Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird gemacht?
Im Handwerksbildungszentrum (HBZ) in Lemgo-Brake wird die bestehende Beleuchtung gegen moderne LED-Technik ausgetauscht. Auftraggeber ist der Kreis Lippe.
Was ist zu tun?
Wichtige Rahmenbedingungen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis (niedrigster Preis)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Leistungsbeschreibung
Ort der Leistung: Handwerksbildungszentrum Lemgo-Brake, Johannes-Schuchen-Straße 4, 32657 Lemgo-Brake (Gebäude aus den 1950er-Jahren).
Art der Leistung: Austausch der bestehenden Beleuchtungsanlage gegen LED-Technik. Überwiegend einfacher Leuchtentausch bei Erhalt der bestehenden Lichtschaltungen und Verkabelung. In einzelnen Räumen Anpassung der Leuchtenanordnung und Neuverkabelung.
Ausführung:
Allgemeine technische Anforderungen:
KG 444 – Niederspannungsinstallationsarbeiten
Lieferung und Montage folgender Installationsmaterialien (auf vorhandenen Kabelrinnen/Kanälen):
Mengen sind durch den Bieter zu prüfen/verifizieren.
KG 445 – Lieferung und Montage der LED-Beleuchtung
Insgesamt rund 520 LED-Leuchten verschiedener Typen, inkl. Lieferung, Montage, Konverter und Befestigungsmaterial:
Pro Position sind Hersteller/Typ vom Bieter anzugeben; die Angebote sind „betriebsfertig" zu kalkulieren (Lieferung, Montage, Zubehör, Leuchtmittel).
KG 449 – Rückbau, Entsorgung und Sonstiges
Zusätzliche Leistungen (implizit im LV enthalten)
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Der Bieter muss fachlich versiert sein und die Leistungen wie angefragt erbringen können. Konkrete Mindestanforderungen (z.B. Referenzen, Umsatz, Personal) sind in den vorliegenden Vergabeunterlagen nicht weiter ausdifferenziert – die Eignung wird über die abgegebenen Eigenerklärungen erklärt und vom Auftraggeber nach erster Angebotsauswertung beim Bestbietenden überprüft.
Ausschlussgründe (Zuverlässigkeit)
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A vorliegen. Der Bieter bestätigt mit der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit u.a., dass: