Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht: Die kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL) beschafft im offenen Verfahren Ökostrom für rund 592 Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und Eigenbetriebe im Bezirk Braunschweig.
Was geliefert wird: Elektrische Energie ausschließlich aus erneuerbaren Quellen (Wasser, Wind, Sonne, Geothermie, Biomasse/Biogas, Deponie-/Klärgas, biologisch abbaubarer Anteil von Abfällen), inklusive Netznutzung, Bilanzkreis- und Marktkommunikation sowie Herkunftsnachweisen.
Was zu tun ist: Der Bieter gibt ein elektronisches Angebot über die Vergabeplattform B_I MEDIEN ab, füllt das Preisblatt (Dienstleistungspreis in ct/kWh netto je Preisgruppe SLP/RLM/SBL für 2027 und 2028) aus und reicht Bietererklärung, Ökostrom-Erklärung sowie Sanktionserklärung ein.
Lose:
Bieter können auf ein Los, mehrere oder alle Lose bieten. Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigster Angebotspreis100%
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Es werden nur fristgerechte, formgerechte und vollständige Angebote in die Wertung einbezogen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand
Volle Stromlieferung (Ökostrom) für alle in Anlage 1 (Verzeichnis der Abnahmestellen) aufgeführten Lieferstellen niedersächrsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Braunschweig.
Stromqualität – ausschließlich zulässige Erzeugungsarten:
Nicht zulässig: Strom aus Kernkraft, fossilen Energieträgern (Kohle, Gas) sowie Strom, der nach EEG oder KWKG gefördert wurde/wird (Doppelförderverbot).
Lieferzeitraum
01.01.2027, 00:00 Uhr bis 31.12.2028, 24:00 Uhr (zwei volle Lieferjahre 2027 und 2028). Abweichende Einzeltermine je Abnahmestelle sind in der Anlage 1 vermerkt.
Umfang und Verteilung
Ca. 592 Abnahmestellen, prognostizierter Referenzverbrauch ca. 7.053.859 kWh pro Jahr (identisch in 2027 und 2028). Aufteilung in drei Preisgruppen je Los:
Toleranzband: Mindestabnahme 90 %, Maximalabnahme 110 % der Referenzmenge pro Jahr und Auftraggeber. Maximalmenge gesamt: 150 % der Referenzmenge je Los und Lieferjahr.
Vertragliche Struktur
Beim Zuschlag kommt eine Rahmenvereinbarung zwischen KWL und Bieter zustande. Zusätzlich schließt der Bieter einzelne Stromlieferverträge mit den jeweiligen Auftraggebern (Kommunen, Verbände, Eigenbetriebe) für die aufgeführten Abnahmestellen ab. Der Vertrag kommt automatisch mit Zuschlag zustande, eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich.
Pflichten des Lieferanten
Preisgestaltung
Dienstleistungspreis (DLP) wird je Los, je Preisgruppe und je Lieferjahr in ct/kWh netto angeboten (max. 4 Nachkommastellen).
Energiebepreisung basiert auf EEX Phelix-DE Futures Settlementpreisen mit einer Aufteilung von 70 % Base / 30 % Peak. Die Preisfixierung erfolgt in zwei Tranchen je Lieferjahr:
Die Preise gelten jeweils für die Lieferjahre 2027 und 2028.
Übergabe und Spannungsebene
Übergabestelle ist die Eigentumsgrenze zwischen Verteilnetzbetreiber und Kundenanlage. Die Lieferung umfasst Drehstrom (50 Hz) in der vom jeweiligen Netzbetreiber vorgegebenen Spannungsebene.
Vertragsstrafe und Kontrolle
Bei Verstoß gegen die Ökostromanforderungen gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Nettoentgelts für Energie und Dienstleistungspreis, maximal 5 % pro Lieferjahr. KWL ist berechtigt, die Einhaltung der Ökostromeigenschaft durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRegulatorische Eignung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf Anforderung kurzfristig nachzuliefern (§ 46 Abs. 4 VgV):
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Steuerliche und soziale Verpflichtungen
Erklärung zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten (Finanzamt) sowie zur Erfüllung der Sozialversicherungspflichten (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung).
Gewerberechtliche Voraussetzungen
Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie kein laufendes/beantragtes Insolvenzverfahren und keine Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.
Sanktionsrechtliche Anforderungen
Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionsvorschriften in Bezug zu Russland (Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014). Betrifft auch Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsgeber mit >10 % Auftragswert sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Vergaberechtliche Anforderungen
Verfahrensrahmen
Mindestens 2 bereits abgeschlossene Energielieferungen (Referenzen) im Bereich Energieversorgung
Angabe von Kunde/Lieferumfang und Anzahl belieferter Objekte im Formblatt Bietererklärung (Referenzliste)