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REZ Bayern_16e_i_JC Nürnberg Stadt

Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) | Bundeskartellamt, Vergabekammern des BundesStadt Nürnberg, BayernVeröffentlicht:
Angebotsfrist: abgelaufen

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Worum geht's?

Die Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum Bayern) sucht einen Träger, der langzeitarbeitslose Menschen während eines geförderten Beschäftigungsverhältnisses individuell betreut und begleitet.

Ziel der Maßnahme:

Die Teilnehmenden sollen stabilisiert und möglichst in eine ungeförderte Beschäftigung übergeleitet werden.

Was müssen Sie bieten?

Einzelcoaching durch feste Bezugspersonen über bis zu 5 JahreBeratung, Krisenhilfe, Alltagsunterstützung, Hilfen bei BehördengängenEnge Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Jobcentern/AgenturenNachweispflichten (Personal, Räume, Berichte, Eingliederungspläne)

Wichtigste Frist: Angebote müssen bis 23.07.2026, 11:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.

Ausschreibung ansehen

Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Die Angebotsfrist ist abgelaufen.
HEUTE
Termin / FristJAN2025 JUL JAN2026 JUL JAN2027 JUL JAN2028 JUL JAN2029 JUL JAN2030 JUL JAN2031 JUL
Ethikklausel-Ausschlussfristca. 1. Jan. 2025 – 1. Juli 2026
Veröffentlichungca. 1. Juli 2026
Bieterfragen-Fristca. 1. Juli – 13. Juli 2026
Angebotsfrist23. Juli 2026
Angebotsöffnungca. 23. Juli 2026
Bindefrist23. Juli – 11. Sep. 2026
Bankverbindung/Kontaktperson einreichenca. 23. Juli 2026
Personalnachweis (F.1) abgebenca. 23. Juli 2026
Räumlichkeiten (R.1) abgeben >4W Vorlaufca. 23. Juli 2026
Räumlichkeiten (R.1) abgeben <4W Vorlaufca. 23. Juli – 30. Juli 2026
Informationsblatt SGB II (F.2.1) abgebenca. 23. Juli 2026
Erreichbarkeit sicherstellenca. 23. Juli – 6. Aug. 2026
Zuschlagca. 11. Sep. 2026
Vertragsbeginnca. 12. Sep. 2026
Führungszeugnis vorlegenca. 12. Sep. 2026
Datenschutzschulung Coachesca. 12. Sep. 2026
Vertragslaufzeit § 16e (Einzelfall)ca. 12. Sep. 2026 – 12. Sep. 2028
Vertragslaufzeit § 16i (Einzelfall)ca. 12. Sep. 2026 – 12. Sep. 2031
Erstgespräch (je Teilnehmer/in)ca. 12. Sep. 2026
Automatischer Passwortwechselca. 12. Sep. 2026 – 12. Sep. 2031
Aufbewahrungsfrist (mind.)ca. 12. Sep. 2026 – 12. Sep. 2029
Überprüfung Betreuungsumfangca. 12. Dez. 2026
Eingliederungsplan-Besprechung (vierteljährlich)ca. 12. Dez. 2026 – 31. Dez. 2031bis 2031
Aktualisierung Führungszeugnisca. 12. Sep. 2029
Verlängerung max.ca. 12. Sep. 2031 – 12. März 2032bis 2032
Gesamtbericht abgebenca. 26. Sep. 2031
Teilnahmebezogener Bericht (4 Wochen)ca. 10. Okt. 2031
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Richtwertmethode8 Kriterien
  • I – Auftragsbezogene Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren10%
  • II – Teilnahmebezogene Durchführung40%
  • III – Organisation25%
  • IV – Bisherige Erfolge und Qualität25%

Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018.04: Schritt 1: Kennzahl = (Gesamtsumme der Leistungspunkte / Wertungspreis) x 100. Schritt 2: Korridor = Kennzahl führendes Angebot minus 10%. Schritt 3: Bei Gleichstand innerhalb des Korridors entscheidet die Gesamtpunktzahl aus den Wertungskriterien II.1, III.1 und IV.1, bei identischen Punktzahlen der niedrigere Preis, danach Auslosung.

KI-Hinweis: Alle Zuschlagskriterien mit Gewichtungen (Wertungsbereiche I-IV, insgesamt 100 GP) und die Bewertungsmethode (Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018.04) sind vollständig in den Vergabeunterlagen enthalten.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Zielgruppe und Förderrahmen

Die Betreuung richtet sich an zwei Personengruppen:

§ 16e SGB II: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mindestens 21 Monate SGB-II-Leistungen bezogen haben und nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren (Förderdauer Beschäftigung max. 2 Jahre).§ 16i SGB II: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 25 Jahren mit mindestens 6 von 7 Jahren SGB-II-Bezug, sowie Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigem Kind oder schwerbehinderte Personen mit mindestens 5 Jahren SGB-II-Bezug in den letzten 5 Jahren (Förderdauer Beschäftigung max. 5 Jahre).

Für § 16e stellt der Arbeitgeber in den ersten 6 Monaten für die Betreuungsstunden frei, für § 16i in den ersten 12 Monaten. Bei § 16i besteht eine Verlängerungsmöglichkeit der Betreuung um bis zu 6 Monate ab Aufnahme einer Anschlussbeschäftigung.

Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Einzelcoaching)

Jeder teilnehmenden Person wird eine feste Coachin / ein fester Coach als Bezugsperson zugeordnet (Personalkontinuität). Die Betreuung umfasst:

Beratung und Begleitung über den gesamten FörderzeitraumAufbau von TagesstrukturenVermittlung betrieblicher Anforderungen und VerhaltenstrainingKrisenintervention und KonfliktbewältigungEinbeziehung des persönlichen Umfelds und der BedarfsgemeinschaftAlltagshilfen (ÖPNV, Umgang mit Geld, Erscheinungsbild)Hilfestellung bei Behördengängen und Antragstellungen (auch online)Vermittlung kommunaler Eingliederungsleistungen (Schuldner-/Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung, Pflege)Unterstützung bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)Unterstützung bei Weiterbildungsanträgen (§ 16i Abs. 5 SGB II)Förderung digitaler GrundkompetenzenObligatorisches Übergangsmanagement (Arbeitgeberakquise, Bewerbungsvorbereitung, Begleitung zu Übergangsgesprächen)

Betreuungsort und -intensität

Orte: In der Regel in Präsenz (ortsabhängig, soweit infektionsschutzrechtlich möglich). Ergänzend datenschutzkonforme digitale Formate (Video, Telefonie). Mögliche Orte: Arbeitsplatz, Betrieb, eigene Räume, Wohnung der Person, anderer geeigneter Ort.

Intensität: Zu Beginn am höchsten, dann an individuellen Bedarf und zunehmende Stabilisierung angepasst. Erhöhter Bedarf in Konfliktsituationen.

Mindestabnahme: Der Auftraggeber garantiert 70 % des Gesamtkontingents an Betreuungsstunden. Monatlich können bis zu 120 % des durchschnittlichen monatlichen Gesamtkontingents abgerufen werden.

Ablauf und Meilensteine

Erstgespräch: Unmittelbar nach Zuweisung/EintrittErste Überprüfung des Betreuungsumfangs: Spätestens vor Ablauf der ersten 3 MonateLaufende Überprüfung: Anlassbezogen bei BedarfsänderungenEingliederungsplan-Besprechung mit Bedarfsträger: Mindestens alle 3 MonateGesamtbericht: 2 Wochen nach MaßnahmeendeVollständiger teilnahmebezogener Bericht: 4 Wochen nach individuellem Ende

Übergabegespräche bei Personalwechsel sowie Dokumentation des Mentorings bei Berufsanfängern sind verpflichtend.

Personal, Räume und technische Anforderungen

Personaleinsatz: Vordruck F.1 mit Gesamtübersicht ist 4 Wochen vor Maßnahmebeginn vorzulegen. Tägliche Erfassung des tatsächlich eingesetzten Personals.Räumlichkeiten: Geeignete, barrierefreie Räume mit der nötigen Ausstattung (Vordruck R.1).Mobile Hardware: Passwortwechsel alle 90 Tage; Datenlöschung unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Maßnahmeninhalts.Erreichbarkeit: Spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn sicherzustellen.Datenschutz: Schulung der Coaches (max. 4 Std.) vor Maßnahmebeginn; Einwilligungserklärungen (Teilnehmende und Arbeitgeber) vor jeweiligem Beginn der Maßnahmeninhalte.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Persönliche Eignung – keine Ausschlussgründe

Der Bieter darf nicht ausgeschlossen sein wegen:

Strafrechtlicher Verurteilungen (z. B. Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechung, Menschenhandel, Zwangsarbeit) – max. 5 Jahre zurückliegendVerstoß gegen Steuer- oder SozialversicherungspflichtenVerstößen gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz oder Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit Bußgeld ab 2.500 € in den letzten 3 JahrenInsolvenz, laufendem Insolvenzverfahren oder LiquidationSchwerer beruflicher Verfehlung, die die Integrität infrage stelltWettbewerbsverzerrung (Preisabsprachen, verbotene Preisempfehlungen)

Nachweis über D.2; bei Eintragung im Wettbewerbsregister ggf. Ungeeignetheit. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind möglich.

Russland-Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014)

Pflicht: Der Bieter (und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) darf weder:

russischer Staatsangehöriger sein,in Russland ansässig/niedergelassen sein,zu einer sanktionierten russischen Organisation gehören,eine juristische Person sein, deren Anteile zu mehr als 50 % von sanktionierten Stellen gehalten werden,im Namen oder auf Anweisung sanktionierter Personen/Organisationen handeln.

Unterauftragnehmer und Lieferanten, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, müssen die gleichen Bedingungen erfüllen. Nachweis über D.5 (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied).

Ethikklausel (Interessenkonflikt)

Ausschluss bei:

Beratungstätigkeit für die Bundesagentur für Arbeit im selben Fachbereich innerhalb der letzten 18 Monate vor VeröffentlichungJeglicher Beratungs- oder Ausführungstätigkeit für die BA innerhalb der letzten 6 Monate vor Veröffentlichung (bereichsunabhängig)

Nachweis über D.2.2 (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied). Falls Beratungstätigkeit vorlag: verbindliche Erklärung der Beratungsfirma beilegen.

Zwingende Arbeitsbedingungen und Mindestentgelt

Einhaltung des Mindestentgelts nach Vergabemindestentgeltverordnung 2023 (gültig bis 31.12.2026)Verpflichtung zur Beachtung des Tarifvertrags Nr. 7 für pädagogisches Personal vom 27.07.2022Bei Aufträgen ab 30.000 €: Einwilligung zur Wettbewerbsregister-Abfrage vor Zuschlag

Nachweis über D.2.1.

Trägerzulassung und Nachhaltigkeit

Gültige AZAV-Trägerzulassung (auf Anforderung); falls kein ortsbezogenes Zertifikat vorhanden, spätestens zum MaßnahmebeginnSicherstellung, dass keine L.-Ron-Hubbard-Technologie angewendet wird (Scientology-Abwehr)Einhaltung der Vertragsbedingungen zum Umwelt- und Klimaschutz (§ 4 Abs. 4)Umsetzung technischer/organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVOFalls Inklusionsbetrieb: Nachweis nach § 215 SGB IX (nicht älter als 1 Jahr bei Zuschlag)

Berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)

Nachweis über vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren – siehe reference_projects. Datei D.3, bei Bietergemeinschaften nur vom bevollmächtigten Mitglied, zusammengefasst für alle Mitglieder und Unterauftragnehmer. Eignungsleihe möglich.

Besonderheiten für Bietergemeinschaften

Eignung muss insgesamt bei mindestens einem Mitglied vorliegenFehlende Eignung eines Mitglieds führt zum Ausschluss der gesamten BietergemeinschaftMitglieder mit Ausschlussgründen nach § 123 GWB müssen ersetzt werdenBei Selbstreinigungsmaßnahmen kann die Vergabestelle Ersatz verlangen
Referenzprojekte
nicht konkret beziffert (mindestens eine vergleichbare Referenz erforderlich) ReferenzenZeitraum: innerhalb der letzten 3 Jahre

Vergleichbare Leistungen: Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III, die neben Aktivierung und Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung auch die nachgehende Betreuung während der Beschäftigung umfassen; oder Maßnahmen zur Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III; oder sonstige inhaltlich vergleichbare Maßnahmen zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung.

Nachweis über D.3 (vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft, Angaben zusammengefasst für alle Mitglieder und Unterauftragnehmer). Eignungsleihe möglich: Referenzen anderer Unternehmen dürfen genutzt werden, wenn diese die Leistung tatsächlich erbringen. Freiwillige Kontaktdaten angeben, sonst können Referenzen nicht berücksichtigt werden.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
11+Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 15 Angebote
Hohe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 23%4–10 · 32%11+ · 45%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 27 erledigt
Angebotsformulare (Pflicht)
Leistungsverzeichnis & Konzept
Unterlagen bei Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmern
Auf Anforderung nach Zuschlag
Laufende Pflichten während der Maßnahme
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) | Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Anschrift
90478 Nürnberg
Ort
'- Stadt Nürnberg
Kategorie
Bayern
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.arbeitsagentur.de

Erfüllungsort

Ort der Leistung
'- Stadt Nürnberg
Bayern

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