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Stromausschreibung (Bezirk Hannover)

KWL mbH | Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Hannover, NiedersachsenVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 31 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Öffentliche Ausschreibung der KWL Hannover über die Lieferung von Ökostrom an ca. 1.377 Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Hannover.

Leistung: Vollversorgung mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen (Wasserkraft, Wind, Solar, Geothermie, Biomasse) für die Lieferjahre 2027 und 2028.Aufteilung: 5 Regional- und Einzellose (Los 1–5). Bieter können für ein, mehrere oder alle Lose bieten.Verbrauch: ca. 24,1 Mio. kWh/a je Lieferjahr.Verfahren: Offenes Verfahren; Zuschlag allein nach niedrigstem Preis (Dienstleistungspreis in ct/kWh netto).Abgabefrist: 16.09.2026, 11:00 Uhr – ausschließlich elektronisch über www.bi-medien.de.Bindefrist: 07.10.2026.
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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 31 Tage bis zur Angebotsfrist — 16. September 2026
HEUTE
Termin / FristAUG2026SEPOKTNOVDEZJAN2027
Bieterfragen-Frist7. Sep. 2026
Beantwortung Bieterfragen8. Sep. 2026
Angebotsfrist16. Sep. 2026
Angebotsöffnung16. Sep. 2026
Bindefrist16. Sep. – 7. Okt. 2026
Preisfixierung Tranche 120. Okt. 2026
Preisfixierung Tranche 217. Nov. 2026
Lieferzeitraum (Vertragslaufzeit)1. Jan. 2027 – 31. Dez. 2028bis 2028
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabe

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Niedrigster Angebotspreis100%

    Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Bewertet werden die angebotenen Dienstleistungspreise (DLP) in ct/kWh netto je Preisgruppe und Lieferjahr.

KI-Hinweis: Das Zuschlagskriterium ist eindeutig im Aufforderungsschreiben (Ziffer 7) definiert: alleiniges Kriterium ist der niedrigste Angebotspreis.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Art und Umfang der Lieferung

Vollversorgung der genannten Abnahmestellen mit elektrischer Energie (Ökostrom) – einschließlich Netznutzung, Bilanzkreisbewirtschaftung, Fahrplanabwicklung, Marktkommunikation (An-, Um-, Abmeldungen) und administrativer Abwicklung (Abrechnung, Datenbereitstellung).Referenzmenge: Vertragsmenge aller angemeldeten Abnahmestellen je Auftraggeber je Lieferjahr.Toleranzband: 90 % bis 110 % der Referenzmenge (innerhalb: keine Mehr-/Mindermengenabrechnung).Maximal beziehbare Energiemenge: 150 % der Referenzmenge je Los und Lieferjahr.Preisgruppen je Los: SLP (Standardlastprofil), RLM (registrierende Leistungsmessung), SBL (Straßenbeleuchtung / Ampelanlagen / Verkehrszeichen).Basis-/Peak-Verteilung: 70 % Base / 30 % Peak.Versorgungszeitraum: 01.01.2027 – 31.12.2028 (2 Lieferjahre).

Ökostrom-Anforderungen

Der gelieferte Strom muss ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammen: Wasserkraft (inkl. Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie), Windenergie, Solarstrahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse (inkl. Biogas, Deponiegas, Klärgas), biologisch abbaubarer Anteil von Abfällen.Nicht zulässig: Kernenergie, fossile Energieträger.Doppelvermarktungsverbot: Der Strom darf nicht bereits nach EEG oder KWKG gefördert worden sein / werden.Nachweisführung: Herkunftsnachweise aus dem Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamtes nach § 79 EEG / HkRNDV – getrennt je Auftraggeber und Lieferjahr; auf Verlangen Vorlage zur Prüfung durch KWL, Auftraggeber oder Wirtschaftsprüfer.

Preisbildung

Angeboten wird ausschließlich der Dienstleistungspreis (DLP) in ct/kWh netto – getrennt je Lieferjahr (2027, 2028) und je Preisgruppe (SLP, RLM, SBL).Der Energiepreis wird nach Zuschlag über EEX Phelix-DE Futures in Tranchen fixiert (Tranche 1: 20.10.2026, Tranche 2: 17.11.2026; je 50 % je Lieferjahr).Im DLP enthalten: Handling-/Abwicklungskosten, Bieter-Marge, Beschaffungs- und Bilanzierungsleistungen, Kosten für Herkunftsnachweise.Weiterberechenbar ohne Aufschlag: Netznutzungsentgelte, Messstellenbetrieb, Blindstrom, KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, besondere Netznutzung, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, Umsatzsteuer.

Operative Pflichten des Lieferanten

Abschluss der Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber; Übergabestelle ist die Eigentumsgrenze VNB/Kundenanlage.Bereitstellung der elektrischen Energie in der benötigten Spannungsebene (NSP, MSP).Bereitstellung der Lastgangdaten je Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Ende des jeweiligen Rechnungsmonats (CSV/Excel).Erstellung der Lieferpreisermittlung nach Abschluss aller Preisfixierungen; Bestätigung in Textform durch Auftragnehmer und Auftraggeber.Benennung eines zentralen Backoffice-Ansprechpartners.Rechnungsstellung: Monatsrechnung 3 Wochen nach Abrechnungszeitraum, Jahresrechnung 6 Wochen nach Abrechnungszeitraum, elektronisch im XRechnung-Format; Zahlungsziel 30 Tage.Information des Auftraggebers bei fehlgeschlagener Anmeldung oder verzögertem Lieferbeginn.Voravisierung 6 Monate bei Inbetriebnahme / wesentlicher Änderung von Eigenerzeugungsanlagen durch den Auftraggeber.

Vertragliche Einbettung

Mit Zuschlag kommt eine Rahmenvereinbarung zwischen der KWL (Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH) und dem Auftragnehmer zustande.Zwischen Auftragnehmer und jedem teilnehmenden Auftraggeber wird zusätzlich ein Stromliefervertrag auf Basis des Musters (Anlage 3 zur LB) abgeschlossen.Eigenerzeugungsanlagen der Auftraggeber (BHKW, PV) bleiben zulässig; 6-Monats-Voravisierung an EVU bei wesentlichen Änderungen.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Zulassungsvoraussetzung – Ökostrom

Der zu liefernde Strom muss ausschließlich aus regenerativen Quellen stammen und darf nicht nach EEG oder KWKG gefördert sein (Doppelvermarktungsverbot). Bieter haben die Erzeugungsarten / Bezugsquellen im Formblatt verbindlich zu benennen und die Nachweisführung über HKNR zu akzeptieren.

Fachliche Eignung – Referenzen

Nachweis von mindestens 2 bereits abgeschlossenen Energielieferungen über die Referenzliste im Formblatt Bietererklärung (Art und Umfang der Leistungen sind anzugeben).

Zuverlässigkeit – Energiewirtschaftsrecht

Anzeige nach § 5 EnWG bzw. vergleichbare Erklärung, oder Nachweis der Eintragung in der aktuellen Liste der angezeigten Energielieferanten der BNetzA, oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß EU 2016/7.Erklärung, dass die Regulierungsbehörde dem Unternehmen die Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat und keine Bedenken hinsichtlich personeller, technischer oder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit bestehen.

Lieferfähigkeit

Eigenerklärung, dass der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten / Erzeugern sichergestellt hat.

Rechtliche / steuerliche / soziale Zuverlässigkeit

Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen.Erfüllung der steuerlichen Pflichten (Finanzamt).Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung).Keine Eröffnung / beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens; keine Ablehnung mangels Masse.Keine Beteiligung an kartellrechtswidrigen / wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (ggf. Vertragsstrafe 10 % der Abrechnungssumme).Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionsvorschriften in Bezug auf Russland.Einhaltung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) inkl. ILO-Mindestanforderungen – auch für Nachunternehmer.Erklärung zur Anwendbarkeit der Allgemeinen Bedingungen gemäß GWB und VOL/B sowie zur Beachtung allgemeiner Preisvorschriften.

Auf Verlangen nachzureichende Nachweise

Haftpflichtversicherungsnachweis (Personen- und Sachschäden).Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.Berufsgenossenschaftsnachweis (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands).Bankerklärung / Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei.Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer bzw. Bietergemeinschaften.

Verfahrensregeln

Verfahrensart: Offenes Verfahren.Ausschließlich elektronische Angebotsabgabe über www.bi-medien.de; Papierangebote unzulässig.Nebenangebote und Änderungsvorschläge nicht zulässig.Nur die von der ausschreibenden Stelle übersandten Vordrucke verwenden.Keine Änderungen an den Vergabeunterlagen.Angebot und Schriftverkehr in deutscher Sprache.Zuschlag erfolgt allein nach niedrigstem Angebotspreis (DLP).Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV möglich (kein Anspruch); leistungsbezogene / preisrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgeschlossen.
Referenzprojekte
mindestens 2 ReferenzenZeitraum: nicht spezifiziertVolumen: nicht spezifiziert

Mindestens 2 bereits abgeschlossene Energielieferungen (Referenzen)

Eintrag in der Referenzliste des Formblatts Bietererklärung; Art und Umfang der Leistungen sind anzugeben

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 47%4–10 · 40%11+ · 13%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 19 erledigt
Pflichtformulare zum Angebot
Eignungsnachweise und Zuverlässigkeit
Auf Verlangen nachzureichen
Formale Vorgaben
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Auf einen Blick

Auftraggeber
KWL mbH | Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Anschrift
30159 Hannover
Ort
00000 Hannover
Kategorie
Niedersachsen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.kwl.digital

Erfüllungsort

Ort der Leistung
00000 Hannover
Niedersachsen

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