Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Straßenbauamts Neustrelitz für einen Jahresvertrag 2027 zur Beseitigung von Totholz und Durchführung von Schnittmaßnahmen an Straßenbäumen an Bundes- und Landesstraßen.
Was zu tun ist: An Straßenbäumen tote Äste entfernen, Starkäste über 20 cm einkürzen, Kroneneinkürzungen vornehmen, Lichtraumprofilschnitte durchführen, Erziehungs- und Aufbauschnitte machen sowie Misteln entfernen – alles zur Verkehrssicherung.
Wo: Drei Standorte in Mecklenburg-Vorpommern: Straßenmeisterei Helmshagen, Stützpunkt Zempin und Straßenmeisterei Eggesin.
Wie: Leistungsabruf in mehreren Teilleistungen über das Jahr 2027, Beginn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Auftragserteilung, mit vollständiger Verkehrssicherung gemäß RSA 21. Angebote werden elektronisch eingereicht, Zuschlag nach Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsrahmen und Laufzeit
Standorte (organisatorische Abschnitte)
| Abschnitt | Standort | Straßentyp |
|-----------|----------|------------|
| 00 | SM Helmshagen | Bundesstraßen |
| 01 | SM Helmshagen | Landesstraßen |
| 02 | SP Zempin | Bundesstraßen |
| 03 | SP Zempin | Landesstraßen |
| 04 | SM Eggesin | Bundesstraßen |
| 05 | SM Eggesin | Landesstraßen |
Schnitt- und Pflegemaßnahmen an Straßenbäumen
Pro Baum abzurechnen, je nach Bedarf:
1. Totholz entfernen – tote/gebrochene Äste mit 3–20 cm Durchmesser an der Basis (Schwach-, Grob- und Starkastbereich) in der gesamten Krone, fahrbahn- und feldseitig.
2. Starkäste über 20 cm entfernen – Entnahme oder Einkürzung auf Zugast bei abgestorbenen Starkästen über 20 cm Durchmesser, maximal 5 Stück je Baum.
3. Kroneneinkürzung – nach Starkastentfernung: Anpassung des Habitus mit 20 % Kroneneinkürzung; Rückschnittshöhe/-breite ggf. vom AG vorgegeben, vorherige Abstimmung und Freigabe durch AG erforderlich.
4. Lichtraumprofilschnitt bei Bäumen in der Alterungsphase – allseitiger Schnitt zur Wiederherstellung des historischen Kronenansatzes; Lichtraum 7 m auf Fahrbahn- und Feldseite (inkl. Hängezuschlag); Äste bis 10 cm komplett entfernen, stärkere auf Zugast einkürzen; Stammaustriebe und alte Aststummel beseitigen.
5. Erziehungs- und Aufbauschnitt bei Bäumen in der Reifephase – langfristige Herstellung eines 7 m hohen astfreien Stammes und arttypisch entwickelter Krone; Leittrieb fördern, Zwiesel/Konkurrenten entfernen; Verhältnis 1/3 Stamm zu 2/3 Krone; kein generelles Aufasten.
6. Mistel entfernen – betroffene Äste mind. 0,5 m ab Wuchsbasis der Mistel einkürzen; beinhaltet Entfernung von bis zu 15 Misteln pro Baum.
7. Zulage Baumstandort – Aufwandsentschädigung bei Bäumen > 4,5 m vom Fahrbahnrand oder in leichter Böschungslage (Neigung bis 1:3).
Zusätzliche Leistungen (in Einheitspreise einzukalkulieren)
Schnittgut/Erlöses: Das Schnittgut geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Etwaige Erlöse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.