Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Verbrauchsmaterial für Drucker (Toner, Tinte, Druckerpatronen und Trommeleinheiten) aus.
Bieter müssen sich bis spätestens 06.10.2026, 08:00 Uhr (MESZ) elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bewerben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand
Geliefert werden Toner, Tinte, Druckerpatronen und Trommeleinheiten als Druckverbrauchsmaterialien für die Geräte der Universitätsmedizin Mainz.
Vertragsform und Laufzeit
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer mit einer Laufzeit von 4 Jahren ab Vertragsbeginn. Einzelabrufe, Einzelaufträge und Bestellungen werden elektronisch erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag zu verlängern und zusätzliche Käufe vorzunehmen.
Erfüllungsorte
Lieferung an die Standorte der Universitätsmedizin Mainz:
Bestell- und Rechnungsabwicklung
Die Bestellabwicklung erfolgt elektronisch. Rechnungen sind ebenfalls elektronisch zu stellen und müssen die Bestellnummer und die SAP-Materialnummer enthalten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRegistereintrag
Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister des jeweiligen Landes. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung nicht älter als 6 Monate sein.
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden.
Fachpersonal und Sprachkenntnisse
Der Bieter muss über ausreichend Fachpersonal verfügen. Mindestens ein Mitarbeitender des eingesetzten Teams muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Tariftreue und Mindestentgelt
Einhaltung der Tariftreue- und Mindestentgelt-Regelungen nach §§ 2a–5 LTTG Rheinland-Pfalz.
Gesundheits- und Arbeitsschutz, Verschwiegenheit
Für eingesetztes Personal ist ein Masern-Impfnachweis vorzulegen. Zudem sind die Arbeitsschutzvereinbarung sowie eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit anzuerkennen.
Ausschlussgründe
Es gelten die nationalen Ausschlussgründe, insbesondere: