Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Kreis Euskirchen schreibt Rettungsdienstleistungen am Standort Kall-Keldenich aus. Bieter müssen einen Rettungswagen im Regelbedarf besetzen, einen Rettungswagen im Spitzenbedarf bereithalten und für die Übergangszeit bis zum Neubau einer kreiseigenen Wache eine Interims-Rettungswache stellen. Die Laufzeit für die Rettungswagen-Leistungen beträgt 60 Monate, für die Interims-Wache 18 Monate (verlängerbar auf maximal 30 Monate).
Zugelassen sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne von §107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (z.B. anerkannte Hilfsorganisationen). Der Vertragsbeginn ist zwischen 01.12.2026 und 01.05.2027 möglich. Angebote werden elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen eingereicht; die Angebotsfrist endet am 18.09.2026 um 10:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Leistungspreis55%
Wertungsrelevanter Gesamtangebotspreis (Summe Gesamtpreise Pos. 1 bis 3.2). Niedrigster Preis erhält 100 Punkte, doppelt so hoher Preis 0 Punkte, lineare Interpolation dazwischen.
- Qualitätskonzepte45%
Bewertung von vier Konzeptgruppen zu Personalausfall (kurz- und langfristig), Gestellungsorganisation im Spitzenbedarf und Notfallsanitäter-Auszubildenden. Bewertung mit Hohe/Mittlere/Niedrige Erfüllung (100/66/33 Punkte).
Leistungspreis (LP-P): Niedrigster wertungsrelevanter Angebotspreis erhält 100 Punkte, doppelt so hoher Preis erhält 0 Punkte, dazwischen lineare Interpolation. Multiplikation mit Gewichtungsfaktor 55%. Qualitätskonzepte (QK-P): Bewertung je Gruppe mit 100/66/33 Punkten (Hohe/Mittlere/Niedrige Erfüllung), multipliziert mit Gruppengewichtung (Gruppe 1: 33,33%, Gruppe 2: 33,33%, Gruppe 3: 33,34%, Gruppe 4: 0%), Gesamtsumme multipliziert mit Gewichtungsfaktor 45%. Gesamtpunktzahl = LP-P + QK-P.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGemeinsamer Rahmen
Funktionsträger und Nachweise
Folgende Funktionsträger sind zu benennen und mit mindestens 6 Std./Jahr zu schulen:
Weitere Pflichten:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBieterkreis und Rechtsform
Zugelassen sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne des §107 Abs. 1 Nr. 4 GWB – insbesondere anerkannte Hilfsorganisationen nach Bundes- oder Landesrecht.
Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit
Qualitätssicherung
Personalqualifikation und Funktionsträger
Keine klassischen Referenzprojekte gefordert. Eignung wird stattdessen über Gemeinnützigkeit, Qualitätssicherung, Mindestpersonalstamm (≥50%) und Personalausfall-Kompetenz nachgewiesen.
Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit bei Personalausfällen (Ansprechpartner beim Träger des Rettungsdienstes); ggf. Nachweis Anerkennung als Hilfsorganisation im Zivil-/Katastrophenschutz; ggf. Nachweis lokaler Standort-/Personal-/Materialvorhaltung im Kreis Euskirchen.