Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Landeshauptstadt Stuttgart (Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart, AWS) schreibt die energetische Verwertung (Vergärung) von Bioabfällen aus Haushaltssammeltouren aus Hausmülltonnen für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 aus, mit Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 6 Monate bis längstens 31.12.2028.
Die Vergabe ist in drei Lose aufgeteilt – je eines pro Betriebsstelle bzw. Abfuhrbezirk:
Bieter müssen je Los eine geeignete Annahmestelle im Großraum Stuttgart bereitstellen, an der die Sammelfahrzeuge des AWS werktags zwischen 7 und 17 Uhr Bioabfall (AVV 20 03 01) abladen können. Der Bioabfall ist einer höherwertigen Verwertung (Vergärung gemäß KrWG) zuzuführen. Außerdem sind eine geeichte Fahrzeugwaage, durchgehende Annahme, Wiegescheine, eine jährliche Mengenbilanz sowie die Übernahme der Sortierreststoffe erforderlich.
Angebote werden elektronisch über die Vergabeplattform (https://lhs-vpbw.vmstart.de) bis spätestens 04.09.2026, 10:00 Uhr (MESZ) eingereicht. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (Preis + Entfernungsbetrag zur Annahmestelle).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wertungssumme des Angebots (Angebotspreis + Entfernungsbetrag). Der Entfernungsbetrag berücksichtigt die Entfernung der Annahmestelle zum Stadtteilmittelpunkt und zur Betriebsstelle und fließt additiv in die Wertungssumme ein.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Zum Angebotsbetrag wird zusätzlich ein 'Entfernungsbetrag' addiert, der die Entfernung der angebotenen Annahmestelle zum Mittelpunkt des jeweiligen Stadtteils und zur Betriebsstelle (Burgholzstraße 41) berücksichtigt (ermittelt mit Via Michelin, multipliziert mit progressiv gestaffeltem Euro-Betrag aus Entfernungsstaffel). Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbetrag. Für Bezugszeitraum A (01.01.2027-30.06.2027) und Bezugszeitraum B (01.07.2027-31.12.2027) ist der Entfernungsbetrag separat zu ermitteln.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbergeordneter Leistungsgegenstand
Übernahme und höherwertige Verwertung (Vergärung) von Bioabfall mit dem Abfallschlüssel AVV 20 03 01 aus den Sammelfahrzeugen (ASF) des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS).
Die Leistung ist als Dienstleistung in Form einer Rahmenvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2027 – 31.12.2027 ausgeschrieben, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 6 Monate bis längstens 31.12.2028.
Pflichten je Annahmestelle (gilt für alle Lose)
Mengen und Bezugszeiträume (Mengenband pro Los)
Die Mengen sind in zwei Bezugszeiträume aufgeteilt; ab 01.07.2027 kann es zu Änderungen in der Loszuordnung kommen.
Bezugszeitraum A: 01.01.2027 – 30.06.2027
Bezugszeitraum B: 01.07.2027 – 31.12.2027 (bei Vertragsverlängerung bis 31.12.2028)
Die Sollmengen pro Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen; pro Los sind eine Mindest- und eine Höchstmenge pro Periode definiert.
Annahmestelle und Entfernungsbewertung
Der Bieter nennt je Los eine konkrete Annahmestelle. Die Vergabe bewertet zusätzlich zum Angebotspreis einen Entfernungsbetrag: Die kürzeste Entfernung (ermittelt via Michelin-Routenplaner) von der Annahmestelle zu den Stadtteilmittelpunkten und zur jeweiligen AWS-Betriebsstelle wird auf volle km aufgerundet, mit einer progressiven Entfernungsstaffel (€/t) multipliziert und gewichtet addiert. Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwert (Angebotspreis + Entfernungsbetrag).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Nachweise je Annahmestelle (für alle Lose identisch)
Allgemeine Eignungsanforderungen (Formular 124 – Eigenerklärung zur Eignung)
Mit Angebotsabgabe ist die Eigenerklärung zur Eignung (VHB-Bund 2017, Formular 124) einzureichen. Damit werden u. a. bestätigt:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (bei engerer Wahl nachzuweisen)
Eignungsleihe / Nachunternehmer / Bietergemeinschaften
Sanktionsrechtliche Eignung (EU-Sanktionspaket Art. 5k)
Eigenerklärung, dass weder der Bieter noch Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Kapazitätsgeber (soweit > 10 % des Auftragswerts) russische Staatsangehörige, in Russland niedergelassene Personen/Organisationen oder mehrheitlich von solchen gehaltene juristische Personen sind bzw. in deren Namen handeln. Die Verpflichtung gilt auch während der gesamten Vertragsausführung.
Mindestlohn / Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Abgabe der LTMG-Verpflichtungserklärung AEntG sowie der LTMG-Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Verpflichtung zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des tariflichen Mindestlohns).
Weitere formalisierte Anforderungen
Drei vergleichbare Referenzen über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Verwertung/Vergärung von Bioabfall) vergleichbar sind
Je Referenz: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. Vorlage erst, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt (Formular 124 Eigenerklärung zur Eignung).