Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Die Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg) erneuert am S-Bahnhof Berlin Ostbahnhof die beiden Weichen W3 und W6 samt angrenzendem Gleisabschnitt. Geboten wird eine gebündelte Verbundvergabe im offenen Verfahren nach VOB – es handelt sich um eine Bauleistung mit Sicherungs-, S-Bahnstrom- und Oberbauarbeiten.
Was ist zu tun?
Wichtige Eckdaten
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis als alleiniges Zuschlagskriterium (Gewichtung 100%)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAusführungszeitraum und Sperrpausen
Die Hauptbauarbeiten sind in den Sperrpausen vom 03.02.2027, 01:45 Uhr bis 08.02.2027, 03:00 Uhr (ca. 121 Stunden) durchzuführen. Regelarbeitszeit: 07:00 – 20:00 Uhr. Belastungsstopfgänge finden am 28./29.04.2027 und 29./30.04.2027 statt (jeweils ca. 6 Stunden, 22:00 – 03:40 Uhr). Sicherungsleistungen ab 01.02.2027 (Vorarbeiten), Ende Nacharbeiten 30.04.2027, Fertigstellung vertragliche Leistung 01.05.2027.
Materialbereitstellung durch den Auftraggeber (AG)
Der AG stellt beigestellte Oberbaumaterialien (Schiene, Schwelle, Schotter, Weichenfahrbahn, Kleineisen – jeweils Neu- und RC-Material) am 01.02.2027 an der Übergabestelle bereit. Gleisschwellen (Beton) sind durch den Auftragnehmer (AN) beizustellen, Bockschwellen ebenfalls. Die Materialabforderung muss mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor dem Bedarfstermin erfolgen.
Übergeordnete Leistungen (Baustellenorganisation)
Interne Baustellenlogistik (Transport, Geräte, Personal), Absteckung und Vermessung (geodätische Abnahme, Trassenkennzeichnung), Abfallmanagement mit Entsorgungskonzept, Baustelleneinrichtung (Büro-/WC-Container, Beleuchtung, Energiekosten), Baulärmverantwortlicher, Genehmigungen für lärmintensive Arbeiten, Beweissicherung, Bereitstellungsflächen für kontaminierte und nicht kontaminierte Materialien, Sicherung Bestandsanlagen, Kabelkanalarbeiten und LST-Zusammenhangsarbeiten.
Sicherungsleistungen (Vorderingen, Hauptbau, Nacharbeit, Belastungsstopfgang)
Planung und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr im Gleisbereich gemäß DGUV Vorschrift 77/78, DGUV Regel 101-024 und RRil 132.0118. Inhalt: Auf-/Abbau von Sh2-Schutzhaltsignalen und Langsamfahrsignalen (Lf1, Lf2/3), Vorhaltung der Signalanlagen, Sicherungsaufsicht, Sicherungsposten/Absperrposten, Bediener ATWS, Monteur ATWS, Planer/Planprüfer ATWS, Abnahmeberechtigter ATWS, Bahnerdungsberechtigter, Schaltantragsteller, Schrankenwärter, Helfer im Bahnbetrieb und Bahnübergangsposten. ATWS-Einsatz (kabel- und/oder funkbasierte mobile Warnsysteme). Nachunternehmereinsatz bei Sicherungsleistungen und Bahnübergangsposten nur in begründeten Ausnahmefällen mit schriftlicher Zustimmung.
Entsorgung von Oberbauabfällen
Ausbau und getrennte Bereitstellung von Altschotter, Siebrückständen der maschinellen Bettungsreinigung (BRM), Betonschwellen inkl. Betonjochen und Betonschwellenbruch, Holzschwellen inkl. Holzjochen und Holzschwellenbruch, Weichen- und Koppelschwellen, Boden und andere mineralische Gemische. Schienengebundene Abfalltransporte per Selbsttransport mit eigenen Güterwagen möglich (Efb-Zertifizierung und ZKS-Registrierung erforderlich). Beachtung des abfalltechnischen Gutachtens und des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV/ZEDAL). Vorab-Wagenliste bis 12:00 Uhr des letzten Arbeitstages vor Transport; finale Wagenliste vor Transportbeginn.
Allgemeine Baustellenanforderungen
Säubern des Baubereichs, Baustraßen und Zufahrtswege; Besprengen zur Staubvermeidung; Schneeräumung und Streuen innerhalb der Baustelle; Bauleitung mit ständiger Erreichbarkeit für den AG; Beweissicherung vor Baubeginn (Fotografieren, Niederschriften); Vermessungsarbeiten durch geschultes Personal unter Leitung eines Vermessungsingenieurs; Schlussvermessung mit Anschluss an das DB-Festpunktfeld; Winter- und Sommerbau-Maßnahmen; Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten mit Genehmigung der Bauüberwachung; Mehrschichtbetrieb innerhalb der Sperrzeiten; Verkehrssicherungspflicht; Kampfmittel: sofortige Unterbrechung und Meldung.
Sicherheitsplanung
Erstellung und Vorlage des vollständig ausgefüllten Dokumentationsblatts Nr. 1 für das Arbeitsgleis (Gleis 6024) sowie Dokumentationsblatt Nr. 2 für Nachbargleis 1 (Gleis 6) und Nachbargleis 2 (Gleis 117) – jeweils mit Begründung der Ausschlusskriterien für die hierarchisch gewählten Schutzmaßnahmen (Sperrung, feste Absperrung, ATWS, Sicherungsposten). Arbeitsablaufplan/Methodenstatement für die Zeitfenster 03.–08.02.2027; Abstimmung mit dem Fahrdienstleiter zu Sperrzeiten und Kommunikationswegen.
Anforderungen an Personal, Fahrzeuge und Geräte
Bauleiter und Stellvertreter sowie Verantwortlicher für Betra-Arbeiten sind spätestens 2 Wochen nach Zuschlag zu benennen. Fahr- und Bedienpersonal braucht Ausbildung gemäß Modul 049/931, Tauglichkeit nach Ril 107, Streckenkenntnis nach KoRil 492 und ggf. Eisenbahnfahrzeug-Führerschein (KoRil 492.0753). Schweißer benötigen eine Eignungsbescheinigung für Oberbau-Schweißarbeiten im DB-Konzern. Sicherungspersonal: Befähigungsausweis, körperliche und psychologische Eignungsuntersuchung (RRil 107.0000/Anlage 2.30), deutsche Sprachkenntnisse. Vermessungspersonal unter Leitung eines Vermessungsingenieurs. Nebenfahrzeuge und gleisgebundene Geräte gemäß Ril 810 ff bzw. Ril 931. Schadstoffarme Fahrzeuge: mindestens Schadstoffgruppe 4 oder PMS ≥ 90 %. EVU und Halter (§ 31 AEG) über Anlage 3.22 zu benennen.
Inbetriebnahme und Abnahme
Inbetriebnahme W3 + W6 ist am 08.02.2027 vorgesehen. Für Oberleitungsanlagen: vorläufige Abnahmeprüfung binnen 20 Werktagen nach Mitteilung, anschließend 3-monatiger Probebetrieb, endgültige Abnahmeprüfung innerhalb 4 Wochen nach Probebetrieb. Baustellenräumung innerhalb 8 Arbeitstagen nach Fertigstellung.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung zur Berufsausübung
Eintragung in Handwerksrolle, Berufsregister oder IHK-Register. Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (bzw. zuständiger Versicherungsträger bei ausländischen Bietern).
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Erklärungen zu: keine Sperrung durch die DB AG wegen Verfehlungen; keine Verfehlungen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; keine rechtskräftigen Verurteilungen gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1–10 GWB; keine eintragungspflichtigen Einträge im Gewerbezentralregister; keine anhängigen Insolvenz- oder Liquidationsverfahren; keine mangelhaften Voraufträge bei der DB AG; Ausschluss wegen Sanktionen gemäß EU-VO 2022/576; keine Vergabeverstöße oder unzulässige Einflussnahme; keine Verbundenheit zum beauftragten Ingenieurbüro HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten (Steuern, Sozialversicherung, Mindestlohn, Schwarzarbeitsbekämpfung, Lieferkettensorgfaltspflichten). Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v.H. der Auftragssumme und Bürgschaft für Mängelansprüche 3 v.H. der Abrechnungssumme sind bei Zuschlag zu stellen. Tariftreue nach BTTG (gültige EVB Bundestariftreue).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Pflicht-Präqualifikationen
Zwingende Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG für folgende Leistungsbereiche:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Fachliche Eignung
Nachweis vergleichbarer Bauleistungen (Weichenerneuerung / Eisenbahn-Infrastrukturbau), die nachweislich ausgeführt wurden. Vorlage auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen. Für Schweißarbeiten am Oberbau: Eignungsbescheinigung für Schweißarbeiten am Oberbau des DB-Konzerns und Zulassung bei DB-Konzern für Oberbauschweißungen.
Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen – besondere Anforderungen
Haftpflichtversicherung mit mindestens 2.560.000 EUR Deckungssumme je Schadensereignis. Qualifiziertes Sicherungspersonal mit Befähigungsausweis, körperlicher und psychologischer Eignung (RRil 107.0000/Anlage 2.30) sowie deutschen Sprachkenntnissen. Nachunternehmereinsatz bei Sicherungsleistungen und Bahnübergangsposten nur in begründeten Ausnahmefällen mit schriftlicher Zustimmung.
Einsatz von Eisenbahnfahrzeugen
Zugelassenes EVU oder entsprechend qualifizierter Nachunternehmer; gültiger Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag (G-INV) mit der DB InfraGO AG. Benennung von EVU und Halter gemäß § 31 AEG in Anlage 3.22.
Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen
Abfallverantwortlicher mit Sachkundenachweis LAGA PN98; Nachweis der Akkreditierung für chemische Untersuchungen/Deklarationsanalytik (DIN EN ISO/IEC 17025); Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG oder Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (§§ 56, 57 KrWG) für gefährliche Abfälle; Anzeige gemäß § 53 KrWG für nicht gefährliche Abfälle. Nachhaltigkeitsbewertung eines unabhängigen Anbieters (z. B. EcoVadis), gültig (nicht älter als 2 Jahre), vorzulegen spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss. Schadstoffarme Fahrzeuge und Baumaschinen (mindestens Schadstoffgruppe 4 oder PMS ≥ 90 %).
Selbsttransport von Oberbauabfällen
Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare europäische Qualifizierung; bei gefährlichen Abfällen zusätzlich ZKS-Registrierung und Erlaubnis nach § 54 KrWG; bei nicht gefährlichen Abfällen Anzeige gemäß § 53 KrWG. Befähigung zur Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Vergleichbare Arbeiten im Eisenbahn-Infrastrukturbau (Weichenerneuerung/Oberbauarbeiten) – nachweislich ausgeführt
Referenzliste (Anlage 3); Nachweis über vergleichbare Bauleistungen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen