Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Die Verbandsgemeindewerke Ulmen (Betriebszweig Abwasser) sanieren beschädigte Hausanschluss-Leitungen im grabenlosen Verfahren (sogenanntes Schlauchlining). Betroffen sind Standorte in der Stadt Ulmen (Weidenstraße, K001), in Schmitt (Kirchstraße), in Alflen (Kirchstraße) und in Auderath (Hauptstraße).
Was muss der Auftragnehmer können?
Was wird gefordert?
Zuschlag allein nach niedrigstem Preis. Keine Losaufteilung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenStandorte der Maßnahme
Die Sanierung erfolgt an folgenden Standorten in der Verbandsgemeinde Ulmen:
Die Maßnahme ist als Ganzes zu bearbeiten – eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.
Vorarbeiten: Reinigung, Inspektion und Wasserhaltung
Kanalreinigung:
TV-Inspektion:
Abwasserhaltung:
Hauptleistung: HA-Liner, Verpressarbeiten und Anschlussanbindungen
Schlauchrelining der Anschlussleitungen (HA-Liner DN 150):
Hindernisbeseitigung und Fräsarbeiten:
Verpressarbeiten an Stutzen und Muffen:
Hutprofile und Anschlussanbindungen:
Weitere Sanierungsarbeiten
Partielle Kurzliner und Longliner:
Schachtsanierungen (Verpressen):
Schachtsanierungen (baulich):
Dichtheitsprüfung, Inspektion, Reinigung, Kurzliner, Innenmanschetten, Roboterverfahren sind auf Verlangen des AG zusätzlich zu erbringen.
Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung und Organisation
Baustelleneinrichtung:
Verkehrssicherung:
Organisation:
Dokumentationspflichten
Tagesberichte: Datum, Uhrzeit, Dauer der Sanierungsschritte, Bilder und Videos – täglich kurzfristig der Bauleitung vorzulegen.
Fotodokumentation: Digital mit Sanierungsstelle, Lage und Datum, nummeriert gemäß Arbeitsnummer BL.
Videoaufzeichnung: MPEG2-Format auf Computer-/USB-Festplatte (Eigentum AG), eingeblendete Haltungsnummer, Ifd. Meter, Inspektionsrichtung, Datum und Uhrzeit.
TV-Inspektionsprotokolle: Papierform und PDF, ISYBAU-XML-Austauschformat (2006).
Imprägnierungs-, Inversions-, Einzieh- und Aushärtungsberichte: Im Zuge der Eigenüberwachung beim Schlauchliner-Einbau.
Entsorgungsnachweise: Mit Abfallschlüssel für Spülgut.
Geltende Normen und Regelwerke
Die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, u. a.:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung und Zuverlässigkeit
Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (inkl. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG).
Keine Verurteilung/Freiheitsstrafe > 3 Monate oder Geldstrafe > 90 Tagessätze oder Geldbuße > 2.500 € wegen Vorschriftsverstoß mit GZR-Eintrag in den letzten 2 Jahren.
Kein Insolvenzverfahren, kein Liquidationsverfahren.
Ab Auftragssumme ≥ 30.000 € wird für den Bieter mit Zuschlag ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO angefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vergleichbare Bauleistungen).
Haftpflichtversicherung mit mindestens 5 Mio. € Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.
Ab Auftragssumme ≥ 50.000 € netto: Auskunft aus dem Wettbewerbsregister.
Mit Angebotsabgabe: Eigenerklärung (VHB 124) oder EEE oder PQ-Register.
Auf Verlangen: Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen Krankenkasse/Sozialkasse/Berufsgenossenschaft, Freistellungsbescheinigung § 48b EStG.
Technische und berufliche Eignung
Anzahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Berufsgruppen/Lohngruppen, extra ausgewiesenes Leitungspersonal).
Anzahl und wichtigste Kenndaten der verfügbaren Fahrzeuge.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung Handwerksrolle/IHK.
Mit Angebotsabgabe zwingend:
Auf Verlangen:
Fachkundenachweis des Verantwortlichen für Verkehrssicherung.
Präqualifikation und Eignungsleihe
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. führen.
Bei Inanspruchnahme fremder Kapazitäten (Eignungsleihe) sind entsprechende Eignungsnachweise ebenfalls vorzulegen.
Nachunternehmer müssen vor Beauftragung die gleichen Anforderungen für ihre jeweiligen Beurteilungsgruppen nachweisen.
Tariftreue und Mindestentgelt (LTTG Rheinland-Pfalz)
Bei öffentlichen Aufträgen ab geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 € gelten die Pflichten des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG).
Mit dem Angebot einzureichen:
Pflichten gelten auch für alle Subunternehmer, Verleiher und ARGE-Partner.
Anwendung des deutschen Tarifrechts und Sozialrechts für alle Beschäftigten.
Derzeit gültiger gesetzlicher Mindestlohn (Stand 01.01.2026): 13,90 €/h.
Vergleichbare Hausanschluss-Liner-Sanierung (Schlauchrelining an Anschlussleitungen)
Nachweis der Fachkunde gem. § 6a Abs. 3 VOB/A; mit Angebot vorzulegen. Qualifikation gilt alternativ als nachgewiesen durch RAL-GZ-961-Bescheinigung Güteschutz Kanalbau S 27.4 oder gleichwertige Fremdüberwachung. Bei Anforderung in engerer Wahl: 3 Referenznachweise mit Ansprechpartner, Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eigenem Leistungsanteil, eingesetzten Arbeitnehmern, technischen Anforderungen und Bestätigung des Auftraggebers.