Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Salzlandkreis schreibt Reinigungsleistungen für 8 Schulgebäude und 5 Turnhallen an den Standorten Aschersleben, Seeland (OT Nachterstedt), Staßfurt und Wolmirsleben aus. Die Leistung umfasst Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung, aufgeteilt in drei Lose (Los 1: Aschersleben/Seeland, Los 2: Staßfurt/Wolmirsleben, Los 3: Glas- und Rahmenreinigung für alle Objekte).
Vertragslaufzeit: 01.01.2027 – 31.12.2029 (3 Jahre), mit Option auf bis zu 3 Verlängerungen um je 1 Jahr (maximal bis 31.12.2032).
Angebotsfrist: 15.07.2026 um 09:00 Uhr, Bindefrist bis 30.09.2026.
Bieter müssen Eigenerklärungen zur Eignung, zu Ausschlussgründen und zur Tariftreue abgeben sowie eine Kalkulation für das jeweilige Los vorlegen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über die eVergabe-Plattform.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis55%
Angebot mit niedrigstem Preis erhält 55 Punkte; alle anderen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis des Angebotspreises zum niedrigsten Preis
- Anzahl der Reinigungsstunden45%
Jährliche kalkulierte Anzahl der Reinigungsstunden für Unterhalts- und Grundreinigung: Durchschnitt oder mehr = 45 Punkte; 70% des Durchschnitts oder weniger = 0 Punkte; dazwischen lineare Interpolation
Punkte Preis = (niedrigster Angebotspreis / zu wertender Angebotspreis) x 55 Punkte; Punkte Stunden = lineare Interpolation zwischen 70%-Schwelle (0 Punkte) und Durchschnitt aller Angebote (45 Punkte); Gesamt = Preis + Stunden
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenReinigungsarten und Qualitätsanforderungen
Für alle Lose und Objekte gelten einheitliche Qualitätsstandards:
Personal- und Dokumentationspflichten
Allgemeine Hinweise zur Kalkulation
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB)
Das Unternehmen darf keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen schwerer Straftaten (z.B. Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug, Bestechung, Menschenhandel) aufweisen. Ebenso dürfen keine unbezahlten Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge vorliegen, die durch Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt wurden. Verfehlungen, die länger als 5 Jahre zurückliegen, gelten nicht mehr als Ausschlussgrund.
Zusätzlich darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet sein und kein Antrag mangels Masse abgelehnt worden sein.
Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB)
Keine Verurteilungen mit Freiheitsstrafe > 3 Monate oder Geldstrafe > 90 Tagessätze oder Geldbuße > 2.500 € in den letzten 2 Jahren. Falls Ausschlussgründe vorliegen, kann das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB darlegen, um die Zuverlässigkeit wiederherzustellen. Verfehlungen, die länger als 3 Jahre zurückliegen, gelten nicht mehr als Ausschlussgrund.
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Fachliche und technische Eignung
Tariftreue und rechtliche Verpflichtungen
Vergleichbare Reinigungsleistungen (Unterhalts-, Grund- und/oder Glasreinigung in Schul-/Gebäudekomplexen)
mit Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum; nur bei engerer Wahl vorzulegen