Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) schreibt Wartungs-Rahmenverträge für die Klimaanlagen aus, die in seinem Rechenzentrum und an seinen Servern an sechs Standorten in Deutschland im Einsatz sind. Die Leistung ist in sechs Lose aufgeteilt: Köln (Zentrale), Bremen, Erfurt, Kiel, München und Stuttgart. Bieter können sich für ein oder mehrere Lose bewerben.
Gefordert werden regelmäßige Wartungen und Inspektionen, Störungsbeseitigung mit einer Reaktionszeit von 72 Stunden (auch außerhalb der normalen Arbeitszeit), Filterreinigung und – nur in Köln – optional die Reinigung der Außengeräte. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 4 Jahre ab Auftragsvergabe, mit der Option auf Verlängerung um bis zu 2 Jahre. Der Zuschlag geht zu 100 % an das preisgünstigste Angebot. Angebote müssen elektronisch über das Vergabeportal des Bundes bis spätestens 23.09.2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis / Kosten100%
Der niedrigste Angebotspreis erhält die Maximalpunktzahl (100). Höhere Angebote erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Preis weniger Punkte. Angebote, die den niedrigsten Preis um 100% oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet.
Niedrigster Angebotspreis erhält 100 Punkte. Höhere Preise erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Preis weniger Punkte (Punkte = Maximalpunktzahl - (prozentualer Abstand x Maximalpunktzahl)). Angebote, die den niedrigsten Preis um 100% oder mehr übersteigen, erhalten 0 Punkte.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenvertrag und Laufzeit
Es werden mehrere (insgesamt 6) Rahmenwartungsverträge abgeschlossen, die jeweils eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren ab Vertragsbeginn haben. Es besteht eine Option, jeden Vertrag um bis zu 2 weitere Jahre zu verlängern. Eine Verlängerung muss mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende erklärt werden; andernfalls endet der Vertrag. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Leistung muss vollständig selbst ausgeführt werden; Nachunternehmereinsatz ist nur mit vorheriger Zustimmung des BALM zulässig.
Wartung und Inspektion
Jährlich mindestens eine Wartung/Inspektion je Standort; bei Bedarf bis zu zwei Wartungen pro Jahr (kein Anspruch auf die zweite Wartung). Die genauen Wartungsmaßnahmen richten sich nach der Arbeitskarte KG 435 Kälteanlagen (RLT – Raumlufttechnik), die als Anlage zum Vertrag gehört. Dazu zählen u.a.:
Störungsbeseitigung und Bereitschaft
Störungen an den Klimaanlagen müssen unverzüglich – auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit, nachts, sonn- und feiertags – beseitigt werden. Die Reaktionszeit beträgt maximal 72 Stunden ab Aufforderung. Der Auftragnehmer hat einen Bereitschaftsdienst mit eigener Bereitschaftszentrale (Fax, Mobiltelefon, PC o.ä.) vorzuhalten. Bei Verzögerungen ist eine Störungsanalyse zu erstellen und zu übermitteln. Bei Gefahr für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachwerte ist ein Notbetrieb sicherzustellen.
Ersatzteile, Hilfsmittel und Nebenkosten
Klein- und Ersatzteile bis zu einem Nettowert von insgesamt 50 € je Vorgang sind im Leistungsumfang enthalten. Alle zur Wartung/Inspektion benötigten Hilfsmittel, Werkzeuge, Messgeräte, Schmier- und Reinigungsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen. Fahrt-, Transport- und Entsorgungskosten sind in die Vergütung einzurechnen. Ausgetauschte Teile und anfallende Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen.
Reinigung der Filter und Klimaschränke
Die Reinigung der Filter und Z-Line-Filter der Klimaanlagen gehört zum Leistungsumfang. Einmal pro Jahr werden die Außenlamellen der Klimaschränke mit Druckluft gereinigt (kein ortsnaher Wasseranschluss vorhanden).
Personal und Abstimmung
Die Leistung darf nur durch qualifizierte Fachkräfte erbracht werden. Termine und Durchführungszeitpunkte sind mit dem zuständigen Beauftragten des BALM abzustimmen. Bei Bedarf eines Nachunternehmers ist vorher die Zustimmung des BALM einzuholen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Nachweis gilt EU-weit gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU). Angabe von Registernummer und Registerstelle im Unternehmensfragebogen. Ist das Unternehmen nicht eintragungspflichtig, ist dies kurz zu begründen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Liegt noch keine Versicherung in dieser Höhe vor, ist eine verbindliche Deckungszusage des Versicherers beizufügen. Zusätzlich sind Angaben zum Gesamtumsatz und zum Branchenumsatz der Jahre 2023, 2024 und 2025 (ohne Umsatzsteuer) zu machen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausschlussgründe
Es darf keine Verurteilung wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 SGB III, § 15 AÜG, SchwarzArbG) vorliegen. Die gewerberechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 MiLoG vorliegen. Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB bestehen; ggf. können Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB dargelegt werden.
Sonstige Anforderungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen; die Eignung muss in der Gemeinschaft insgesamt vorliegen, und es ist eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Eignungsnachweis akzeptiert. Für Aufträge ab 50.000 € netto wird vor Zuschlag eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen, vorzugsweise im Bereich Klima-/Kühlungs-/Wartung (möglichst vergleichbar mit Klimatisierung von Rechenzentren/Servern)
Vordruck 'Referenzvordruck' mit Auftragswert, Erbringungszeitpunkt, öffentlicher oder privater Empfänger; Art des Auftraggebers ankreuzen; ggf. Auftragsbestätigung des Referenzgebers beifügen