Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Delme Klinikum Delmenhorst (DKD) sucht ein pathologisches Institut, das die kompletten Pathologieleistungen für das Krankenhaus übernimmt – aktuell werden diese von mehreren externen Instituten erbracht und sollen künftig gebündelt an einen Auftragnehmer vergeben werden.
Gefordert sind histologische, zytologische, immunhistochemische und molekularpathologische Untersuchungen, Schnellschnitte, Obduktionen sowie die Teilnahme an Tumorkonferenzen, Qualitätszirkeln und Fortbildungen. Die Leistungen müssen nach Facharztstandard und den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Pathologen erbracht werden.
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Das Angebot wird zu 65 % nach Preis und zu 35 % nach Versorgungskonzept (inkl. Präsentation und Laborbesichtigung) bewertet.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Nettogesamtpreis gemäß Anlage 2 Nr. 2.165%
Maßgeblich ist die Netto-Summe (Gesamtangebotspreis) der vom Bieter im Angebotsschreiben unter Nr. 2.1 eingetragenen Gesamtkosten für die Leistungen gem. Leistungsverzeichnis. Bewertung: Günstigster Preis erhält 65 WP; Angebote mit ≥100% über dem günstigsten Preis erhalten 0 WP.
- Bewertung des Versorgungskonzepts und der Laborbesichtigung35%
Bewertet werden Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Bieterkonzepts/Versorgungskonzepts sowie die erwartete Kompetenz/Leistungsfähigkeit des Bieters im Verhandlungsgespräch und bei der Laborbesichtigung gem. Bewertungsbogen (Anlage 6/7). Benotung von sehr gut (35 Pkt.) bis ungenügend (10 Pkt.). Bei ≤15 WP erfolgt Ausschluss.
Preis: Niedrigster Preis erhält 65 Wertungspunkte; Angebote mit Preis ≥100% über dem günstigsten Preis erhalten 0 Punkte. Konzept: Note 1 (sehr gut)=35 Pkt., Note 2 (gut)=30 Pkt., Note 3 (befriedigend)=25 Pkt., Note 4 (ausreichend)=20 Pkt., Note 5 (mangelhaft)=15 Pkt., Note 6 (ungenügend)=10 Pkt.; Zwischenwerte möglich. Maximal 100 Wertungspunkte.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenUntersuchungsleistungen Pathologie
Histologie: Gewebeuntersuchungen inkl. schwieriger Aufbereitung, Histochemie, Immunhistochemie, Schnellschnitte (Befundübermittlung 45–60 Min. inkl. Taxitransport).
Zytologie: Zelluntersuchungen, zytologische Diagnostik (Gynäkologie inkl. HPV, Urinzytologie, extragenitale Zytologie).
Zytogenetik / Molekularpathologie: Genetische und molekulare Zusatzuntersuchungen, NGS, PD-L1-Bestimmungen, FISH/CISH, HER2/EGFR/ROS-Analysen, Mutationsanalysen (POLE, p53).
Spezialdiagnostik: CUP-Diagnostik, Knochenbiopsien, Rezeptorennachweis.
Obduktionen: ca. 12 pro Jahr, Durchführung vor Ort im vom Krankenhaus gestellten Obduktionssaal.
Fachbereiche mit besonderen Anforderungen
Logistik, Befundübermittlung & Befundzeiten
Kooperation, Kommunikation & Zusatzleistungen
Standards, Qualität & digitale Anbindung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende und fakultative Ausschlussgründe
Der Bieter darf keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingend, z.B. Verurteilungen wegen Betrug, Bestechung, Geldwäsche, Terrorismus, Menschenhandel, schwere Steuer-/Sozialversicherungsverstöße) und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB (z.B. Insolvenz, schwere Verfehlungen, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikte, mangelhafte Auftragsausführung, Täuschung, unzulässige Einflussnahme) aufweisen.
Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB nachzuweisen.
Russland-Sanktionen (EU-VO 2022/576)
Der Bieter (sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Nachunternehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher) darf keinen Bezug zu Russland im Sinne der EU-Verordnung 2022/576 aufweisen (russische Staatsangehörigkeit/Niederlassung, Mehrheitsbeteiligung durch Personen/Unternehmen mit Russlandbezug oder Handeln auf deren Weisung).
Falls dennoch Kapazitäten solcher Unternehmen in Anspruch genommen werden, darf deren Leistungsanteil 10 % der Auftragssumme nicht überschreiten (oder eine Ausnahme nach Art. 5k Abs. 2 EU-VO 2022/576 greifen).