Rahmenvertrag über die maschinelle Straßenreinigung mit Großkehrmaschine einschließlich Verwertung des anfallenden Straßenkehrichts für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Ahaus schreibt für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 (4 Jahre) einen Rahmenvertrag über die maschinelle Straßenreinigung mit Großkehrmaschinen aus. Dazu gehört auch die fachgerechte Verwertung des anfallenden Straßenkehrichts.
Reinigt werden die Fahrbahnrinnen in den Ortsteilen Ahaus, Alstätte, Graes, Ottenstein, Wessum und Wüllen – wöchentlich sowie alle 14 Tage vor städtischen Grundstücken. Das Kehrgut geht in das Eigentum des Auftragnehmers über, der auch die Verwertung trägt.
Eingesetzt werden emissions- und geräuscharme Großkehrmaschinen (mindestens Euro VI Step E, NRMM Stage 5, 3 Sterne nach EUnited PM10/PM2,5). Eine Ersatzmaschine muss im Umkreis von 55 km stationiert sein.
Gefordert sind Nachweise als Entsorgungsfachbetrieb (Zertifizierung nach KrWG, LKrWg NRW, EfbV) sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung 7.500.000 € (Personenschäden) und 2.000.000 € (Sachschäden). Angebote werden elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW eingereicht. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis; Nebenangebote sind zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt; Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenReinigungsgebiet: Ortsteile Ahaus, Alstätte, Graes, Ottenstein, Wessum und Wüllen (Gemeindekonjunktionsmaßnahmen).
Wöchentliche Reinigung: 1× pro Woche an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen (in der Regel Dienstag und Mittwoch, alternative Tage in Absprache). Zusätzliche manuelle Nachreinigung bei Einbauten, parkenden Fahrzeugen, Baumscheiben und um Verkehrsinseln (besonders im Herbst).
14-tägige Reinigung: Alle zwei Wochen, jeweils dienstags in ungeraden Kalenderwochen (in Absprache auch abweichend), vor städtischen Grundstücken im gesamten Stadtgebiet.
Tägliche Reinigungszeit: 06:00–18:00 Uhr.
Mengen über 4 Jahre (Höchstmenge = 120 %):
Reinigung der Fahrbahnrinnen inklusive abschwenkender Bereiche (Baumscheiben, Mehrzweckstreifen, Parkplätze). Wo nötig, manuelle Reinigung.
Bei berechtigten Reklamationen muss die Reinigung spätestens am darauffolgenden Tag nachgeholt werden. Jede Abfuhr ist zu dokumentieren.
Besondere Hinweise:
Wasserzapfstelle für die Staubvermeidung: Kläranlage Ahaus, Fürstenkämpe 100 – kostenlos nutzbar Mo–Do 07:00–15:00 Uhr, Fr 07:00–12:00 Uhr.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot – Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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