Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Peine schreibt die Wärmeversorgung für das Schulzentrum Hohenhameln (Am Schulzentrum 3, 31249 Hohenhameln) neu aus.
Bisher wird das Schulzentrum über eine zentrale Wärmeleitung und Gas-Spitzenkessel beheizt. Zukünftig soll der gesamte Gebäudekomplex CO2-neutral ausschließlich aus erneuerbaren Energien mit Wärme (Heizung und Warmwasser) versorgt werden. Eine Fläche für eine eigene Wärmeerzeugungsanlage steht nicht zur Verfügung – Bieter müssen eine solche Fläche ggf. selbst akquirieren.
Die Leistung umfasst eine installierte Wärmeleistung von ca. 1.500 kW bei einem Jahresbedarf von ca. 1.700 MWh über eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren (01.04.2027 bis 31.03.2047).
Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (zweiphasig). Zuschlag nach reinem Preis (Wärmepreis 2027–2046).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wärmepreis (Wertungspreis)100%
Wertung erfolgt ausschließlich anhand der Wirtschaftlichkeit. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Wärmepreis (WP) multipliziert mit 1.700 MWh über die Jahre 2027 bis 2046 zuzüglich der Summe aus Grundpreis (GP) und Messpreis (MP) über den gleichen Zeitraum. Die Preise gleitenden Indizes; die Steigerung wird aus dem Mittelwert der Indexdifferenzen 2018-2025 berechnet.
WPN = 1.700 × Σ WP (J2027 bis J2046) + Σ (GP + MP) (J2027 bis J2046). Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der Wärmepreise (multipliziert mit 1.700 MWh) zuzüglich der Grund- und Messpreise über die Laufzeit 2027 bis 2046. Die jährlichen Preise werden auf Basis der von den Bietenden angegebenen Indexwerte und der mittleren Steigung der Indizes von 2018 bis 2025 (Index 2025 - Index 2018)/7 ermittelt. Der wirtschaftlich günstigste Anbieter erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWärmelieferung – Umfang und Eckdaten
Lieferung von Heizwärme und Warmwasser für das Schulzentrum Hohenhameln, Am Schulzentrum 3, 31249 Hohenhameln.
CO2-Neutralität und zulässige Energieträger
Die Wärme ist verpflichtend CO2-neutral zu erzeugen. Fossile Brennstoffe sind – mit Ausnahme einer befristeten Übergangslösung – nicht zulässig.
Pflichten des Lieferanten (Anlage/Technik)
Pflichten des Landkreises Peine (Schnittstelle)
Preisgestaltung und Wertung
Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis (100 %).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Fachpersonal
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Haftpflichtversicherung
Tariftreue und Nachunternehmer
Auf gesondertes Verlangen vorzulegende Nachweise
Mindestens eine gleichwertige Referenz für Wärmelieferung aus erneuerbaren Energien
Gleichwertigkeit bzgl. Anlagenleistung, Wärmebedarf und CO2-Freiheit; Angabe von Kunde, Lieferjahr, Leistung (MW), Liefermenge (GWh), eingesetzter Energiequelle, Ansprechpartner
Auf Verlangen: 3 detaillierte Referenzbescheinigungen
Je mit Ansprechpartner, Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang inkl. Mengen, durchschn. Arbeitnehmerzahl, technische Anforderungen, Vertragsbindung, Auftraggeberbestätigung