Ausschreibungen Nordrhein-Westfalen
SGB II - Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen (KFF)" für den Kreis Borken - Rahmenvereinbarung
Kreis Borken, Zentrale Vergabestelle | Vergabekammer bei der Bezirksregierung MünsterBorken, Nordrhein-WestfalenVeröffentlicht:
Angebotsfrist:
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird beschafft?
Der Kreis Borken (Jobcenter, SGB II) sucht einen Träger für die Konzeption und Durchführung der Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ (KFF). Die Maßnahme richtet sich an Flüchtlinge und Asylberechtigte im Rechtskreis SGB II.
Aufbau
Die Leistung ist in zwei Lose geteilt: Los 1 Nordkreis (46 Teilnehmerplätze) und Los 2 Südkreis (36 Teilnehmerplätze).Die Leistung wird im Rahmen einer Rahmenvereinbarung erbracht. Es wird höchstens eine Rahmenvereinbarung je Los vergeben (Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 1).Laufzeit: 01.07.2027 bis 30.06.2028, mit einmaliger Verlängerungsoption bis 30.06.2029.
Was ist zu tun?
Pflichtmodule: Einführungsphase, Clearing, Kompetenzfeststellung (Echtbetrieb, Simulation oder Testverfahren) und Handlungsplan.Optionale Fördermodule, die bedarfsgerecht ausgewählt werden.Sozialpädagogische Begleitung und Übergang in Sprach- und Integrationskurse.
Angebot
Je Los ist ein eigenes Konzept mit maximal 8 DIN-A4-Seiten abzugeben. Fehlt die Modulbeschreibung oder ist sie unvollständig, erfolgt der Ausschluss.Der Preis wird als monatliche Aufwandspauschale je Teilnehmer (TN-Pauschale) im Preisblatt B4 angeboten.Abgabe ausschließlich digital über das Bietertool auf www.vergabe-westfalen.de.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertTermin / FristOKT2026 JAN2027 APR JUL OKT JAN2028 APR JUL OKT JAN2029 APR JUL
Veröffentlichung23. Okt. 2026
Veröffentlichung25. Okt. 2026
Bieterfragen-Frist26. Nov. 2026
Angebotsfrist3. Dez. 2026
Angebotsöffnung3. Dez. 2026
Rügefrist3. Dez. 2026
Rügefrist3. Dez. 2026
Bindefrist3. Dez. 2026 – 12. März 2027
Rückgabeverlangenca. 12. März – 12. Apr. 2027
Präsentation Umsetzungskonzeptca. 10. Juni – 17. Juni 2027
Personalbogenca. 28. Juni 2027
Zwischenbericht Jobcenterca. 30. Juni – 31. Dez. 2027
Vertragslaufzeit Los 11. Juli 2027 – 30. Juni 2028
Vertragslaufzeit Los 21. Juli 2027 – 30. Juni 2028
Infoveranstaltung Teilnehmende1. Juli 2027
Zwischenbericht Jobcenterca. 31. Dez. 2027 – 30. Juni 2028
Verlängerungsanzeige30. Apr. 2028
Zwischenbericht Jobcenterca. 30. Juni – 31. Dez. 2028
Abschlussbericht Grundlaufzeitca. 30. Juni – 28. Juli 2028
Verlängerung 1 Los 11. Juli 2028 – 30. Juni 2029
Verlängerung 1 Los 21. Juli 2028 – 30. Juni 2029
Zwischenbericht Jobcenterca. 31. Dez. 2028 – 30. Juni 2029
Abschlussbericht Verlängerungca. 30. Juni – 28. Juli 2029
ClearingDatum offenBeginn mit Eintritt der Teilnehmenden, Dauer in der Regel bis zu vier Wochen.
KompetenzfeststellungDatum offenZusammenhängender Zeitraum, in der Regel drei bis maximal sechs Wochen bei vier Werktagen pro Woche.
HandlungsplanDatum offenÜbergabe an Auftraggeber und Fallmanagement in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Kompetenzfeststellung.
Individuelle FörderdauerDatum offenBeginn mit Zuweisung, Dauer in der Regel maximal drei Monate und höchstens bis zum Ende der Maßnahmelaufzeit.
Individueller ZwischenberichtDatum offenAlle vier Wochen nach Kompetenzfeststellung und Handlungsplan, mit Fehlzeitenliste.
Abschlussbericht TeilnehmendeDatum offenJe Teilnehmer spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme.
Nachbetreuung BeschäftigungDatum offenBei Bedarf ab Beschäftigungsaufnahme für die ersten drei Monate.
Rückruf TrägerDatum offenRückruf bei nicht angenommenem Anruf in der Regel innerhalb eines Tages.
RügefristDatum offenZehn Kalendertage nach Erkennen eines Verstoßes und erfolgloser Rüge gegenüber dem Auftraggeber.
WartefristDatum offenFünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abzuhelfen.
SkontofristDatum offenMindestens zehn Kalendertage ab Zahlung.
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPflichtmodule der Maßnahme
Einführungsphase: Klärung der Ausgangslage der Teilnehmenden.Clearing: Erfassung der persönlichen Situation, integrationsrelevanter Kompetenzen und Hemmnisse sowie der im Herkunftsland erworbenen Bildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse. Dauer in der Regel bis zu 4 Wochen.Kompetenzfeststellung: Wahlweise im Echtbetrieb (Gewinnung von Betrieben, Begleitung), in den eigenen Räumen als Simulation oder über geeignete Testverfahren (Auswahl muss begründet werden). Dauer in der Regel 3 bis maximal 6 Wochen, 4 Werktage pro Woche.Handlungsplan: Ergebnisse aus Clearing und Kompetenzfeststellung werden in einem Kompetenzprofil zusammengefasst, mit begründeten Förderempfehlungen. Erstellung in der Regel bis 2 Wochen nach Ende der Kompetenzfeststellung.
Optionale Fördermodule
Je nach Bedarf können folgende Module ausgewählt werden:
Orientierung auf dem deutschen Ausbildungs- und ArbeitsmarktKulturspezifisches Bewerbungstraining bzw. Sprachförderung zur Heranführung an den Ausbildungs- oder ArbeitsmarktInformation und Unterstützung bei der Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen und AbschlüsseFörderung sozialintegrativer FähigkeitenFörderung arbeitsmarktintegrativer FähigkeitenVermittlung in sozialversicherungspflichtige BeschäftigungStabilisierung der Beschäftigungsaufnahme
Die Förderdauer je Teilnehmendem beträgt in der Regel maximal 3 Monate; eine Verlängerung ist möglich, jedoch nicht über die Maßnahmelaufzeit hinaus.
Betreuung und Umfang je Teilnehmendem
Sozialpädagogische Begleitung über den gesamten Maßnahmeverlauf.Übergangsmanagement in Sprach- und Integrationskurse sowie in weitere Maßnahmen des Auftraggebers.Wochenstunden je Teilnehmendem: in der Regel 25 Zeitstunden, mindestens 15.Allgemeiner Deutschspracherwerb ist nicht zulässig. Festigung und berufsbezogene Sprachförderung sind zulässig.Nachbetreuung zur Beschäftigungsstabilisierung bei Bedarf in den ersten 3 Monaten nach Beschäftigungsaufnahme.Bei Anrufen von Teilnehmenden ohne Erfolg Rückruf in der Regel innerhalb eines Tages.
Berichte und Dokumentation
Zwischenberichte an das Jobcenter alle 6 Monate.Teilnehmendenzwischenberichte mit Fehlzeitenliste alle 4 Wochen.Abschlussbericht innerhalb von 4 Wochen nach Maßnahmeende, mit Teilnehmerübersicht. Individueller Abschlussbericht je Teilnehmendem spätestens 4 Wochen nach Beendigung.Teilnahmebescheinigung je Teilnehmendem.Verwendung der Vordrucke C5 (Projektbeschreibung), C6 (Abrechnung), C7 (Fehlzeiten), C8 (Zwischenbericht) und C9 (Abschlussbericht).Vorlage eines Personalbogens (Excel) nach Auftragserteilung sowie Warteliste je Standort.
Standorte, Räume und Erreichbarkeit
Mindestens zwei Maßnahmestandorte je Los, davon mindestens einer in jeder Region.Die Maßnahme darf während der Laufzeit nicht geschlossen werden (außer an gesetzlichen Feiertagen).Räume müssen Arbeitsstättenrecht, Barrierefreiheit, getrennte Damen- und Herren-WC sowie PC-Arbeitsplätze mit Internetzugang erfüllen.Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr.Informationsveranstaltung für potenzielle Teilnehmende spätestens am ersten Maßnahmetag.Frei gewordene Teilnehmerplätze werden kurzfristig an das Fallmanagement gemeldet.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTrägerzulassung (AZAV)
Grundsätzlich eine fachbereichsbezogene Trägerzulassung nach AZAV erforderlich.Bei Angebotsabgabe genügt die Eigenerklärung im Vordruck C1. Das Zertifikat ist auf Verlangen im laufenden Verfahren nachzureichen.Läuft das Zertifizierungsverfahren noch, ist eine schriftliche Mitteilung über den Stand (inkl. Name des Zertifizierungsunternehmens) sowie eine Zusicherung nötig, dass der Nachweis spätestens zum Maßnahmebeginn vorliegt.Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort ist auf Verlangen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen.Anlage mit Standorten und Fachbereichen ist auf Verlangen vorzulegen und aktuell zu halten.Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss die Trägerzulassung nachweisen.
Personal
Personalschlüssel 1:8 (1 Stelle = 39 Wochenstunden).Überwiegend hauptberuflich festangestelltes Personal (fachliche Anleitende, Lehrkräfte, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen), nachzuweisen gegenüber dem Kreis Borken.Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen: abgeschlossenes Studium (z. B. Dipl.-Pädagoge/-in, Dipl.-Sozialpädagoge/-in, Dipl.-Sozialarbeiter/-in oder vergleichbar, Bachelor, Master, Magister).Fachliche Anleitende und Lehrkräfte: Berufsabschluss, Berufserfahrung und pädagogische Eignung (z. B. Meister, AdA oder vergleichbare Zusatzqualifikation).Alle Fachkräfte: einschlägige Berufserfahrung mit der Zielgruppe und in Beratung oder sozialpädagogischer Betreuung.Höchstens 10 % des Gesamtstellenanteils für Verwaltung und Koordination. Für die Abrechnungsstelle gelten die Qualifikationsanforderungen nicht.Das Personal muss spätestens zum Maßnahmebeginn zur Verfügung stehen. Angaben je Person im Vordruck C3.Vertretungsregelung für Urlaub und Krankheit. Vertretungskräfte dürfen nicht zum pflichtigen Mindestpersonal anderer öffentlich geförderter Maßnahmen gehören.Arbeitsbedingungen müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen.Mehrsprachiges Personal und Erfahrung mit Menschen mit Fluchtgeschichte sind wünschenswert, aber keine Pflicht.
Räumliche Ausstattung
Die geforderten Räume müssen vorhanden sein oder spätestens zum Maßnahmebeginn zur Verfügung stehen (Vordruck C4).
Ausschlussgründe, Register und Nachweise
Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) und zu Sanktionen (Formular 523 EU).Auf Verlangen: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister bzw. Nachweis erlaubter Berufsausübung sowie Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse, Finanzamt und Berufsgenossenschaft (auf Verlangen).Angaben zu den Jahresumsätzen. Ein Mindestumsatz wird nicht genannt.Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht bei Vertragsabschluss; Police auf Verlangen.Kein Ausschluss nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).Einhaltung der zwingenden Mindestentgeltvorschriften ist Bedingung für die Ausführung.
Nicht gefordert
Keine Referenzprojekte oder Referenzaufträge verlangt.Kein Mindestumsatz und kein Mindestauftragswert für Referenzen genannt.
KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 89%4–10 · 9%11+ · 3%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 25 erledigt
Konzept und Angebotspreis
Eigenerklärungen und Bieterangaben
Personal, Räume und Nachweise zur Maßnahme
Bedingte Unterlagen (nur falls zutreffend)
Nachweise auf Verlangen bereithalten
Fragen und Vorbereitung
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Auftraggeber
Kreis Borken, Zentrale Vergabestelle | Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Anschrift
46325 Borken
Ort
46325 Borken
Kategorie
Anleitung & Beratung
Zuschlagskriterium
Qualität
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.kreis-borken.de ↗Erfüllungsort
Ort der Leistung
46325 Borken
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