Transport und Entsorgung von Filterstäuben, Ausbruch aus der feuerfesten Verkleidung und Flugasche Kesselreinigung der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht: Das Müllheizkraftwerk Ludwigshafen (GML) sucht einen Dienstleister, der drei Abfallfraktionen aus der Müllverbrennung abholt, transportiert und ordnungsgemäß entsorgt.
Was zu tun ist:
Was der Auftragnehmer leisten muss: Verladung, Transport, Verwertung oder Beseitigung sowie vollständige Dokumentation – alles aus einer Hand. Fahrzeuge müssen mindestens die Euro-VI-Norm erfüllen, das Fahrpersonal muss ordnungsgemäß beschäftigt sein. Die Eignung wird über Zertifikate (Entsorgungsfachbetrieb), Fahrzeugnachweise und Genehmigungen der Entsorgungsanlagen nachgewiesen – nicht über klassische Referenzprojekte.
Vertrag: 5 Jahre ab 01.07.2027, mit zwei Verlängerungsoptionen um je ein weiteres Jahr. Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
Besonderheiten: Bei Verbringung ins Ausland ist eine mindestens ein Jahr gültige Notifizierung vorzulegen. Die Urkalkulation muss zusätzlich per Post in verschlossenem Umschlag eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Grundlage der Preisbewertung sind die von den Bietern angegebenen Preise für Transport und Entsorgung der Filterstäube, des Ausbruchs aus der feuerfesten Verkleidung sowie der Flugasche Kesselreinigung. Der Auswertungspreis berechnet sich als: (Angebotspreis Filterstäube pro Tonne × 10.000) + (Angebotspreis Ausbruch pro Tonne × 200) + (Angebotspreis Flugasche Kesselreinigung pro Tonne × 400).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtleistung und Abfallfraktionen
Gegenstand ist eine integrierte Dienstleistung aus Verladung, Transport, Verwertung oder Beseitigung sowie Dokumentation von drei Reststofffraktionen aus der Abfallverbrennung des Müllheizkraftwerks Ludwigshafen. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.
Zu entsorgende Fraktionen (Jahresmengen, ca.):
Erfüllungsort: Ludwigshafen (DEB34), Deutschland.
Verladung
Der Auftragnehmer wirkt bei der Verladung mit (insbesondere Fahrzeugpositionierung und gefahrgutrechtliche Kontrolle). Verladegerät und Personal dafür werden vom Auftraggeber (GML) gestellt. Das Eigentum an den Abfällen geht mit der Verladung auf den Auftragnehmer über.
Transport
Entsorgung – ausschließlich Untertage-Deponie
Die Filterstäube müssen zwingend in einer untertägigen Deponie entsorgt werden. Stabilisierungen und Ablagerungen auf oberirdischen Deponien sind ausdrücklich nicht erlaubt. Für Ausbruch und Flugasche gelten die Vorgaben des AVV-Codes 16 11 05*.
Ausfallkapazität: Der Auftragnehmer muss mindestens eine alternative Untertage-Deponie als Ausfallkapazität benennen können. Die freien Kapazitäten müssen für die gesamte Vertragslaufzeit ausreichen (Filterstäube 10.000 t/a, Ausbruch 200 t/a, Flugasche 200–400 t/a).
Begleitscheinverfahren: Teilnahme am elektronischen Begleitscheinverfahren ist erforderlich.
Abholzeiten
Reguläre Abholzeiten:
Abweichend sind nach Abstimmung auch Samstage, Sonntage, Feiertage oder Nachtzeiten möglich – die Koordination hierfür übernimmt der Auftragnehmer.
Dokumentation und Kontrolle
Bei Verbringung ins Ausland: Eine gültige (Sammel-)Notifizierung mit mindestens einjähriger Gültigkeit ist erforderlich. Vorlage spätestens bis 01.02.2027.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe
Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG.
Nachweis: Verbindliche Erklärung im Angebotsschreiben – für den Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer.
Tariftreue
Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG RLP).
Nachweis: Erklärung nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 2 LTTG RLP.
Fachliche Eignung – Entsorgungsfachbetrieb
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder gleichwertige Qualifikation.
Nachweis: Gültiges EfB-Zertifikat des Bieters.
Technische Eignung – Fahrzeuge
Mindestens 100 % der eingesetzten Fahrzeuge müssen die Euro-VI-Norm erfüllen.
Nachweis: Formblatt 'Transport' mit Fahrzeugbeschreibung sowie Verpflichtungserklärung zu § 7b GüKG (ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal).
Sichere Entsorgungsmöglichkeit (Untertage-Deponie)
Rechtlich zulässiger Entsorgungsweg über die gesamte Vertragslaufzeit:
Nachweis: Formblatt 'sichere Entsorgungsmöglichkeit' nebst Planfeststellungsbeschlüssen und EfB-Zertifikaten aller benannten Deponien.
Versicherungsschutz
Dem Auftragsrisiko angemessene Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Kraftfahrthaftpflichtversicherung gemäß Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), mindestens branchenübliche Deckungssummen.
Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
Kein Russlandbezug
Weder der Bieter noch eingebundene Nachunternehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher dürfen einen Bezug im Sinne von Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) aufweisen.
Nachweis: Eigenerklärung auf Formblatt 'Erklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014'.
Bietergemeinschaften und Eignungsleihe
Bietergemeinschaften sind zulässig mit gesamtschuldnerischer Haftung und benanntem bevollmächtigtem Vertreter; eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben.
Eignungsleihe ist zulässig: Bei Heranziehung von Kapazitäten anderer Unternehmen haftet der Bieter gemeinsam mit dem eignungsverleihenden Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 47 Abs. 3 VgV). Beim eignungsverleihenden Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.
Nachweise (soweit einschlägig):
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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