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Schienenersatzverkehr (SEV) für vom 02.11.2026 bis 22.11.2026 zwischen den Haltestellen Friedensbrücke - Oberforsthaus und Haardtwaldplatz

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)60311 Frankfurt am Main, HessenVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Was hier beschafft wird

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) sucht einen Auftragnehmer, der während einer Gleiserneuerung vom 02.11.2026 bis 21.11.2026 den Schienenersatzverkehr mit Bussen auf zwei Frankfurter Straßenbahnlinien übernimmt:

Linie 15: Friedensbrücke – HaardtwaldplatzLinie 21: Friedensbrücke – Oberforsthaus

Der Auftragnehmer stellt die Busse (Niederflur-Gelenkbusse), das Fahrpersonal sowie die örtliche Disposition und Betriebssteuerung. Die VGF stellt Ersatzhaltestellen, Toiletten und Beschilderung.

Was Bieter wissen müssen

Angebot bis **26.10.2026
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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Angebotsfrist: 26. Oktober 2026
Termin / FristOKT2026NOV
Veröffentlichung20. Okt. 2026
Veröffentlichung21. Okt. 2026
Bieterfragen-Frist22. Okt. 2026
Angebotsfrist26. Okt. 2026
Bindefrist30. Okt. 2026
Ausführungsbeginn2. Nov. 2026
SEV Linie 152. Nov. – 21. Nov. 2026
SEV Linie 212. Nov. – 21. Nov. 2026
Vertragslaufzeit2. Nov. – 22. Nov. 2026
Versicherungsdeckung2. Nov. – 21. Nov. 2026
NachforderungsfristDatum offenFehlende Erklärungen und Nachweise sind Tag nach der Aufforderung, spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Absendung der Aufforderung, nachzureichen.
UrkalkulationsfristDatum offenDie Urkalkulation ist auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 6 Tagen ab Verlangen vorzulegen.
FahrwegänderungDatum offenGeänderte SEV-Fahrwege müssen mindestens 3 Wochen vor dem betreffenden Einsatztag bekanntgegeben werden.
FundsachenabgabeDatum offenFundsachen sind unverzüglich und spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach dem Fund abzugeben.
BeschwerdefristDatum offenZu zugeleiteten Beschwerden ist innerhalb einer Woche Stellung zu nehmen.
ZahlungszielDatum offenDas Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto; der konkrete Zahlungsbeginn ist nicht genannt.
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabe

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Preis100%

    Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.

KI-Hinweis: Alle Informationen vollständig: Zuschlagskriterium 'Niedrigster Preis' (Preis) ist sowohl in der Bekanntmachung als auch in den Vergabeunterlagen (HVA-Anlage: ☒ Zuschlagskriterium Preis, ☐ Mehrere Zuschlagskriterien) eindeutig festgelegt.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Zwei Linien, ein Auftrag

Die Leistung wird nicht losweise vergeben. Beide SEV-Linien (15 und 21) werden im Rahmen eines einzigen Auftrags an einen Auftragnehmer vergeben.

SEV 1, Linie 15: Friedensbrücke – HaardtwaldplatzSEV 2, Linie 21: Friedensbrücke – Oberforsthaus

Betriebszeitraum beider Linien: 02.11.2026 bis 21.11.2026, das entspricht 20 Tagen. Linie 21 endet am 21.11.2026 gegen 14:00 Uhr (vorzeitig wegen Fußballspiel im DBPark am 21.11.).

Fahrzeuge (Niederflur-Gelenkbusse)

Eingesetzt werden ausschließlich Niederflur-Gelenkbusse (GL-Busse):

Baujahr höchstens 10 Jahre vor Beginn des SEV (also ab 02.11.2016).Gültige Frankfurter Feinstaubplakette.Linien-/Außenzielanzeige an Front, rechter Seite und Heck.Automatische Haltestellenansage (ersatzweise manuelle Ansage durch das Fahrpersonal).Funktionierende Klimaanlage.Absenkeinrichtung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.Optische Haltewunschanzeige.Elektronische Linienverlaufsanzeige oder TFT-Bildschirm (mind. 18 Zeichen pro Zeile); bei Gelenkbussen zweites Anzeigegerät.Schild „Im Auftrag der VGF" (auf eigene Kosten anzubringen).Kursnummern im Bus darstellen.

Am Einsatztag 21.11.2026 endet der Betrieb um 13:00 Uhr (verkürzter Samstagseinsatz wegen Fußballspiel im DBPark).

Fahrpersonal und Sprache

Das vom Auftragnehmer gestellte Fahrpersonal muss:

eine gültige Fahrerlaubnis für die Personenbeförderung mit Bussen besitzen,ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau A2) nachweisen,ÖPNV-Kenntnisse für die Fahrgastinformation mitbringen,einheitliches gepflegtes Erscheinungsbild zeigen und freundlich auftreten.

Verbote im Fahrzeug: Rauchen, Nutzung mobiler Endgeräte sowie Essen und Trinken während der Fahrt. Verstöße lösen die im LV vorgesehenen Vertragsstrafen aus.

Disposition, Leitstelle und Störungsmeldungen

Während der gesamten täglichen Betriebszeit:

Örtliche Disposition/Betriebssteuerung an den SEV-Haltestellen Friedensbrücke (Gartenstraße), Oberforsthaus (Haltestelle Linie 61) und Haardtwaldplatz (Straßenbahnhaltestelle), erreichbar für die VGF-Betriebsleitstelle.Besetzung einer eigenen Leitstelle des Auftragnehmers.Anschlussgewährung: Anschlüsse und Sichtanschlüsse aus dem Fahrplan müssen gewahrt bleiben.Störungsmeldungen: Ausfälle oder Verspätungen einzelner Kurse von mehr als 10 Minuten sind der VGF-Betriebsleitstelle unverzüglich zu melden.Bei Großveranstaltungen geänderte SEV-Fahrwege mindestens 3 Wochen vor dem betreffenden Tag an die VGF.Anweisungen der VGF-Betriebsleitstelle bzw. örtlichen VGF-Aufsicht sind zu befolgen.

Fundsachen, Beschwerden und Schadensfälle

Fundsachen: unverzüglich an das VGF-Fundbüro übergeben, spätestens 2 Werktage nach Fund.Beschwerden: Stellungnahme innerhalb einer Woche nach Zuleitung durch den Auftraggeber.Schadensfälle / Unfälle: unverzügliche Meldung. Der Auftragnehmer haftet als Fahrzeughalter und stellt die VGF von Ansprüchen Dritter aus dem Straßenverkehrsgesetz und dem Beförderungsvertrag frei, soweit diese auf sein Verschulden oder die Gefährdungshaftung zurückgehen.Die VGF kann bei Ausfällen Ersatzpersonal, Ersatzfahrzeuge oder Taxi-Ersatzverkehr verlangen.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Hinweis aus dem separaten Kriterienkatalog

Der separate Kriterienkatalog enthält den ausdrücklichen Hinweis „Keine Eignungskriterien festgelegt." Die Eignungsanforderungen ergeben sich daher aus der Eigenerklärung zur Eignung und aus den Angaben der Auftragsbekanntmachung.

Zwei Lose sind nicht vorhanden – alle Anforderungen gelten für den einzigen Auftrag (Linien 15 und 21 zusammen).

Zuverlässigkeit und Rechtmäßigkeit

Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Vergaberecht) und nach den in der Eigenerklärung genannten weiteren Vorschriften.Keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. Geldbußen im Sinne der Eigenerklärung in den letzten zwei Jahren.Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.Kein beantragtes oder eröffnetes Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren, kein Mangelantrag, keine Liquidation (soweit zutreffend).Keine Sanktionen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).Keine Bezüge zu den von den Russland-Sanktionen erfassten Personen und Unternehmen (Erklärung erforderlich).

Befähigung zur Berufsausübung

Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, oder gleichwertiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung.Auf Anforderung: Gewerbeanmeldung, Registerauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der IHK.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Vermutlich geforderter Mindestjahresumsatz: 800.000 € netto (im Formularfeld „Mindestjahresumsatz" eingetragen; die genaue Zuordnung ist durch das PDF-Layout nicht eindeutig).Jahresumsätze für 2023, 2024 und 2025 sind in der Eigenerklärung zur Eignung einzutragen.Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder testierte Jahresabschlüsse/Gewinn- und Verlustrechnungen auf Verlangen.Frist Nachforderung: Fehlende Erklärungen/Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen ab Absendung der Aufforderung nachzureichen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Fachliche Eignung für die Personenbeförderung, nachzuweisen i.d.R. durch eine der folgenden Möglichkeiten:Genehmigung nach §§ 42 ff. PBefG, oderGenehmigung für Gelegenheitsverkehre, oderbei ausländischen Unternehmen: gültige EU-Lizenz nach VO (EG) 1073/2009, oderBescheinigung über die fachliche Eignung als Kraftverkehrsunternehmen nach Art. 21 VO (EG) 1071/2009 in Verbindung mit Anlage III.Verfügbarkeit der erforderlichen technischen Fachkräfte; Nachweis der Eignung zur Erbringung der Betriebsleistung nach PBefG/BOKraft.Beschreibung der technischen Ausrüstung, im Formular exemplarisch: „Niederflurtechnik und GL-Busse".Maßnahmen zur Qualitätssicherung (im Formular zu beschreiben).Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigten der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Lohngruppen, mit separat ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.Für den SEV-Betrieb gelten PBefG, BOKraft sowie Vorschriften zu Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten.

Versicherungsanforderungen

Nachzuweisen ist eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungen, geltend für die gesamte Dauer der Leistungsverpflichtung:

Betriebshaftpflicht: mindestens 5 Mio. € je Schadenfall (Personen- und Sachschäden zusammen), 100.000 € für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert pro Jahr.Umwelthaftpflichtversicherung: mindestens 5 Mio. € für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert pro Jahr.Eigenerklärung zur Akzeptanz der Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht ist zwingend einzureichen.

Tariftreue und soziale Anforderungen

Verpflichtung zur Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG); Verstöße können zum Ausschluss und zur Vertragsstrafe führen.Pflichten gelten auch gegenüber eingesetzten Nachunternehmern.

Anforderungen an Bietergemeinschaften und Eignungsleihe

Bei Bietergemeinschaften: technischer Eignungsnachweis durch den jeweils ausführenden Partner; wirtschaftlicher Eignungsnachweis und Zuverlässigkeitsnachweis durch jedes Mitglied.Bei Eignungsleihe: Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten des betreffenden Unternehmens sowie Verpflichtungserklärung (ggf. „Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe"); Eignungsnachweise des Drittunternehmens auf Anforderung.
Referenzprojekte
3 ReferenzenZeitraum: innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag lt. Ausschreibung); ältere Referenzen nicht grundsätzlich akzeptiertVolumen: in Auftragshöhe vergleichbar (konkreter Schwellenwert nicht beziffert)

Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren für Schienenersatzverkehr/Bus-Personenbeförderung, vergleichbar in Auftragshöhe und Anzahl der eingesetzten Busse.

Je Referenz: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert, Erbringungszeitpunkt, Auftraggeber; auf Verlangen Referenzbescheinigung mit Leistung, Zeitpunkt, Ort der Ausführung, erkennbarem Aussteller, Telefonnummer und E-Mail.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 65%4–10 · 34%11+ · 1%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 27 erledigt
Zwingend einzureichende Angebotsunterlagen
Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
Formale / technische Anforderungen
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Ort
60311 Frankfurt am Main, Hessen
Kategorie
Hessen
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
60311 Frankfurt am Main
Hessen

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