Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenBodenbelagsarbeiten für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in Huglfing (Gemeinde Huglfing, 82386).
Die ausgeschriebene Leistung umfasst:
Die Fertigstellung ist für Ende Oktober 2026 vorgesehen, das voraussichtliche Ende der Ausführung liegt bei Ende Dezember 2026.
Es handelt sich um eine Ex-ante-Bekanntmachung – die eigentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe mit konkreten Fristen und Eignungsanforderungen steht noch aus.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenUmfang der Bodenbelagsarbeiten
Im Rahmen des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern (jeweils 9 Wohneinheiten auf 3 Etagen) mit Tiefgarage in Huglfing sind folgende Bodenbelagsarbeiten auszuführen:
Die Gebäude werden in Ziegel-Massivbauweise mit Putzfassade und barrierefrei errichtet; Balkone/Terrassen befinden sich auf der Südseite.
Bauzeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Anforderungen an das Unternehmen
Das Unternehmen muss erklären, dass es vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren ausgeführt hat. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind drei Referenznachweise vorzulegen (mit Angaben zu Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang/Mengen, eingesetzten Arbeitnehmern, besonderen technischen/gerätespezifischen Anforderungen, Art der Baumaßnahme, vertraglicher Bindung und Bestätigung des Auftraggebers).
Registereintragung & Berufszulassung
Ordnungsgemäße Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Ausschlussgründe
Vergleichbare Bodenbelagsarbeiten (Verlegung von Vinylboden / Bodenbelägen) aus den letzten 5 Kalenderjahren
Angaben zu: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Leistungsbeschreibung inkl. Mengen, durchschnittliche Zahl eingesetzter Arbeitnehmer, besondere technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierte Gewerke sowie Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung.