Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Clausthal-Zellerfeld (Niedersachsen) sucht einen Lieferanten für Ökostrom zur Vollversorgung ihrer rund 98 Abnahmestellen (Verwaltungsgebäude, Schulen, Feuerwachen, Kindergärten, Straßenbeleuchtung, Ampelanlagen) über den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028 (2 Lieferjahre). Der erwartete Jahresverbrauch liegt bei rund 795.521 kWh.
Der Strom muss ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammen (Wasserkraft, Wind, Solar, Geothermie, Biomasse) und darf nicht gleichzeitig nach EEG oder KWKG gefördert sein. Es gibt ein Los mit zwei Preisgruppen (SLP = Standardlastprofil und SBL = Straßenbeleuchtung). Zuschlagskriterium ist allein der niedrigste Preis.
Bieter müssen ihre Eignung (u.a. Anzeige nach § 5 EnWG, Referenzen, Lieferfähigkeit) nachweisen und ein vollständiges Angebot elektronisch über die Plattform B_I MEDIEN einreichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigster Preis (Dienstleistungspreis DLP)100%
Alleiniges Zuschlagskriterium: Der vom Bieter gebotene Dienstleistungspreis (DLP) in ct/kWh je Lieferjahr wird mit dem Referenzverbrauch der Abnahmestellen je Preisgruppe multipliziert. Die Ergebnisse für Lieferjahr 2027 und 2028 werden addiert. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtergebnis erhält den Zuschlag je Los.
Wertung = DLP (ct/kWh) je Lieferjahr × Referenzverbrauch der Abnahmestellen je Preisgruppe je Lieferjahr; Summe der Ergebnisse für Lieferjahr 2027 und 2028; niedrigstes Gesamtergebnis erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand und Versorgungsumfang
Vollversorgung mit elektrischer Energie (Ökostrom) für alle in Anlage 1.1 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Abnahmestellen der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Feuerwachen, Bücherei, Stadthalle, Jugendzentrum, Straßenbeleuchtung, Ampel-/Signalanlagen u.a.) sowie der Ortsteile Altenau, Wildemann, Schulenberg und Buntenbock.
Qualität des Ökostroms
Zugelassene Erzeugungsarten: Wasserkraft (inkl. Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie), Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Biomasse (inkl. Biogas, Deponiegas, Klärgas), biologisch abbaubarer Anteil von Abfällen.
Nicht zulässig: Strom aus fossilen Energieträgern (Kernkraft, Kohle, Gas) sowie Strom, der bereits nach EEG oder KWKG gefördert wurde (keine Doppeltvermarktung).
Der Bieter erklärt Erzeugungsarten, Bezugsquellen und prozentuale Anteile und weist den Ökostrom jährlich über Herkunftsnachweise aus dem Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamtes nach. Bei Verstoß drohen Vertragsstrafe (5 % der Energiekosten), Kostenerstattung und zweijähriger Ausschluss von Folgeausschreibungen der KWL.
Preisgruppen und Preismodell
Zwei Preisgruppen:
Der Lieferpreis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis (ermittelt aus den EEX-Settlementpreisen Phelix-DE Futures, Gewichtung 70 % Base / 30 % Peak, Tranchenfixierung am 20.10.2026 für 100 % der Mengen 2027 und 2028) und einem Dienstleistungspreis (Handling, Marge, Kosten für Herkunftsnachweise), getrennt für SLP und SBL sowie für 2027 und 2028 in ct/kWh netto (max. 4 Nachkommastellen).
Zusätzliche Preisbestandteile (1:1-Weiterberechnung): Netznutzungsentgelte, Messstellenbetrieb, Blindstrom, KWKG-Umlage, Konzessionsabgabe, Stromsteuer/Energiesteuer, Offshore-Netzumlage, §19-StromNEV-Umlage, Umlage abschaltbare Lasten, Wasserstoff-Umlage, Umsatzsteuer.
Lieferzeitraum und operative Pflichten
Lieferzeitraum 01.01.2027, 00:00 Uhr bis 31.12.2028, 24:00 Uhr (2 Lieferjahre); ggf. abweichender Lieferbeginn einzelner Abnahmestellen gemäß Leistungsbeschreibung.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassungsvoraussetzung Ökostrom
Der Bieter muss nachweisen, dass der gelieferte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammt (Wasserkraft, Wind, Solar, Geothermie, Biomasse) und nicht nach EEG oder KWKG gefördert ist. Hierzu ist die 'Erklärung zu den Erzeugungsarten und Bezugsquellen des Ökostroms' auszufüllen und zu unterzeichnen; jährlich sind Herkunftsnachweise aus dem HKNR des Umweltbundesamtes vorzulegen.
Regulatorische Eignung und Zuverlässigkeit
Nachweis der Zulassung als Energielieferant durch eine der folgenden Varianten:
Zusätzlich abzugebende Erklärungen:
Technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EU-Sanktionsvorschriften
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der EU in Bezug auf Russland (als Pflichtbestandteil des Angebots).
Formale Anforderungen
Mindestens 2 bereits abgeschlossene Energielieferungen aus den letzten Jahren im Bereich Energieversorgung
Eintrag in der Referenzliste der Bietererklärung mit Angabe von Kunde, Lieferumfang p.a. und Anzahl Objekte