Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Neukirchen-Vluyn schreibt die Sammlung und Beförderung ihrer kommunalen Abfälle für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2031 (mit Verlängerungsoption bis 31.12.2033) öffentlich aus. Der Auftrag ist in vier Fachlose aufgeteilt:
Wichtig: Die Lose 1 bis 3 werden zwingend gemeinsam als Losgruppe an einen Auftragnehmer vergeben – Angebote müssen alle drei Lose vollständig umfassen. Los 4 kann separat angeboten werden.
Die Angebote sind elektronisch über die DTVP-Plattform einzureichen. Angebotsfrist ist der 14.09.2026 um 10:00 Uhr. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotswertungspreis (Los 1)100%
Niedrigste Summe der Angebotswertungspreise der Lose 1, 2 und 3 (Verbundzuschlag); Bewertung brutto, basierend auf prognostizierten Mengenangaben im Preisblatt für ein Kalenderjahr.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenbedingungen für alle Lose
Erfüllungsort: Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn
Vertragslaufzeit: 01.01.2027 – 31.12.2031 (5 Jahre), automatische Verlängerung 2 × 1 Jahr bis spätestens 31.12.2033, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird
Abladestellen (je nach Los unterschiedlich, siehe Losbeschreibungen):
Allgemeine Pflichten für alle Lose:
Fahrzeug- und Personalanforderungen (alle Lose)
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtliche und persönliche Eignung (gilt für alle Lose)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und fachliche Leistungsfähigkeit
Referenzen und Eignungsleihe
Verfahrensregeln
Behältergestützte Sammlung und Beförderung von Restabfall und Bioabfall
Vergleichbare behältergestützte Abfuhr; Referenzgeber muss öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) sein; mindestens eine Referenz mit Behälteridentifikationssystem; AG behält sich Überprüfung beim Referenzgeber vor
Behältergestützte Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Vergleichbare behältergestützte PPK-Abfuhr; Referenzgeber muss öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) sein
Haushaltsnahe Abfuhr von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen
Vergleichbare Sperrmüll-/E-Schrott-/Altmetall-Abholung; Referenzgeber muss öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) sein
Sammlung und Beförderung von Schadstoffen (mobile und/oder stationäre Schadstoffsammlung)
Vergleichbare Schadstoffsammlung; Referenzgeber muss öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) sein