Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvertrag über die Beseitigung von Öl-, Kraftstoff- und sonstigen Betriebsmittel-Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrsflächen im Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Hagen.
Der Auftragnehmer reinigt verschmutzte Straßen und Wege nach Alarmierung durch den Auftraggeber, sichert die Einsatzstellen verkehrsrechtlich ab und entsorgt die anfallenden gefährlichen Abfälle fachgerecht. Gefordert ist eine 24/7-Rufbereitschaft mit schneller Reaktionszeit, geschultes Personal und zertifizierte Reinigungsfahrzeuge. Es handelt sich um einen Abrufvertrag mit geschätztem Bedarf – eine Abnahmeverpflichtung durch den Auftraggeber besteht nicht.
Vertragslaufzeit: 01.12.2026 bis 01.10.2030 (ca. 46 Monate). Auftraggeber ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen, Außenstelle Hagen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Niedrigster Preis (einziges Zuschlagskriterium, abgeleitet aus dem Fehlen von Qualitätskriterien in den vorliegenden Vergabeunterlagen)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenEinsatzgebiet und Erreichbarkeit
Zuständigkeitsbereich: Kreis Ennepe-Ruhr (Straßenmeistereibereiche Herscheid, Iserlohn und Schwelm) sowie Stadt Hagen.
24/7-Rufbereitschaft: 7 Tage pro Woche, 0–24 Uhr.
Reaktionszeit: Der Auftragnehmer muss innerhalb von 90 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort eintreffen (GAEB-Leistungsverzeichnis nennt 60 Minuten An-/Abfahrtszeit).
Reinigungsverfahren und Dokumentation
Maschinelle Nassreinigung gemäß DWA M 715.
Reinigungsziel: Griffigkeit ≥85 % in einer Überfahrt (Prüfflüssigkeit, Reinigungsgeschwindigkeit >0,5 km/h, Mindestfläche 10 m × 0,5 m auf Asphalt).
Digitale Leistungserfassung mit unveränderbarem Zeit-/Datumsstempel und Geoposition (z.B. Geotracker, NWSIB). Digitalfotos vor und nach dem Einsatz. Übergabeprotokoll nach Anlage 2.
Verkehrssicherung und Sicherheit
Absicherung der Einsatzstelle gemäß RSA 21 und StVO §35(6).
Verkehrsrechtliche Anordnung ist zwingend erforderlich (Regelpläne RSA CII/3 und CII/8).
Eigenabsicherung des Reinigungsfahrzeugs gemäß Ausführungsbeschreibung 3.1.
3-Schicht-Betrieb mit mindestens 2 gleichzeitig arbeitenden Einsatzorten.
Abfallentsorgung
Entsorgung der anfallenden Abfälle gemäß ZEDAL-Nachweisverfahren.
Betroffene Abfallarten:
Geschätzte Gesamtmenge über die Vertragslaufzeit: ca. 325 t (16 10 01*) und ca. 18 t (15 02 02*).
Zusatzleistungen
Winterdienst: ggf. Abstreuung nach der Reinigung.
Nachtschichtzulage: 23:00–06:00 Uhr.
Sonn-/Feiertagszuschlag: 00:00–24:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen.
Stillstandskosten bei Wartezeiten vor Ort.
Rüstzeiten werden nicht gesondert vergütet (in Einheitspreise einzurechnen).
Vertragsrahmen
Art: Rahmenvertrag (Abrufvertrag).
Laufzeit: 01.12.2026 – 01.10.2030 (ca. 46 Monate).
Abruf: Die Mengenansätze im Leistungsverzeichnis sind geschätzter Bedarf – kein Anspruch auf vollständigen Abruf.
Preise: Die angebotenen Einheitspreise gelten für die gesamte Vertragslaufzeit.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe und Zuverlässigkeit
Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Keine Verurteilungen wegen Schwarzarbeit, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz. Kein laufendes Insolvenzverfahren, keine Liquidation. Ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten.
Berufsregister und Versicherung
Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerksrolle oder gleichwertiger Nachweis).
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung für Personenschäden und Sach-/Vermögensschäden (Beträge werden vom Auftraggeber festgelegt).
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Mindestjahresumsatz (Gesamt und im spezifischen Tätigkeitsbereich – Beträge vom Auftraggeber festgelegt).
Bilanzen / Nachweis der Vermögens- und Verbindlichkeitenverhältnisse.
Technische Leistungsfähigkeit – Personal und Ausrüstung
Personalqualifikation:
Technische Ausrüstung:
Entsorgungsfachbetrieb-Zertifizierung
Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb für:
Bezogen auf die Abfallarten 15 02 02* und 16 10 01*.
Zertifikate für Betriebsstandorte erforderlich.
Referenzen
Vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren (ältere werden ebenfalls akzeptiert). Anzahl vom Auftraggeber festgelegt.
Jede Referenz muss enthalten:
Auf Verlangen: Bescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung.
Gleichwertigkeit von Zertifikaten
Bei gleichwertigen Nachweisen müssen vergleichbare Prüfbedingungen erfüllt sein:
Hinweis: RAL G-899 wird nicht mehr als gleichwertig anerkannt.
Beschäftigtenzahl und Unteraufträge
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre (Mitarbeiter und Führungskräfte).
Unteraufträge: Angabe, welche Teile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
Eignungsleihe: Bei Inanspruchnahme fremder Kapazitäten – Haftungserklärung und Verpflichtungserklärung erforderlich.
Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW:
Kontrollrechte: Auftraggeber darf Einhaltung während Auftragsausführung prüfen.
Vertragsstrafe: 1 % des Auftragswerts bei Pflichtverletzung (bei mehreren Verstößen bis 5 %); fristlose Kündigung möglich.
Sanktions-Compliance (Russland)
EU-Eigenerklärung gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (5. Sanktionspaket):
Vergleichbare Referenzen über Ölspurbeseitigung / Reinigung von Verkehrsflächen
Bezeichnung der Leistung, Auftragswert, Erbringungszeitpunkt und Auftraggeber angeben; auf Verlangen Bescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung vorlegen