Beschreibung
Die Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle | Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) schreibt „Unterhaltsreinigung für die Achimer Bäder" als öffentlichen Auftrag aus in Achim. Es handelt sich um eine Dienstleistung. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren (EU) durchgeführt. Angebote können bis zum 24. August 2026 eingereicht werden. Die Angebotsbindefrist beträgt 60 Tage.
Ausschreibung ansehen ↗Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht22. Juli 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist24. August 2026
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
- Bindefrist endet23. Oktober 2026
Bis hierhin sind Sie an Ihr Angebot gebunden (60 Tage). In diesem Zeitraum wird der Zuschlag erteilt.
Zuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis60%
Wertungssumme des Angebotes. 60 von 100 möglichen Punkten werden für den niedrigsten angebotenen Preis (Bestpreis) vergeben. Die Preispunkte für andere Angebote berechnen sich nach der Formel: Bestpreis / Angebotspreis × 60. (Anmerkung: In den Verfahrensbedingungen wird abweichend eine Gewichtung von 80% genannt, die Erläuterung Zuschlagswertung spricht von 60 Punkten/60%.)
- Aufwandskalkulation (Leistungskennzahlen/LKZ)40%
Bewertung der Leistungskennzahlen (LKZ) je Raumgruppe im Vergleich zu marktüblichen Korridoren (orientiert an REFA-Kalkulationen und Innungskalkulationen). Die vollen 40 Punkte werden erreicht, wenn sich die LKZ innerhalb der vorgegebenen Korridore (unterer und oberer Wert je Raumgruppe) befinden. Bei Über- oder Unterschreitung erfolgt ein stufenweiser Punktabzug: 1,5 Punkte je 1% Abweichung vom Grenzwert, gewichtet nach Anteil der Raumgruppe an der Jahresreinigungsfläche. (Anmerkung: In den Verfahrensbedingungen wird abweichend eine Gewichtung von 20% genannt.)
Preispunkte = Bestpreis / Angebotspreis × 60 (bzw. ×80 laut Verfahrensbedingungen). Ein doppelt so hoher Preis führt zu einer halbierten Punktzahl. Die Preispunkte werden bis zur zweiten Stelle nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Aufwandskalkulation (LKZ): Bis zu 40 Punkte Abzug (bzw. bis zu 20 Punkte gemäß Verfahrensbedingungen) im Stufenverfahren bei Überschreitung des vorgegebenen LKZ-Korridors: 1,5 Punkte Abzug je 1% Abweichung vom unteren bzw. oberen Grenzwert, gewichtet nach Anteil der Raumgruppe an der gesamten Jahresreinigungsfläche.