Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Friedland sucht einen Auftragnehmer, der die öffentliche Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet über 5 Jahre regelmäßig wartet, instand hält und bei Ausfällen repariert.
Dazu gehören die Pflege aller Leuchten, Masten und Schaltstellen, der Austausch defekter Teile, elektrische Sicherheitsprüfungen nach DIN VDE und ein rund um die Uhr erreichbarer Stördienst. Außerdem sind jährliche Leistungsberichte zu erstellen.
Der Auftrag wird als einheitlicher Auftrag (keine Lose) vergeben. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot – bewertet wird ausschließlich der Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWartung und Instandhaltung der Anlagen
Der Auftragnehmer übernimmt die regelmäßige Wartung und Instandhaltung aller Leuchten, Masten und Schaltstellen der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Friedland.
Dazu gehört:
Störungsbeseitigung / Stördienst
Bei Ausfällen oder Störungen der Straßenbeleuchtung muss der Auftragnehmer zeitnah reagieren. Dafür ist ein rund um die Uhr erreichbarer Stördienst (24/7) vorzuhalten, der Ausfälle beseitigt und die Beleuchtung schnellstmöglich wieder in Betrieb nimmt.
Sicherheitsprüfung und Dokumentation
Die elektrischen Anlagen sind nach DIN VDE zu prüfen. Die Ergebnisse und alle durchgeführten Arbeiten sind zu dokumentieren. Zusätzlich ist jährlich ein Leistungsbericht zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsnachweise (Übersicht)
Im vorliegenden Bekanntmachungs-Auszug sind die Eignungskriterien nicht im Detail aufgeführt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass Unterlagen zur Eignung verlangt werden.
Bieter müssen die in den vollständigen Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise (z. B. Fachkunde, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit) einreichen. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben (100 %).
Wertungsgrundlage ist die Wertungssumme einschließlich etwaiger Wartungskosten.
Keine konkreten Referenzanforderungen im vorliegenden Bekanntmachungs-Auszug genannt
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