Beschreibung
Die Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost | Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes schreibt „Rahmenvertrag über Leistungen zur Überprüfung und Planung der Entwässerung 2026-2030 (Entwässerung)" als öffentlichen Auftrag aus in Halle (Saale). Es handelt sich um eine Dienstleistung. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren (EU) durchgeführt. Wichtigstes Zuschlagskriterium: Qualität. Angebote können bis zum 11. August 2026 eingereicht werden. Die Angebotsbindefrist beträgt 59 Tage.
Ausschreibung ansehen ↗Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht09. Juli 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist11. August 2026
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
- Bindefrist endet09. Oktober 2026
Bis hierhin sind Sie an Ihr Angebot gebunden (59 Tage). In diesem Zeitraum wird der Zuschlag erteilt.
Zuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Honorar/Preis30%
Preis (in €, brutto) ermittelt aus der Wertungssumme des Angebots. 5 Punkte für niedrigsten Preis, 0 Punkte ab dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises, lineare Interpolation dazwischen.
- Qualifikation20%
Bewertung der Qualifikation des benannten Bearbeiters: Hochschul-/Fachhochschulabschluss (Bachelor = 3 Punkte, mind. Diplom/Master = 5 Punkte) in relevanten Fachrichtungen (Wasserwirtschaft, Wasserbau, Bauingenieurwesen u.a.). Mindestanforderung: mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Überprüfung und Planung der Entwässerung von Straßen gemäß REwS (FGSV 539). Nur volle Punktwerte (0-5).
- Personenbezogene Referenzen50%
Persönliche Referenzen des benannten Bearbeiters zur Entwässerung von Straßen (REwS, FGSV 539). Bewertet werden: Anwendung REwS Kap. 5-8 (1 Pkt.), Anlagen gemäß REwS Kap. 8 i.V.m. RiStWag (1 Pkt.), konzeptionelle Inhalte REwS Kap. 3 (1 Pkt.), alle Inhalte mind. einmal abgedeckt (1 Pkt.), alle Inhalte mind. zweimal abgedeckt (1 Pkt.). Referenzen der letzten 5 Jahre (seit 2021), max. 4 Referenzen einreichbar. Nur volle Punktwerte (0-5).
Punktermittlung Preis: 5 x [(niedrigste Wertungssumme x 2,0) - Wertungssumme des jeweiligen Bieters] / niedrigste Wertungssumme (lineare Interpolation, 0-5 Punkte). Bei den Qualitätskriterien werden nur volle Punktwerte (0-5) vergeben. Die erreichten Punkte je Kriterium werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, maximaler Punktewert = 500.