Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht: Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) sucht einen Lieferanten für technische Gase (Argon und Stickstoff) für ihre Forschungsfabrik am Standort Cottbus.
Was zu tun ist:
Wie bewertet wird: 70 % Preis, 30 % Lieferzeit.
Wie einzureichen ist: Ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg bis zum 21.08.2026 um 12:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Liefer- / Reaktionszeit30%
Bewertet wird die Liefer- und Reaktionszeit nach Abruf werktags (Mo-Fr, 07:00-15:00 Uhr). Punkteverteilung: 10 Punkte bei < 30 Minuten, 5 Punkte bei 30-120 Minuten, 0 Punkte bei > 120 Minuten.
- Kalkulierter Gesamtpreis (über gesamtes genanntes Abrufkontingent)70%
Bewertet wird der kalkulierte Gesamtpreis über das gesamte Abrufkontingent. Die Punkte werden nach folgender Formel berechnet: Punkte(Bieter X) = [1 - (Preis(Bieter X) - Preis(niedrigster)) / (Preis(höchster) - Preis(niedrigster))] * 4.
Punkte(Bieter X) = [1 - (Preis(Bieter X) - Preis(niedrigster)) / (Preis(höchster) - Preis(niedrigster))] * 4. Die gewichtete Punktzahl ergibt sich aus den erreichten Punkten multipliziert mit der Gewichtung des Kriteriums.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand und Einsatzort
Geliefert werden technische Gase – Argon 5.0 und Stickstoff 5.0 – in Flaschen (F50) und Bündeln (12 × F50, jeweils P200) für Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsanlagen in der Forschungsfabrik (chesco ZWE). Lieferadresse: Werner-von-Siemens-Straße 7, 03052 Cottbus.
Abrufkontingent und Lagerbestand
Über die Vertragslaufzeit steht folgendes Abrufkontingent bereit:
Der Bieter muss zusätzlich einen Gaslager-Vorrat von bis zu 10 Bündeln und bis zu 35 Flaschen vorhalten (Flaschen-/Bündelmiete).
Ein Anspruch auf vollständige Abnahme besteht nicht.
Lieferbedingungen und Reaktionszeiten
Lieferungen erfolgen ausschließlich werktags (Mo–Fr) zwischen 07:00 und 15:00 Uhr.
Mindestmengen pro Abruf: 10 Flaschen oder 1 Bündel.
Preisstellung und Abrechnung
Die angebotenen Einzelpreise bleiben über den gesamten Abrufzeitraum unverändert. Im Gesamtpreis müssen alle Nebenkosten enthalten sein: Lieferkosten, Rücknahme und Austausch von Leergut, Energie-, Transport-, Logistik- sowie sonstige Zuschläge. Es dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen – unabhängig von Anzahl, Reihenfolge oder Kombination der Abrufe. Die Flaschen-/Bündelmiete ist getrennt von den Lieferabrufen auszuweisen. Jede Teillieferung wird abrufbezogen abgerechnet.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung und endet am 30.06.2030 (ca. 4 Jahre). Im selben Zeitraum erfolgen alle Abrufe aus dem vereinbarten Kontingent.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung und Ausschlussgründe
Der Bieter muss eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (über das BTU_Angebotsschreiben_Eigenerklärung Ausschlussgründe_national). Dazu gehören u.a. rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten wie Betrug, Bestechung, Geldwäsche oder Menschenhandel, Verstöße gegen Steuer- und Sozialversicherungspflichten sowie schwere Verfehlungen, die die Integrität infrage stellen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen kann eine sogenannte Selbstreinigung nachgewiesen werden.
Außerdem ist der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erforderlich – oder ein gleichwertiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Vertragliche Mindestanforderungen (BbgVergG)
Der Bieter muss die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) unterzeichnen. Damit verpflichtet er sich, seinen Beschäftigten bei Auftragsausführung mindestens das vorgeschriebene Mindestentgelt zu zahlen und entsprechende Nachweise (z.B. Lohnabrechnungen) vorzulegen. Nachunternehmer sind gleichlautend zu verpflichten; Stichprobenkontrollen durch den Auftraggeber sind zu dulden.
Technische Leistungsfähigkeit (über Ausschlusskriterien)
Die folgenden technischen Anforderungen sind als Ausschlusskriterien formuliert und müssen nachgewiesen werden:
Hinweis: Weitere Eignungskriterien zu wirtschaftlicher/finanzieller Leistungsfähigkeit (z.B. Umsatz, Referenzen) sind in den vorliegenden Unterlagen nicht spezifiziert.