Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe sucht ein Planungsbüro, das ein strategisches Regionalentwicklungskonzept (SREK) für den ländlichen Hunsrück-Nahe-Raum erarbeitet. Hintergrund ist der Strukturwandel durch die Schließung von Militärstandorten und den Niedergang der Edelstein- und Schmuckindustrie. Das Konzept soll in 7 Leistungsphasen (Regionalanalyse, Kommunikationskonzept, zwei Workshopreihen, Dossier, Abschlussbericht, öffentliche Abschlussveranstaltung) erstellt werden, mit Fokus auf 3 Modellgemeinden. Gefördert wird das Vorhaben über das RegioStrat-Programm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis50%
Niedrigster Angebotspreis, fließt über die Richtwertmethode (Z = Leistungspunkte / Preis) in die Bewertung ein.
- Qualität der Leistungserbringung50%
Gesamtbewertung der Qualität, bestehend aus Referenzen/Qualifikation Personal, Ausarbeitung der Leistungsphasen, Methodik der Konzepterstellung sowie Gestaltung und Moderation des Prozesses. Bewertung je Kriterium mit 1-10 Leistungspunkten multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor.
Einfache Richtwertmethode: Maßgebliche Kennzahl = Summe der Leistungspunkte / Angebotspreis in €. Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Multiplikation der Punkte (1-10 je Kriterium) mit dem Gewichtungsfaktor (Prozentanteil). Maximal 1.000 Leistungspunkte erreichbar.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenZiel und Hintergrund des Auftrags
Der Hunsrück-Nahe-Raum ist durch den Wegfall von Militärstandorten und den Niedergang der Edelstein- und Schmuckindustrie einem starken Strukturwandel ausgesetzt. Aufgabe ist es, vitale Ortskerne zu stärken, Infrastrukturdefizite abzubauen und die Region an Klimawandel und Demografie anzupassen. Thematische Schwerpunkte sind Klimawandelanpassung, Aufenthaltsqualität, ÖPNV und Daseinsvorsorge. Das Vorhaben wird im Rahmen des RegioStrat-Programms des BMWSB gefördert.
Beteiligungsprozess und drei Modellgemeinden
Im Rahmen des Projekts werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber drei Modellgemeinden ausgewählt, in denen die Workshops stattfinden und die als Referenz- und Erprobungsräume dienen. Der Prozess ist partizipativ angelegt: Neben Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern sind Akteursworkshops mit regionalen Schlüsselakteuren sowie 8 Interviews mit Schlüsselakteuren vorgesehen. Die Beteiligung wird durch ein zu erstellendes Kommunikationskonzept (Zielgruppen, Kanäle, Botschaften, Zeitplan) strukturiert.
Berichte, Sitzungen und projektbegleitende Termine
Zu drei Stichtagen (24.03.2027, 23.09.2027, 24.03.2028) sind Sachstandsberichte in barrierefreier Fassung (je ca. 5 Seiten) vorzulegen. Der Abschlussbericht (Entwurf) ist bis zum 22.09.2028 abzugeben, finale Korrekturen erfolgen bis 13.10.2028. Der Auftragnehmer nimmt an 10 Lenkungsgruppensitzungen (2 in Präsenz, 8 digital), 5 Online-Treffen des Zuwendungsgebers und 5 Netzwerktreffen in Präsenz (jeweils 2 Arbeitstage) teil. Reise- und Übernachtungskosten für die Netzwerktreffen werden erstattet.
Nicht im Angebot enthalten (Klarstellung)
Raummiete, Verpflegung für Workshops sowie Reise- und Übernachtungskosten zu Präsenzterminen mit dem Auftraggeber werden nicht über das Angebot abgerechnet, sondern direkt von der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft. Diese Positionen sind deshalb im Honorarangebot nicht zu kalkulieren.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage – Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen: weder rechtskräftige Verurteilungen nach den in § 123 GWB genannten Tatbeständen noch fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen können Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 GWB geltend gemacht werden. Der Bieter muss zudem seine Unabhängigkeit bestätigen (§ 73 Abs. 3, § 46 Abs. 2 VgV) – er darf keine wirtschaftlichen Verknüpfungen oder Ausführungs-/Lieferinteressen haben, die die Auftragsausführung beeinträchtigen.
Befähigung zur Berufsausübung
Der Bieter muss berechtigt sein, eine einschlägige Berufsbezeichnung zu führen. Anerkannt werden insbesondere Städtebauarchitekt, Stadt- und Regionalplaner, Geograph, Sozialplaner oder ein vergleichbarer akademischer Abschluss. Bei Bietergemeinschaften wird die Eignung gesamthaft beurteilt; ein bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gefordert ist eine Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz (netto) mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz kumuliert betrachtet. Zusätzlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1.000.000 € Deckungssumme für Personenschäden und mindestens 1.000.000 € für Vermögens- und sonstige Schäden nachzuweisen (oder eine Bestätigung der Versicherung über den Abschluss im Auftragsfall).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gefordert sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen oder Abschluss innerhalb von längstens 3 Monaten bei Angebotsabgabe), davon mindestens eine mit Erfahrung in Bürgerbeteiligung und mindestens eine mit Erfahrung in regionalen Konzepten. Eine Referenz kann mehrere Bereiche abdecken. Benannt werden müssen zudem die für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen (Projektleitung, Stellvertretung, weitere Mitarbeitende) mit beruflichem Werdegang, Qualifikationsnachweisen und persönlichen Referenzen. Wechsel des eingesetzten Personals bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Eignungsleihe und Subunternehmer
Die Inanspruchnahme anderer Unternehmen zur Erfüllung der Eignung (Eignungsleihe) ist sowohl für die wirtschaftliche/finanzielle als auch für die technische Leistungsfähigkeit zulässig. Hierfür ist das Formblatt „Eignungsleihe" (Anlage 7) ausgefüllt und unterschrieben beizufügen, inklusive Eigenerklärung zur EU-VO 833/2014. Das eignungsleihende Unternehmen muss bestätigen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die überlassene Eignung über die gesamte Auftragsdauer aufrechterhalten bleibt und bei wirtschaftlicher/finanzieller Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter übernommen wird. Subunternehmer sind ebenfalls zulässig; der Auftragnehmer gewährleistet in diesem Fall die Eignung.
Zuschlagskriterien (Wertung)
Die Angebote werden nach folgenden Kriterien bewertet: Preis 50 %, Qualität gesamt 50 %. Die Qualität setzt sich zusammen aus persönlichen Referenzen/Qualifikation des Personals und projektspezifischen Erfahrungen (20 %), Organisation und Ausarbeitung der Leistungsphasen (10 %), Methodik der Konzepterstellung (10 %) sowie Gestaltung und Moderation des Planungsprozesses (10 %).
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Erarbeitung räumlicher/regionaler Entwicklungskonzepte)
In Art und Umfang vergleichbar; davon mindestens 1x mit Erfahrung in Bürgerbeteiligung und mindestens 1x mit Erfahrung in regionalen Konzepten (eine Referenz kann mehrere Bereiche abdecken). Je Referenz: Auftraggeber, Projektbezeichnung, Dauer, Kurzbeschreibung, Methodenwahl Bürgerbeteiligung, Rolle (Einzelbieter/ARGE/Nachunternehmer).