.
Entsorgungsbezogene Eignung bei alternativen Lösungen
Wird eine vom Leistungsverzeichnis abweichende Verwertung oder Beseitigung angeboten, sind die Berechtigung der Anlage beziehungsweise des Entsorgungsträgers, dessen Annahmebereitschaft und gegebenenfalls eine Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde nachzuweisen. Je nach Abfallart sind Anzeige oder Erlaubnis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu belegen.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen sind im Rahmen der Eigenerklärung drei vergleichbare Referenznachweise vorzusehen. Jeder Nachweis muss unter anderem Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblichen Leistungsumfang mit ausgeführten Mengen, eingesetzte Arbeitnehmerzahl, technische und gerätespezifische Anforderungen, vertragliche Bindung und Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung enthalten.
Vergleichbare Leistungen zur ausgeschriebenen Verglasungs- und Gerüstleistung; Nachweise sind nach Angabe der Eigenerklärung bei Eintritt in die engere Wahl vorzulegen
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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