Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird ausgeschrieben?
Konzeption und Durchführung einer individuellen Eingliederungsmaßnahme für jüngere Menschen (unter 25 Jahre) mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen im Bezirk des Jobcenters ME-aktiv (Stadt Velbert). Ziel ist die schrittweise Heranführung an Ausbildung und Arbeit.
Was ist zu tun?
Was muss mit dem Angebot eingereicht werden?
Wichtige Fristen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- I – Auftragsbezogene Zusammenarbeit auf dem regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt10%
- II – Teilnahmebezogene Durchführung60%
- III – Bisherige Erfolge und Qualität30%
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018.04: Schritt 1: Kennzahl = (Gesamtsumme der Leistungspunkte / Wertungspreis) x 100. Schritt 2: Korridor = Kennzahl des führenden Angebotes und Kennzahl minus 10%. Schritt 3: Angebote innerhalb des Korridors werden als gleichwertig betrachtet; Entscheidungskriterium ist die Gesamtpunktzahl aus II.1, II.2, II.3 und III.1; bei identischen Punktzahlen gilt das preisgünstigere Angebot.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmen und Geltungsbereich
Die Leistung wird als Gesamtpaket vergeben (keine Losaufteilung im engeren Sinne; die im Losblatt geführte Einzelmaßnahme wird zusammen ausgeschrieben). Es gilt der Rahmenvertrag nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III mit bis zu drei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr.
Bedarfsträger sind Agenturen für Arbeit und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen sowie zugelassene kommunale Träger), koordinierend für dieses Los das Jobcenter ME-aktiv.
Umwelt-/Klimaschutzauflagen sind verpflichtend zu beachten: Strom aus erneuerbaren Quellen, ausschließlich Altpapier (100 %), Reinigungsmittel mit Blauem Engel oder EU-Umweltzeichen.
Mindestentgelt: Einhaltung der vergabespezifischen Mindestentgeltregelungen (§ 185 SGB III, AEntG, Tarifvertrag Nr. 7 vom 27.07.2022 für pädagogisches Personal).
Zielgruppe und Ziele
Individuelle Teilnahmedauer: Regelhaft 6–12 Monate, Verlängerung möglich.
Maßnahmestruktur und Fördereinheiten
Einstiegsphase (4 Wochen): Standortbestimmung, Bild der Integrationshemmnisse, Motivationseinschätzung, Vorschlag zum weiteren Förderbedarf.
Projektansätze: Mindestens 3 durchgängig vorzuhaltende Projektansätze aus den Materialbereichen Holz, Metall, Farbe und/oder Hauswirtschaft – vom Auftragnehmer selbst zu entwickeln; Praxisorientierung zur Eignungsfeststellung.
Betriebliche Phasen:
Fördereinheiten (kontinuierlich):
Querschnittsaufgaben: Schlüsselkompetenzen, Online-Angebote der BA (max. 2 Std.), sozialpädagogische Begleitung, Einbindung soziales Umfeld, regionale Netzwerkarbeit, gemeinsame Freizeitaktivitäten (4 Tagesfreizeiten pro Vertragsjahr, quartalsweise), Kinderbetreuungsunterstützung.
Umfang, Schlüssel und Durchführungsform
Personenbezogene Obergrenzen:
Digitale Lernform: Lehr- und Lernkonzept vorzuhalten; ortsunabhängige Durchführung 5–30 % möglich.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTrägerzulassung (AZAV)
Gültige Trägerzulassung nach §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III ist zwingend erforderlich. Auf Anforderung sind Zertifikat und aktuelle Anlage nach § 5 Abs. 6 AZAV vorzulegen; die ortsbezogene Zulassung muss spätestens zum Maßnahmebeginn vorliegen. Fehlende Zulassung ist Kündigungsgrund.
Ausschlussgründe und Eigenerklärungen
Fachliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit über Formular D.3: mindestens eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre. Vergleichbar sind insbesondere „45ind"-Maßnahmen (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III), BvB/BvB-Pro/BvB-Reha (§§ 51, 53 SGB III), Maßnahmen nach SGB VIII und Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Bei Bietergemeinschaften Angaben für alle Mitglieder und Unterauftragnehmer; Eignungsleihe möglich, wenn das leihende Unternehmen die Leistung auch tatsächlich erbringt.
Persönliche Zuverlässigkeit
Erweiterte Führungszeugnisse für alle eingesetzten Mitarbeitenden: bei Maßnahmestart max. 3 Monate alt, danach alle 3 Jahre zu erneuern. Keine einschlägigen Verurteilungen nach §§ 171, 174–180a, 181a, 182–184g, 184i–184l, 201a III, 225, 232–233a, 234, 235, 236 StGB.
Mindestentgelt und Arbeitsbedingungen
Verpflichtung zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen (§ 185 SGB III, Tarifvertrag Nr. 7 vom 27.07.2022 für pädagogisches Personal). Maßgebliche Staffeln:
Personalqualifikation
Erfahrung im Personal
Mindestens 50 % des eingesetzten Personals muss über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in folgenden Bereichen verfügen: Aktivierungshilfen, BvB, AGH mit sozialpädagogischer Betreuung für <25-Jährige, ABM für <25-Jährige, Maßnahmen nach SGB VIII, behinderungsspezifische BvB, außerbetriebliche Ausbildung, Schulsozialarbeit oder behinderungsspezifische Ausbildungsgänge.
Mindestverteilung: mindestens 60 % Ausbilder/innen, mindestens 10 % Lehrkräfte.
Sprachanforderungen Personal
Mindestens ein/e Mitarbeitende/r mit Bulgarisch und ein/e Mitarbeitende/r mit Türkisch jeweils auf Niveau B2 GER.
Räumlichkeiten und technische Voraussetzungen
Eignungsleihe, Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Inklusionsbetriebe / bevorzugte Bieter
Anerkannte Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX erhalten im UVgO-Verfahren einen Zuschlagsvorteil: Zuschlag, wenn der Wertungspreis max. 15 % über dem des wirtschaftlichsten nicht-bevorzugten Bieters liegt. Statuserklärung in D.2; Nachweis spätestens bei Zuschlag, nicht älter als 1 Jahr.
Kalkulationsoffenlegung
Bieter müssen sich bereit erklären, die Kalkulation auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich offenzulegen. Nachträgliche Preisverhandlungen sind ausgeschlossen.
Vergleichbare Leistung: individuelle Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III (sog. „45ind"-Maßnahmen) im Bundesgebiet – oder eine der folgenden vergleichbaren Leistungen: BvB (§§ 51, 53 SGB III), BvB-Pro, BvB-Reha (§ 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b SGB III), Maßnahmen nach SGB VIII, Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Nachweis über Formular D.3; Kontaktpersonen für Rückfragen sind freiwillig, aber ohne sie keine Prüfung möglich. Maßnahmen mit Vermerk „45ind-Maßnahme SGB II" oder „45ind-Maßnahme SGB II und SGB III" im Leistungsverzeichnis/Losblatt zählen als vergleichbar.