Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Der Kreis Höxter schreibt für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2031 Busverkehrsleistungen im Linienbündel Kreis Höxter Süd EU-weit aus. Ein Verkehrsunternehmen soll den gesamten Regionalbusverkehr, Schulverkehr, Bedarfsverkehre (Anruf-Linien-Fahrten, On-Demand) sowie Sonderverkehre (u.a. Oktoberwoche Warburg, Wisent-Linie) im Süden des Kreises Höxter übernehmen.
Wichtigste Rahmenbedingungen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungspreis100%
Der nach Anlage 7 (Kalkulationsblatt) ermittelte Wertungspreis (WP) ist das einzige Zuschlagskriterium. Er umfasst die Summe der Vollkosten über die Vertragslaufzeit (01.08.2027 – 31.07.2031) unter Berücksichtigung festgelegter jährlicher Preissteigerungsraten für verschiedene Kostenpositionen (zeitbezogene Kosten, Diesel, HVO, Strom, weitere fahrleistungsbezogene Kosten, ALF-Betrieb).
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgebend ist der nach Anlage 7 (Kalkulationsblatt) ermittelte Wertungspreis (WP). Der WP ist die Summe der vom Bieter genannten Kosten P 1-P 7 über die Vertragslaufzeit (01.08.2027 – 31.07.2031), wobei für bestimmte Positionen jährliche Steigerungsraten angewendet werden: P 2 + P 7.2: 3,0%, P 3.1.1 (Diesel): 5,5%, P 3.1.2 (HVO): 5,5%, P 3.1.3 (Strom): 2,5%, P 3.2: 2,0%, P 4: 2,0%. Die so hochgerechneten Jahreskosten werden bis zum Ende der Vertragslaufzeit summiert. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Umfang der Verkehrsleistung
Erbringung von Linienverkehren nach § 42 PBefG im Linienbündel Kreis Höxter Süd als öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007. Der Auftragnehmer führt die Verkehre im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung durch.
Zu erbringende Verkehrsformen:
Verkehrstage pro Jahr (Normjahr):
Fahrplanabweichungen: zulässiger Korridor +5 / –5 Minuten; Verkehrszeiten zzgl. 30 Min. Vor- und Nachlauf für Betriebsleitung. Ersatzfahrzeuge müssen so stationiert sein, dass jeder Punkt des Bedienungsgebiets spätestens nach 45 Min. erreichbar ist.
Fahrzeugkategorien für den Buslinienverkehr:
On-Demand-Fahrzeuge: ODV – Van/Kleintransporter, 6–9-Sitzer, vollelektrisch.
Liniennetz (Überblick)
Regionalbuslinien:
Schulverkehre: 511, 523, 524, 531, 532, 565
Lokalbus: 533 (Beverungen – Langenthal – Manrode – Muddenhagen – Bühne)
Sonderverkehre Oktoberwoche Warburg: OW1–OW7 (1. Woche im Oktober)
Bedarfsverkehre (ALF, Sektorenbetrieb, On-Demand)
Anruf-Linien-Fahrten (ALF) auf den Linien 532, 533, 565A: Buchung über App oder Telefon, Anmeldefrist 60 Min. vor Abfahrt. Kennzeichnung als „Holibri"-Marke.
Sektorenbetrieb auf R34, R36, R38: Flächenbetrieb mit Kleintransportern, 1 Fahrzeug pro Linie, feste Anschlusspunkte zu Regionalbus/SPNV.
On-Demand am Wochenende (Sa): Flächenbetrieb mit 3 Fahrzeugen (je 1 Fahrzeug pro Kommune), 09:00–15:00 Uhr; kein Sonntagsverkehr geplant.
Buchung überall: rufmobil.nrw-App und Mobilitätszentrale BusPunkt (05251/1233-66). Tarifanwendung im Westfalentarif; Tages- und Monatstickets nutzbar.
Fahrzeuge und Qualität
Fahrgastinformation und Echtzeitdaten
Meldepflichten und Berichtswesen
Datenlieferungen und Fahrgasterhebungen
Tarifanwendung und Vertrieb
Personal und Betriebsleitung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVerfahrenstyp
Offenes Verfahren nach VgV; EU-weite Ausschreibung; einreicher Kreis ist nicht für KMU beschränkt.
Befugnis und Eintragung
Eignung gemäß gewerberechtlicher/handelsrechtlicher Eintragung oder vergleichbar. Eintragung in Berufsregister erforderlich; Nachweis Personenbeförderungsrechtliche Genehmigungen nach PBefG (unverzüglich nach Zuschlag zu beantragen, ggf. einstweilige Erlaubnisse nach § 20 PBefG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausschlussgründe
Abgabe einer Eigenerklärung gemäß Vordruck 5 zu 13 Kriterien:
1. Keine strafrechtliche Verurteilung wegen in § 123 Abs. 1 GWB genannter Vorschriften (letzte 5 Jahre)
2. Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (letzte 5 Jahre)
3. Beachtung umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen (letzte 3 Jahre)
4. Keine Zahlungsunfähigkeit, kein Insolvenzverfahren (aktuell + letzte 3 Jahre)
5. Nicht in Liquidation oder Tätigkeit eingestellt (aktuell + letzte 3 Jahre)
6. Keine schwere, die Integrität infrage stellende Verfehlung (letzte 3 Jahre)
7. Keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen (letzte 3 Jahre)
8. Kein Interessenkonflikt im Vergabeverfahren (aktuell)
9. Keine wesentlichen oder fortdauernden Mängel bei früheren öffentlichen Aufträgen (letzte 3 Jahre)
10. Kein Verstoß nach MiLoG oder AEntG mit Geldbuße ≥ 2.500 €
11. Keine Verurteilung nach SGB III § 404 Abs. 2 Nr. 3 oder Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (letzte 5 Jahre)
12. Keine Verstöße nach § 1 Abs. 2 Sätze 1–3 PBZugV
13. Ausreichende wirtschaftliche Mittel für finanzielle Verpflichtungen (auf Anforderung)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Tariftreue und Personal
Referenzen
Mindestens eine Referenz über Nahverkehrsleistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Mögliche Referenztypen:
Zu dokumentieren: räumlicher Geltungsbereich, Zeitraum (von–bis), jährliche Nutz-km-Leistung. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied Referenzen vorlegen; falls nicht alle Mitglieder Referenzen vorlegen, muss Personal mit entsprechender Erfahrung eingesetzt werden.
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Nahverkehrsleistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025)
Mögliche Referenztypen: a) Linienverkehre nach § 42 PBefG als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer, b) Auftragnehmer im Linienverkehr nach § 42 PBefG, c) artverwandte Geschäftsfelder (z.B. Schülerbeförderung); zu dokumentieren sind räumlicher Geltungsbereich, Zeitraum (von-bis) und jährliche Nutzkm-Leistung