Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR schreibt die Sammlung und Verwertung von drei Abfallfraktionen auf 11 Wertstoffhöfen im Landkreis Mainz-Bingen aus. Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt: Los 1 = mineralischer Bauschutt (ca. 4.700 t/Jahr), Los 2 = Leichtbaustoffe (ca. 600 t/Jahr), Los 3 = Flachglas (ca. 500 t/Jahr).
Der Auftragnehmer holt die Abfälle in bereitgestellten Containern eigenständig ab, transportiert sie zu einer Verwertungsanlage und übernimmt auch die Kosten für die Entsorgung von Störstoffen. Voraussetzung ist eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
Vertragslaufzeit: 01.02.2027 bis 31.01.2028 (12 Monate), mit einmaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Zuschlag: 100 % nach Niedrigstpreis. Angebote sind elektronisch über die Plattform subreport.de einzureichen, Frist: 17.09.2026, 10:00 Uhr (MESZ).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Preis = 100%, einziges Zuschlagskriterium
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbergeordnete Leistungsbeschreibung (gilt für alle 3 Lose)
Leistungsgegenstand: Einsammlung, Transport und Verwertung von mineralischem Bauschutt, Leichtbaustoffen und Flachglas.
Erfüllungsort: 11 Wertstoffhöfe des Landkreises Mainz-Bingen: Bacharach, Bingen, Bodenheim, Gau-Algesheim, Guntersblum, Heidesheim, Ingelheim, Nieder-Olm, Oppenheim (nur bis 31.12.2026), Sprendlingen, Undenheim. Region NUTS-3 DEB3J, Deutschland.
Container: 7 m³ Abroll- oder Absetzcontainer; max. Einwurfhöhe 1,2 m.
Abholung / Containertausch: Auftragnehmer meldet Bedarf per E-Mail. Bei Meldung Mo–11:30 Uhr erfolgt Tausch am nächsten Mittwoch; bei Meldung Do–11:30 Uhr am nächsten Freitag (max. 2 Werktage nach Meldung).
Wägung: Eingangsverwiegung auf geeichter Fahrzeugwaage durch fachkundiges Personal.
Störstoffe: Kosten für die Entsorgung nicht verwertbarer Bestandteile trägt der Auftragnehmer.
Zertifizierungspflicht: Auftragnehmer und alle eingesetzten Verwertungsanlagen müssen als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 2 EfbV zertifiziert sein; Nachweis (vollständig inkl. Anlagen) bis spätestens 15. des Vormonats vor Leistungsbeginn unaufgefordert vorzulegen. Bei Zertifikatsverlust droht fristlose Kündigung (3-Monats-Frist zur Rezertifizierung).
Schlüsselübergabe: Auftragnehmer erhält gegen Unterschrift Schlüssel zu allen Wertstoffhöfen.
Vertragslaufzeit & Verlängerung
Laufzeit: 01.02.2027 bis 31.01.2028 (12 Monate) für alle 3 Lose.
Verlängerungsoption: Einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 31.01.2029 zu gleichen Preisen und Bedingungen, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens 31.07.2027 schriftlich widerspricht.
Hinweis: Die Standorte verteilen sich auf 11 Wertstoffhöfe; der Wertstoffhof Oppenheim entfällt nach dem 31.12.2026.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV)
Pflicht für alle Lose.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gilt für alle Lose.
Technische und personelle Leistungsfähigkeit
Gilt für alle Lose.
Rechtliche Eignung / Ausschlussgründe
Gilt für alle Lose.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Sammlung und Verwertung von Bauschutt / Leichtbaustoffen / Flachglas)
Mit Auftraggeber, Ansprechpartner (Tel. + E-Mail), Art der ausgeführten Leistung, Zeitraum der Leistungserbringung, Auftragssumme; einzureichen als Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck DL 05-2025)