Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Münster schreibt den Betrieb von drei Flüchtlingseinrichtungen mit je ca. 50 Plätzen aus. Gesucht werden Träger, die die soziale Betreuung (Sozialarbeit, Beratung, Integration) sowie die hausmeisterliche Betreuung und Verwaltung der Gebäude übernehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2029, mit Option auf ein weiteres Jahr. Angebote können für ein oder mehrere der drei Lose abgegeben werden; Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Wichtige Fristen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Umsetzung der Leitziele und Integrationsanforderungen36%
Bewertung des Betriebskonzepts hinsichtlich durchgängiger Gewährleistung des Betriebs, Grundaussagen zur Vereinbarkeit von Trägerschaft und Integration, tägliche Arbeit, örtliche Kenntnisse, Information über Beratungsstellen und eigene zusätzliche Leistungen (Merkmale M01–M06).
- Sozialarbeiterische Betreuung56%
Bewertung der sozialarbeiterischen Begleitung, Beratung und Betreuung der Geflüchteten (Merkmale M07–M18).
- Kooperationen und Gemeinwesenarbeit16%
Bewertung der Vernetzung, Zusammenarbeit mit Vereinen/Initiativen und Beschwerdemanagement (Merkmale M19–M21).
- Umsetzung der Unterbringungsverpflichtung und Auszugsmanagement20%
Bewertung der Aufnahme- und Belegungsverpflichtung sowie Auszugsmanagement (Merkmale M22–M25).
- Qualitätsmanagement12%
Bewertung von Handlungsanweisungen und Dokumentation (Merkmale M26–M27).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAufnahme und Belegung der Einrichtungen
Aufnahme und Unterbringung der von der Stadt zugewiesenen Flüchtlinge nach verfügbaren Platzkapazitäten und städtischen Belegungsstandards. Die Belegung der Zimmer erfolgt nach den quantitativen Vorgaben der Stadt. Bei der Belegung sind soziale Aspekte zu berücksichtigen (Familienzugehörigkeit, Familiengröße, kulturelle Zugehörigkeit etc.). In dringenden Bedarfssituationen ist flexibel zu reagieren: Aufnahme auch bei nicht erfüllten Voraussetzungen sowie befristet bis zu 10 % über der Platzzahl. Entscheidungen der Stadt zur Änderung der Nutzergruppen (z. B. allein geflüchtete Männer/Frauen, Menschen mit besonderen Bedarfen) sind umzusetzen.
Sozialarbeiterische Begleitung, Beratung und Unterstützung
Pro Einrichtung ist eine Fachkraft Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit 0,5 VZÄ (19,5 Wochenstunden) einzusetzen. Aufgabenfelder:
Hausmeisterliche Betreuung und Verwaltung
Pro Einrichtung ist eine Hausmeister-Fachkraft mit 0,5 VZÄ (19,5 Wochenstunden) einzusetzen. Aufgaben:
Zu Vertragsbeginn steht einmalig ein Sachkostenbudget für den Hausdienst von max. 3.990 € brutto zur Verfügung.
Personalausstattung je Einrichtung
Je Los bzw. je Einrichtung sind insgesamt 1,0 VZÄ einzusetzen:
Qualifizierte Vertretungskräfte sowie Fachberatung sind sicherzustellen. Bei Personalausfällen über 6 Wochen ist das Sozialamt zu informieren.
Finanzieller Rahmen je Einrichtung und Jahr
Der städtische Zuschuss je Einrichtung ist auf maximal 90.100 € brutto pro Jahr begrenzt. Aufteilung (Höchstbeträge):
Eigenanteile (z. B. Spenden, Eigenleistungen) können ausgewiesen werden. Miete, Mietnebenkosten und Reinigung trägt die Stadt Münster separat. Auszahlung des Zuschusses quartalsweise (15.01., 15.04., 15.07., 15.10.). Personalkosten und Personalnebenkosten werden jährlich dynamisiert (Beschluss des Rates der Stadt Münster, Vorlage V/0503/2022/2).
Dokumentation und Berichtswesen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung des Personals
Fachliche Eignung
Organisatorische und rechtliche Anforderungen
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Möglichkeit der Eignungsleihe und Unteraufträge
Vergleichbare Betriebsträgerschaft zur Unterbringung von Personen
Nachweis per Eigenerklärung (Anlage 8 – Formular der Stadt Münster); Angabe von Geschäftsjahr, Objektbeschreibung/Lieferort, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragswert, Auftraggeber (Adresse, Ansprechpartner, Telefon)