Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenEU-weite offene Ausschreibung (VOB/A) des Landkreises Elbe-Elster für den 2. Bauabschnitt des Umbaus des Oberstufenzentrums (OSZ) Elsterwerda zum Bildungszentrum Elbe-Elster. Los 35 umfasst die Errichtung von Verkehrsanlagen und Stellplätzen am Standort Berliner Straße 52 in 04910 Elsterwerda.
Der Leistungsumfang konzentriert sich auf Elektroinstallationsarbeiten im Außenbereich: Lieferung und Montage einer Zählersäule mit Wandler- und Direktmessung, eines Außenverteilers, von 18 LED-Mastansatzleuchten (inkl. Dimmung), 12 Leuchtenmasten (Lichtpunkthöhe bis 6 m), die Verlegung von rund 335 m Kabel bis 5x6 mm², 50 m Kabel bis 1x240 mm² und 230 m Leerrohren bis DN160 – einschließlich Erdung, Überspannungsschutz, Trassenwarnbändern, Einmessung und Dokumentation.
Bauzeit voraussichtlich KW 38 bis KW 48/2026. Zuschlag nach Preis (niedrigster Preis). Angebote sind elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlagskriterium Preis - das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die angebotenen Jahrespauschalen und Gleitklauseln für Wartung werden ebenfalls in die Wertung einbezogen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung – Fach- und Montagepersonal
Der Bieter muss über das nötige Fach- und Montagepersonal verfügen. Mit der Unterschrift unter das Leistungsverzeichnis bestätigt der Bieter diese Eignung.
Eigenerklärung zur Eignung
Beim offenen Verfahren ist eine Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179 AngErg Eignung) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Alternativ kann die Präqualifikationsnummer angegeben werden. Nicht präqualifizierte Bieter, die in die engere Wahl kommen, müssen auf Verlangen Bescheinigungen zuständiger Stellen nachreichen.
Präqualifikation und Nachunternehmer
Präqualifizierte Unternehmen geben ihre PQ-Nummer an. Vorgesehene Nachunternehmer müssen ebenfalls präqualifiziert sein oder die PQ-Voraussetzungen erfüllen (ggf. separate Eigenerklärungen KEV 179).
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen die Erklärung KEV 175 AngErg Bietergem verwenden (von allen Mitgliedern unterschrieben). Bei KMU-Bietergemeinschaften (< 250 Beschäftigte, ≤ 50 Mio. € Jahresumsatz oder ≤ 43 Mio. € Jahresbilanzsumme) muss der überwiegende Teil des Auftrags von KMU-Partnern erbracht werden.
Tariftreue und Mindestlohn (BbgVergG / LTMG)
Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestentgelts nach § 6 Abs. 2 BbgVergG (derzeit 13,00 € brutto/Stunde; ab 01.01.2026 gilt der Bundes-Mindestlohn von 13,90 € brutto/Stunde, sofern höher). Nachweise über Lohn- und Gehaltsunterlagen sind auf Verlangen vorzulegen. Stichprobenkontrollen sind zu dulden. Nachunternehmer/Verleiher sind vertraglich mit gleicher Verpflichtung einzubinden (Formular 5.4 EU). Verstoß führt zu Vertragsstrafen bis 5 % der Auftragssumme (max. 250.000 €) und Kündigungsrecht des Auftraggebers.
Rechtsform und Haftung
Bei Bietergemeinschaften ist gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter erforderlich.
Sprache und Form der Angebote
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Alle Eintragungen sind dokumentenecht vorzunehmen. Preise sind mit max. 2 Nachkommastellen ohne Umsatzsteuer anzugeben.