Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenGebäudereinigung für das Amt Geest und Marsch Südholstein in Heist (Wedeler Chaussee 21).
Die Reinigungsleistung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Bieter können für ein einzelnes Los oder für beide Lose zusammen anbieten.
Wichtige Eckdaten:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis30%
Der niedrigste wertbare Angebotspreis erhält 30 Punkte. Bewertung linear über die Formel P = (niedrigster Preis ÷ Angebotspreis Bieter) × 30 P.
- Stundensätze10%
Bewertet werden die in der Leistungsbeschreibung benannten Stundensätze. Niedrigster Summenwert erhält 10 Punkte. Bewertung linear über die Formel P = (niedrigste Summe ÷ Summe Bieter) × 10 P.
- Reinigungsstunden45%
Die höchste angebotene Stundenzahl erhält 45 Punkte. Bewertung linear über die Formel P = (Stundenanzahl Bieter ÷ höchste Stundenzahl) × 45 P.
- Qualitätskonzept30%
Organisations- und Qualitätsmanagementkonzept zur dauerhaft ordnungsgemäßen Leistungserbringung. Bewertung nach Erfüllungsgrad (0/25/50/75/100%). Mindestpunktzahl 10 Punkte erforderlich, sonst Ausschluss.
Wertung auf Basis eines 100-Punkte-Systems. 1. Angebotspreis: P = (niedrigster Preis ÷ Angebotspreis Bieter) × 30 P. 2. Stundensätze: P = (niedrigste Summe ÷ Summe Bieter) × 10 P. 3. Reinigungsstunden: P = (Stundenanzahl Bieter ÷ höchste Stundenzahl) × 45 P. 4. Qualitätskonzept: Punkte = Maximalpunkte × Erfüllungsgrad (0/25/50/75/100%). Mindestpunktzahl Qualitätskonzept: 10 von 30 Punkten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGemeinsame Rahmenbedingungen für beide Lose
Ausführungsort: Amtshaus Amt Geest und Marsch Südholstein, Wedeler Chaussee 21, 25492 Heist.
Reinigung der im Leistungsverzeichnis festgelegten Räume und Flächen gemäß dem beigefügten Reinigungsplan.
Verbrauchsmittel (Waschmittel, Pflegemittel etc.) werden vom Auftragnehmer gestellt.
Nutzung der Waschmaschine des Auftraggebers ist gegen eine Betriebskostenpauschale von 0,2 % des monatlichen Netto-Rechnungsbetrages möglich – ausschließlich für Reinigungstextilien.
Einsatz von Nachunternehmen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
Einhaltung der gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen: Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Branchenmindestentgelt im Gebäudereiniger-Handwerk.
Allgemeine Arbeitsgänge
Böden: Kehren, Feuchtwischen, Nasswischen (zweistufig), Nass Scheuern, Fleckentfernung, Polieren, Pflegemittel auftragen, Staubsaugen, Grobschmutzentfernung.
Sanitäranlagen: Toilettenobjekte, Waschbecken, Armaturen, Wand- und Bodenfliesen, Abfallbehälter, Bodenabflüsse.
Sonstige Bereiche: Fußleisten, Innenglas, Treppengeländer, Fensterbänke, Türen/Schalter, Polstermöbel, Büromobiliar, Edelstahlflächen, Heizkörper, Spinnweben, Deckenlampen, Papier-/Abfallbehälter, Bilder.
Eingangsbereiche werden im Winter intensiver gereinigt. Schmutzfangeinrichtungen sind mit zu reinigen.
Nicht enthalten: Beseitigung mutwilliger Verschmutzungen (Verstopfungen, Exkremente, Graffiti) – diese werden als Sonderleistung erbracht.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung zur Berufsausübung
Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer für das Gebäudereiniger-Handwerk ist nachzuweisen.
Natürliche und juristische Personen sowie Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt. Gleichwertige ausländische Nachweise werden anerkannt.
Für Bietergemeinschaften zusätzlich:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 5 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden und für Sachschäden.
Das Versicherungsunternehmen muss in der EU/EWR zugelassen sein. Bei Pauschaldeckung ist eine Erklärung des Versicherers erforderlich, dass beide Schadenskategorien parallel mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zu Referenzprojekten: Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren (für jedes Los separat, wenn beide Lose angeboten werden).
Verwendung des Formblatts 'Referenzliste Reinigungsleistungen'.
Angaben zu Nachunternehmen (soweit bereits feststehend).
Eignungsleihe ist möglich: Benennung der Unternehmen und Leistungsteile erforderlich.
Zwingende Ausschlusskriterien
Russland-Sanktionen (EU-VO 2022/576): Erklärung, dass kein Bezug zu Russland besteht (keine russische Staatsangehörigkeit/Niederlassung, keine Beteiligung >50 % durch Personen/Unternehmen mit Russlandbezug, kein Handeln im Namen solcher). Gilt auch für Inanspruchnahme von Kapazitäten (Eignungsleihe), Nachunternehmer und Lieferanten. Ggf. Angabe von Ausnahmetatbeständen gemäß Artikel 5k Absatz 2 EU-VO 2022/576.
Unterhaltsreinigungsleistungen
vergleichbar hinsichtlich Art und Umfang, Formblatt 'Referenzliste Reinigungsleistungen'
Glasreinigungsleistungen
vergleichbar hinsichtlich Art und Umfang, Formblatt 'Referenzliste Reinigungsleistungen'