Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird beschafft? Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) als Vollversorgung für ca. 149 Abnahmestellen der Stadt Linnich und der Gemeinde Nörvenich in Nordrhein-Westfalen.
Wer schreibt aus? Die interkommunale Vergabestelle MILAN (vertreten durch KWL) im Auftrag der beiden Kommunen.
Lieferzeitraum: 01.01.2027, 00:00 Uhr bis 31.12.2028, 24:00 Uhr (2 Jahre).
Volumen: ca. 2,12 Mio. kWh pro Jahr.
Besonderheit: Der Strom muss ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammen (Wasserkraft, Wind, Solar, Geothermie, Biomasse) und darf nicht nach EEG oder KWKG gefördert sein.
Abgabe: Elektronisch über die Vergabeplattform B_I MEDIEN bis spätestens 29.09.2026, 11:00 Uhr MESZ. Es gibt ein Fachlos, das drei Preisgruppen umfasst (SLP, RLM, Straßenbeleuchtung). Zuschlagskriterium ist allein der Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis100%
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis (Dienstleistungspreis in ct/kWh netto je Preisgruppe und Lieferjahr).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand und Volumen
Liefergegenstand: Elektrische Energie (Ökostrom) als Vollversorgung inklusive Netznutzung.
Abnahmestellen: ca. 149 Standorte der Stadt Linnich und der Gemeinde Nörvenich (Schulen, Feuerwehren, Rathäuser, Sportstätten, Asylunterkünfte, Straßenbeleuchtung u. a.).
Prognostizierter Referenzverbrauch:
Aufteilung:
Lieferzeitraum: 01.01.2027, 00:00 Uhr bis 31.12.2028, 24:00 Uhr (2 Jahre).
Erfüllungsort: Düren, Region DEA26, Deutschland.
Zulässige Erzeugungsarten (Ökostrom)
Der Strom muss ausschließlich aus folgenden erneuerbaren Quellen stammen:
Nicht zulässig:
Base/Peak-Verteilung: 70 % Base, 30 % Peak.
Mengentoleranzen
Toleranzband je Auftraggeber und Lieferjahr:
Maximal beziehbare Energiemenge je Los und Lieferjahr: 150 % der Referenzmenge (Höchstgrenze).
Preisgruppen innerhalb des Loses
Das eine Fachlos gliedert sich in drei Preisgruppen:
Nachweispflicht Ökostrom
Der Nachweis der Ökostromeigenschaft erfolgt jährlich über Herkunftsnachweise aus dem Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamtes – getrennt je Auftraggeber und Lieferjahr.
Auf Verlangen sind Nachweisdokumente (Erzeugungsanlagen, Bezugsquellen, ordnungsgemäße Verwendung und Entwertung der Herkunftsnachweise) vorzulegen. Bei Verstößen ist eine Vertragsstrafe vorgesehen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und regulatorische Anforderungen
Der Bieter muss einen der folgenden Nachweise erbringen:
Zusätzlich:
Fachliche und persönliche Eignung
Steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und gewerbliche Anforderungen
Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern
Auf Verlangen nachzureichende Unterlagen
Der Auftraggeber kann folgende Nachweise anfordern:
Nicht-preisbezogene Unterlagen können nach § 56 VgV nachgefordert werden (kein Anspruch des Bieters; Frist wird kalendermäßig gesetzt).
Mindestens 2 bereits abgeschlossene Energielieferungen (Strom)
Eintrag in Referenzliste des Formblatts Bietererklärung